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Wirkung light

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger präsentierte am Freitag die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die Befristungsquote ist nach der Novelle 2016 kaum gesunken, die Hoffnungen auf längere Vertragslaufzeiten haben sich dagegen erfüllt – allerdings nur zwischenzeitlich.

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Artikelbild: Wirkung light

Symbolfigur Hanna und Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger.

Illustration: Screenshot des BMBF-Videos. Foto: Kay Herschelmann.

NEIN, DASS DIE NOVELLE des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ein Erfolg war, das will auch Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger so nicht sagen. Die 2016 am Gesetz vorgenommenen Änderungen hätten "einige Verbesserungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland" gebracht. Aber, fügt die FDP-Politikerin hinzu, "es gibt nach wir vor Verbesserungsbedarf." Was diplomatisch ausgedrückt ist: Am Freitagvormittag präsentierte das BMBF offiziell den mit Spannung erwarteten Evaluationsbericht zur Novelle , und man muss in den Ergebnissen schon sehr genau hinschauen, um größere (und vor allem nachhaltige) Veränderungen gegenüber der Zeit vor 2016 zu finden.

Bereits seit 2007 bestimmt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, kurz WissZeitVG, die Spielregeln, auf deren Grundlage Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen ihre Arbeitsverträge mit dem wissenschaftlichen Personal gestalten dürfen. Vor allem ein Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft, also Ausnahmen und Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht, das Langzeit-Befristungen deutlich strengere Grenzen setzt.

Die Novelle 2016 kam, nachdem unter anderem Gewerkschaften und Mitarbeiterinitiativen jahrelang Druck gemacht hatten. Das Ziel der Gesetzesänderung: längere Vertragslaufzeiten und ein Rückgang der aus Sicht vieler Kritiker exorbitant hohen Befristungsquote unter wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Und, was hat es gebracht? Das sollte die schon in der Novelle selbst angekündigte Evaluation zeigen, die Forscher des HIS-Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) und des Berliner Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval im Auftrag des BMBF erstellt haben. Inhaltlich unabhängig – aber auf der Grundlage der vom Ministerium noch unter Stark-Watzingers Vorgängerin Anja Karliczek (CDU) definierten Fragestellungen.

An den Unis sind 84 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter befristet ...

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Kommentare

#1 -

René Krempkow | Fr., 20.05.2022 - 18:13
Danke für Ihren schnellen und zugleich fundierten Überblick und Ihre ersten Einschätzungen! Über Ihren letzten Satz ("Von der Güte ihrer schon länger angekündigten Vorschläge zur Reform des WissZeitVG wird abhängen, ob das neue Gesetz mit ihnen entsteht – oder gegen sie.") werden sich hoffentlich auch einige der bisher eher hinhaltend bis destruktiv (re)agierenden Rektor*innen und Präsident*innen nachdenken.



Möglicherweise könnten sie - so sie denn entspr. Aufträge erteilt (oder zumindest nicht verhindert) haben - dann auch die Folgekosten der bisherigen Personalpolitik mit ins Kalkül nehmen und in die Abwägungsprozesse ggü. kurzfristig gedachten Machtinteressen einiger Vertreter*innen der Professorenschaft in die Abwägungsprozesse einbeziehen.

#2 -

Philonous | Mi., 25.05.2022 - 17:34
Der Weg zu mehr Dauerstellen und längeren Verträgen kann eigentlich nur weg von der Projektfinanzierung hin zu mehr Grundfinanzierung führen. Kein:e Kanzler:in, kein:e Vizepräsident:in für Personal und Finanzen wird Dauerstellen einrichten, für die nur zeitlich begrenzt Mittel zur Verfügung gestellt werden...

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