DFG rügt Simone Fulda – und stellt sich gegen zwei Universitätsgutachten
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft sieht grobe Fahrlässigkeit in mehreren Publikationen. Der Fall um die zurückgetretene Kieler Universitätspräsidentin wirft Fragen über Standards, Verfahren und öffentlichen Druck auf.

Simone Fulda bei ihrer Amtseinführung im Oktober 2020.Foto: CAU, Flickr. CC BY-NC-SA 2.0
DIE DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT (DFG) hat gegen Simone Fulda und Klaus-Michael Debatin eine schriftliche Rüge ausgesprochen und gegen Fulda zusätzlich einen einjährigen Ausschluss von der DFG-Antragsberechtigung verhängt.
Der Beschluss fiel im Hauptausschuss von Deutschlands größter Forschungsförderorganisation. Acht der elf untersuchten Publikationen mit DFG-Förderbezug, an denen die frühere Kieler Universitätspräsidentin Fulda zwischen 2001 und 2019 beteiligt war, in einem Fall als Hauptautorin, seien "objektiv fehlerbehaftet", teilte die DFG am Freitagvormittag mit . Abbildungen seien entweder unerlaubt dupliziert oder etwa durch die Einsetzung einzelner Teile verändert worden, um wissenschaftliche Ergebnisse zu belegen. Bei den übrigen drei Publikationen hätten sich die Vorwürfe auf objektiver Ebene als nicht begründet erwiesen.
Im Zusammenhang mit fünf der Publikationen stellte der Ausschuss "hinsichtlich der subjektiven Vorwerfbarkeit" zudem "grobe Fahrlässigkeit" fest, davon handelte es sich in vier Fällen um den "Tatbestand der Mitautorschaft an einer fälschungsbehafteten Veröffentlichung" und in einem Fall um den "Tatbestand der Manipulation einer Darstellung oder Abbildung". Wichtig ist die Formulierung "subjektive Vorwerfbarkeit", bedeutet sie doch im Umkehrschluss, dass die DFG keinen Vorsatz bei Fulda ...
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Kommentare
#1 - Fulda
"ein interessantes Detail: Die Vorwürfe seien der DFG "um den Jahreswechsel 2023/24 angezeigt worden", also noch vor der Veröffentlichung in Schneiders Blog."
Uhm, das war doch ich, sorry.
Ich kann es mit meiner Email vom 28 Dezember 2023 beweisen.
https://forbetterscience.wordpress.com/wp-content/uploads/2025/07/screenshot-2025-07-04-at-16-57-15-your-papers-on-pubpeer-leonid.schneider40gmail.com-gmail.png
#2 - peinliche Angelegenheit
Nehmen wir mal bestenfalls an, dass nur die Illustrationen in den jeweiligen Publikationen etwas aufgehuebscht wurden, um die Studienergebnisse eindeutiger zu praesentieren, die Rohdaten aber nach dem Motto "im Zweifel fuer die Angeklagte" nicht manipulation wurden, dann ist der Tatbestand der "Manipulation" der Figuren nichtsdestotrotz hochnot peinlich. Es ist dabei ebenso egal, ob man "nur" Koautor/Koautorin war oder, dass der Tatzeitpunkt inzwischen verjaehrt ist. Die Kernfrage fuer mich ist vielmehr: weshalb macht jemand das? welche Umstaende noetigen einen zu schlechter wissenschaftlicher Praxis? Ueberhaupt sich von "seinen" Daten einfach so zu trennen, weil 10 Jahre vergangen sind, halte ich fuer unprofessionell ...
#3 - Rücktritt Simone Fuldas
Simone Fulda ist als Präsidentin der CAU fallengelassen worden, weil ihr Führungs- und Kommunikationsstil von allen wichtigen Akteuren der Universität als ungenügend wahrgenommen wurde. Der Vorwurf der Datenmanipulation und das desaströse Abschneiden der CAU im Exzellenzwettbewerb waren die Instrumente, mit deren Hilfe man die ungeliebte Präsidentin loswerden konnte, zumal diese bei ihrem Antritt versprochen hatte, ihre guten Kontakte zu nationalen Entscheidern für die Exzellenzanträge der CAU fruchtbar machen zu können.
Mir sind die Vorgänge an der CAU deshalb vertraut, weil ich dort Dekan war, als Frau Fulda zur Präsidentin gewählt wurde.
#4 - Weitere Probleme mit Fulda's Arbeiten
Leider gibt es eine Reihe weiterer Arbeiten von Fulda und Debatin, die derzeit von der dfg geprüft werden. Dabei handelt es sich um die vervielfältigte Publikation praktisch identischer Arbeiten. Dies ist praktisch für die Publikationsliste ergo Karriere. Eines von vielen Beispielen
https://pubpeer.com/publications/3ADA585008CDA94D95BC2A471A2A96
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