Mut zum Nachbessern
Der Kabinettsentwurf zum Corona-Infektionsschutz ist in Teilen unausgegoren, unklar und einseitig. Ein Kommentar.
ZUERST DIE GUTE NACHRICHT. Die gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst und Winter enthalten nicht die Möglichkeit flächendeckender Schulschließungen. Was Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) unmittelbar danach als Verhandlungserfolg für FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann verbuchte. "Ohne die Freien Demokraten wäre das #IfSG verdammt strikt ausgefallen", schrieb sie auf Twitter. Sie sei Buschmann dankbar dafür, "dass er sich für Freiheit und Verantwortung eingesetzt hat und so Schulschließungen, Lockdowns & Kontaktbeschränkungen verhindert hat".
Wobei Stark-Watzingers Tweet dann doch eher wie der Versuch klang, Buschmann gegen die Kritik beizustehen, er habe in den Verhandlungen mit SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Kürzeren gezogen. Der behauptete Verhandlungserfolg des Justizministers würde ja voraussetzen, dass Lauterbach tatsächlich erneute Schulschließungen hatte durchsetzen wollen. Was krass wäre. Aber gibt es dafür Belege?
Tatsächlich wirkt der Gesetzentwurf "zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19", der jetzt in den Bundestag geht, in Teilen unausgegoren, unklar und einseitig.
Unausgegoren: Die Novelle, die ab 1. Oktober und zunächst befristet bis 23. April 2023 gelten soll, sieht in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassung mehrere Eskalationsstufen vor. Maßnahmen der Stufe 1 und 2 ...
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