Direkt zum Inhalt

"Unser Interesse ist mehr Stabilität"

Drei Hochschulleitungen verloren ihre Posten, nun will Niedersachsens Wissenschaftsminister die Abwahlregeln im Hochschulgesetz ändern. Falko Mohrs über den Zwang zum Konsens, das Lernen von anderen Bundesländern – und die parallele Verschärfung des Ordnungsrechts. 
Porträtfoto von Falko Mohrs, auf einer Treppe sitzend

Falko Mohrs (SPD) ist seit November 2022 niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. Außerdem koordiniert er die SPD-Wissenschaftsminister und ist stellvertretender Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Foto: Moritz Küstner. 

Herr Mohrs, Göttingen, Vechta, Wolfenbüttel: In Niedersachsen wurden in den vergangenen anderthalb Jahren gleich drei Hochschulpräsident:innen abgewählt. Jetzt haben Sie den Entwurf für eine Hochschulgesetznovelle vorgelegt inklusive neuer Abwahlregeln. Um solche Häufungen künftig zu verhindern?

Die Häufung der Abwahlen hat wenige Menschen mehr gestört als mich. Zugleich war jeder Fall unterschiedlich gelagert, jede Situation hatte ihre eigene Dynamik. Deshalb wird dieser Teil des Hochschulgesetzes ausgekoppelt und als Fraktionsgesetz schneller beraten. Unser Interesse hinter der geplanten Reform ist mehr Stabilität. Zugleich müssen wir natürlich die grundgesetzlichen Leitplanken beachten.

Was bedeutet das?

Zur Wissenschaftsfreiheit gehört laut Bundesverfassungsgericht auch die Selbstorganisation der Hochschulen. Aber in Veränderungsprozessen dürfen Hochschulleitungen nicht sofort in existenzielle Schieflagen geraten. Das heißt ausdrücklich nicht, dass eine Hochschule sich nicht auch gegen eine Leitung entscheiden können muss, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr trägt. Erzwungene Harmonie hilft niemandem. Aber unser Ansatz ist, dass das künftig grundsätzlich nur im Zusammenspiel der zuständigen Akteure geht – zwischen Senat, Hochschulrat und Ministerium und bei Stiftungshochschulen zwischen Senat und Stiftungsrat.

"Von Willkür würde ich nicht sprechen."

"Damit wird ein auf Kooperation und Konsens beruhendes Verfahren geschaffen – willkürliche Entscheidungen werden ausgeschlossen", ...

Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels

Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.

Sind Sie bereits ein registrierter Benutzer / Unterstützer?
Hier können Sie sich einloggen.

Nein, ich habe noch kein Benutzer / Unterstützer-Konto:
zur Anmeldung

Kommentare

#1 -

Lothar Zechlin | Mo., 23.02.2026 - 15:56

„Erfüllt [die Handlung] den Tatbestand der Volksverhetzung, sind Maßnahmen bis hin zu einer Exmatrikulation auch ohne rechtskräftige Verurteilung möglich […]. Darüber entscheidet die Hochschulleitung“. Man reibt sich die Augen. Ob ein Straftatbestand „erfüllt“ ist (und man sich dann auch in der Öffentlichkeit als Volksverhetzer bezeichnen lassen muss), wird immer noch durch ein staatliches Gericht entschieden, nicht durch eine Hochschulleitung. Im Mittelalter konnten zwar Papst oder Kaiser Privilegien an Universitäten verleihen, nach denen diese über eine eigene Gerichtsbarkeit verfügten. In diese Stellung kann Minister Mohr infolge seiner Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nun aber einmal nicht einrücken. 

#2 -

CriticalThinker | Mo., 23.02.2026 - 21:01

Mir fehlen hier ein wenig die kritischen Fragen an den richtigen Stellen. Der Narrativ des "instabilen Systems" wird einfach akzeptiert.

Fakt ist doch, dass in den "gut 20 Jahren", die das Landeshochschulgesetz in Niedersachsen nach Aussage von Hrn. Mohrs in diesem Interview nicht wesentlich reformiert wurde, Abwahlen von Hochschulleitungen die absolute Ausnahme waren (mir fällt nur der Fall der Hochschule Hannover ein) - bis Herr Mohrs Wissenschaftsminister wurde. Gleiches Gesetz wie vorher, drei, eher vier (war da nicht auch eine unrühmliche Sache an der Musikhochschule in Hannover?) Abwahlen in knapp drei Jahren.

Anstatt kritisch zu analysieren, welche ggfs. systemischen Gründe ...

#2.1 -

Lothar Zechlin | Di., 24.02.2026 - 11:43

Antwort auf von CriticalThinker (nicht überprüft)

Und wollten wir nicht gerade erst die Hochschulen resilienter gegenüber politischer Einflußnahme machen?

#3 -

R. Mautzel | Mi., 25.02.2026 - 17:46

Die Abwahl von Präsident Tolan an der Uni Göttingen war eine merkwürdige Angelegenheit. Hätten die jetzt geplanten Regelungen damals schon gegolten, wäre die vorwiegend vom Sprecher des Senats verfolgte Strategie so nicht möglich gewesen. Relevante Professoren hatten sich damals gegen die Abwahl ausgesprochen. Leider ist der Senatssprecher immer noch im Amt.

 

#4 -

Gerhard Gassel | Fr., 13.03.2026 - 17:40

Bezugnehmend auf den Kommentar von R. Mautzel möchte ich doch den Sprecher des Göttinger Senats etwas in Schutz nehmen. Herr Tolan hatte sich schon in manchen Punkten nicht so ganz gut verhalten. Aber der Umgang mit ihm war schon umstritten.

 

#5 -

Gisbert Ladolf | Sa., 14.03.2026 - 14:21

Betreffs der beiden vorhergehenden Kommentare sollte man aber auch feststellen dürfen, daß sich der vorherige und jetzige Sprecher des Senats sehr von der negativen Haltung des (leider) abgewählten Präsidenten zu einer Alleinstellung der Informatik in Göttingen hat leiten lassen. 

#6 -

Gast | Di., 17.03.2026 - 21:31

"unser Ansatz ist, dass das [dass eine Hochschule sich auch gegen eine Leitung entscheiden können muss] künftig grundsätzlich nur im Zusammenspiel der zuständigen Akteure geht – zwischen Senat, Hochschulrat und Ministerium...".  

Als langjähriges Senatsmitglied liest sich das für mich so: Eine Hochschule muss sich weiterhin auch gegen eine Leitung entscheiden können. Aber nicht mehr demokratisch. Das hierfür bisher entscheidungsbefugte Hochschulorgan Senat verliert sein Abwahlrecht. Statt dessen soll es in solchen Fällen zukünftig mit den (hochschulexternen) "zuständigen Akteuren" zusammen spielen um nach Möglichkeit einen Konsens zu erreichen. 

Die Regeln dieses Spiels werden interessant. Auch im Hinblick darauf, ob der Ausgang ...

#7 -

Günter Tolkiehn | Di., 17.03.2026 - 22:17

" unser Ansatz ist, dass das [dass eine Hochschule sich auch gegen eine Leitung entscheiden können muss] künftig grundsätzlich nur im Zusammenspiel der zuständigen Akteure geht.. ."

Als langjähriges Senatsmitglied in post-demokratischen Zeiten liest sich das für mich so: Präsidenten können weiterhin vor Ablauf der Amtszeit entlassen werden. Aber die bisherige Entscheidungszuständigkeit der Senate per Wahlrecht hierfür entfällt, bzw. wird unter Konsenspflicht mit anderen, (bisher nicht) "zuständigen Akteuren" gestellt. Oder anders gesagt: Zwei hochschulexterne "Akteure" werden zuständig gemacht und erhalten ein Veto-Recht.

Die Spielregeln dieses "Zusammenspiels" zur Konsensbildung dürften interessant werden, auch im Hinlick darauf, ob es sich dabei noch ...

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihr E-Mail Adresse (wird nicht veröffentlicht, aber für Rückfragen erforderlich)
Ich bin kein Roboter
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Vorherige Beiträge in dieser Kategorie


  • 551 Fragen langes Spiel mit dem Feuer

Wo bleibt der Antisemitismus-Beauftragte für die Berliner Hochschulen?

Wegen der Übergriffe auf jüdische Studierende und antisemitischer Parolen wollen SPD und CDU einen Antisemitismus-Koordinator für alle Berliner Unis schaffen. Doch die Besetzung der Stelle zieht sich. Was ist da los?


  • Student bereitet Tomaten zu in spaerlich eingerichteter Kueche.

Erst Milliardengeschenke, dann kein Geld fürs BAföG?

Union und SPD wollen die Förderung endlich grundsätzlich reformieren. Gerät das Vorhaben schon vor dem ersten Schritt ins Stocken? Was das über die Prioritäten der schwarz-roten Koalition sagen würde.


  • Zwei geballte Faeuste druecken sich durch eine gespannte Leinwand.

Der lange Weg zur Integrität

Proteste, Nachbesserungen, neuer Anlauf: Der Konflikt um das neue Hochschulrecht in NRW zeigt, wie schwer sich das Wissenschaftssystem mit verbindlichen Regeln gegen Machtmissbrauch tut.


Nachfolgende Beiträge in dieser Kategorie


  • Islamabad

Warten auf Deutschland

Pakistanische Studienbewerber protestieren gegen deutsche Bürokratie: Wie schleppende Visa-Verfahren internationale Studierende ausbremsen.


  • Portraitfoto Yvette Hofmann.

"Das ist erschreckend."

Acht Prozent der deutschen Professorinnen und Professoren hatten nach eigenen Angaben in den vergangenen sechs Monaten ein Burnout, berichtet die Hochschulforscherin Yvette Hofmann. Was die neue Studie PROFESS über die Professorengesundheit verrät – und wie Dauerstress und Liebe zum Beruf zusammenpassen.


  • Logo der Exzellenzstrategie des Bundes und der Laender auf gruenem Grund.

Zehn von zehn

Alle noch im Wettbewerb befindlichen Exzellenzuniversitäten bestehen die Evaluation. Was die Entscheidung der Exzellenzkommission über Selektivität und die Zukunft des Wettbewerbs verrät.