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Der perfekte Sturm

Nicht nur die Energiekosten explodieren, auch sonst stehen den Hochschulen massive Mehrausgaben ins Haus. Wie soll es weitergehen, fragen sich die Präsidien und Rektorate in Berlin und anderswo.

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Artikelbild: Der perfekte Sturm

Foto: Tobias Hämmer / Pixabay.

WIE WILL DIE TU im kommenden Jahr die von ihr geschätzten 66 bis 114 Millionen Euro Zusatzkosten für Strom, Gas und Fernwärme bezahlen? "Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Ich habe keine Ahnung", antwortete die Präsidentin der Technischen Universität Berlin, Geraldine Rauch, auf die Frage des RBB .

Für die Hochschulbudgets überall im Land braut sich gerade der perfekte Sturm zusammen. Rauchs Schätzung mag mancher für übertrieben halten. Doch schon der Betrag am unteren Ende würde bedeuten, dass die Energie-Preissteigerungen allein auf einen Schlag ein Fünftel des aktuellen Staatszuschusses der TU auffressen würden. Der liegt dieses Jahr bei 366 Millionen Euro.

Hinzu kommen die Sekundäreffekte der massiven Inflation: Rekord-Tarifabschlüsse in der Stahlindustrie (plus 6,5 Prozent) geben auch die Richtung für den öffentlichen Dienst vor. Geht man nur von sechs Prozent mehr Gehalt für alle Beschäftigten aus, bedeutet das allein für die TU mindestens weitere 14 Millionen obendrauf. Nicht sofort, aber nächstes Jahr wird verhandelt.

Bislang wenig beachtet, droht Anfang 2023 ein weiterer Kostenschock. ...

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Kommentare

#2 -

AlteHanna | Mo., 26.09.2022 - 16:19
Die Doppelberufungen sind eh son Thema für sich. Meistens läuft es so, dass dann Anlagen, Geräte, Ausstattung und Personal beim Fraunhofer sitzt und an der Uni schaut Herr/Frau Professor dann bestenfalls mal für eine Vorlesung vorbei.

Es werden Hiwis geworben, die dann Projektarbeit leisten im System Fraunhofer - die Betreuung wird aber wiederum den "richtigen" Uni-Kollegen für die Füße gekippt.

Wenn eine Uni-Professur mal eine Anlage, Gerät usw. nutzen will, was untereinander bei Professuren fast immer irgendwie geht, fragt Fraunhofer erstmal nach der Finanzierungsquelle.

Die Unis zahlen bei diesem System nur drauf.

#3 -

Thorben Sembritzki | Di., 27.09.2022 - 15:14
Für die Finanzierung bestehender gemeinsamer Professuren ist die kommende USt.-Regelung sicherlich eine Herausforderung. Diese Entwicklung war von den Universitäten aber absehbar. Trotzdem wurden seit der Exzellenzinitiative tausende gemeinsame Berufungen durchgeführt, deren Tätigkeiten sich fast ausschließlich auf den außeruniversitären Partner beschränken (weil dies eben so von der Politik gewollt war). Einen Mehrwert für die Fakultäten hatte dies - wie in Kommentar #2 bereits angemerkt - nicht immer.

So bleibt nur zu hoffen, dass kooperative Professuren zukünftig strategischer angegangen werden, sei es z.B. durch zeitlich befristete Kooperationen (dieses Modell wird in Berlin ja auch durchaus schon praktiziert) oder durch die Etablierung neuer ...

#4 -

Martin Lommel | Di., 04.10.2022 - 20:24
Die möglicherweise wichtige Diskussion über Vor- und Nachteile der Kooperationsprofessuren vor dem Hintergrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes lenkt von zwei wichtigen Aspekten ab: a) Das UStG erschwert Kooperationen, obwohl sie politisch gewollt sind (das ist ein Problem) und b) (noch gravierender:) die Haushalte der Hochschulen haben selbst unter guten Rahmenbedingungen wie bei uns in Hessen keine derartigen Spielräume, die Kostenexplosion der Energiepreise (inkl. zu erwartender Tarifsteigerungen etc.) zu kompensieren. Das führt zu letztlich abstrusen Abwägungsentscheidungen - und im Zweifel lassen sich die Kosten bei befristeten Stellen leichter senken als bei den Energielieferverträgen. Eine Realität, die auch mich ratlos zurücklässt.

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