Wann kommt der Entwurf?
Das BMBF wollte in diesem Winter seinen Vorschlag zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes präsentieren. Klappt das noch? Die SPD-Bundestagsfraktion macht jetzt Druck mit einem eigenen Positionspapier – weitreichende Forderungen inklusive.

Foto: Pxhere , CCO.
WANN GENAU ENDET im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Winter? Diese nur auf den ersten Blick unsinnig wirkende Frage besitzt für Millionen Studierende und hunderttausende Wissenschaftler zurzeit eine hohe persönliche Relevanz.
Zunächst hatte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) versichert, die im September 2022 vom Ampel-Koalitionsausschuss als "Soforthilfe" versprochene 200-Euro-Energiepauschale für Studierende und Fachschüler "Anfang Januar" auszuzahlen. Später hieß es dann: "noch in diesem Winter". Jetzt soll, wenn alles glatt geht, die bundesweite Beantragung überhaupt erst am 15. März starten.
Mit großer Spannung warten derweil wissenschaftliche Mitarbeiter ohne Dauerstelle auf einen Gesetzentwurf, der vom BMBF ebenfalls für "diesen Winter" angekündigt war. Es geht um die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, kurz "WissZeitVG". Hinter dem sperrigen Wort verbirgt sich ein besonderes Arbeitsrecht für die Wissenschaft.
Bis zu zwölf Jahre mit befristeten Arbeitsverträgen sind in der Regel möglich, solange sie offiziell der Qualifikation dienen: sechs davon bis zur Promotion und weitere sechs danach. Wissenschaftler, deren Stellen nicht aus dem normalen Hochschulhaushalt finanziert werden, sondern aus extra eingeworbenen Projektgeldern (=Drittmittel), können sogar immer weiter befristet werden.
62 versus elf Prozent
Das hat Folgen: Rechnet man die Professoren raus, waren laut einer vom BMBF selbst beauftragten
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Kommentare
#1 - Lieber Herr Wiarda,Gerade weil ich Ihren Blog so schätze,…
Gerade weil ich Ihren Blog so schätze, hoffe ich, dass ich ausnahmsweise zwei leicht kritische Anmerkungen zu diesem Artikel machen darf.
1) Dass umstritten ist, ob beim Ermitteln der Befristungsquote die Promovierenden zu berücksichtigen sind und oder nicht, ist mir bekannt: aber ich habe kein Verständnis dafür, die Profs auszurechen. Zumal Sie dann einen Vergleich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt vornehmen, ohne dort z.B. die außertariflich Beschäftigten herauszurechnen.
2) “Um Zeit zu gewinnen, begann das BMBF …”: Ich bin kein Fürsprecher der aktuellen oder der alten BMBF-Leitung: erst recht bezüglich der FhG-Affäre sowie der Untätigkeit angesichts der EFI-Berichte. ...
#2 - Lieber Herr Green,vielen Dank für das große –…
vielen Dank für das große – grundsätzliche – Kompliment zu meiner Arbeit und zur Kritik an diesem Text.
Zuerst zu Kritik 2: Sie haben völlig Recht, den Halbsatz hätte ich mir sparen können, weil er tatsächlich ohne weiteren Kontext unfair klingt. Was nicht meine Absicht war.
Bei Kritik 1 kann ich Ihnen hingegen nicht ganz folgen, weil ich es schon wichtig finde, beide Zahlen zu nennen und dazu die Vergleichszahl des Arbeitsmarktes – welche Schlussfolgerungen jemand daraus zieht, bleibt ihm oder ihr selbst überlassen.
Beste Grüße und gute Wünsche
Ihr Jan-Martin Wiarda
Neuen Kommentar hinzufügen