"Unser Interesse ist mehr Stabilität"
Drei Hochschulleitungen verloren ihre Posten, nun will Niedersachsens Wissenschaftsminister die Abwahlregeln im Hochschulgesetz ändern. Falko Mohrs über den Zwang zum Konsens, das Lernen von anderen Bundesländern – und die parallele Verschärfung des Ordnungsrechts.

Falko Mohrs (SPD) ist seit November 2022 niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. Außerdem koordiniert er die SPD-Wissenschaftsminister und ist stellvertretender Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Foto: Moritz Küstner.
Herr Mohrs, Göttingen, Vechta, Wolfenbüttel: In Niedersachsen wurden in den vergangenen anderthalb Jahren gleich drei Hochschulpräsident:innen abgewählt. Jetzt haben Sie den Entwurf für eine Hochschulgesetznovelle vorgelegt inklusive neuer Abwahlregeln. Um solche Häufungen künftig zu verhindern?
Die Häufung der Abwahlen hat wenige Menschen mehr gestört als mich. Zugleich war jeder Fall unterschiedlich gelagert, jede Situation hatte ihre eigene Dynamik. Deshalb wird dieser Teil des Hochschulgesetzes ausgekoppelt und als Fraktionsgesetz schneller beraten. Unser Interesse hinter der geplanten Reform ist mehr Stabilität. Zugleich müssen wir natürlich die grundgesetzlichen Leitplanken beachten.
Was bedeutet das?
Zur Wissenschaftsfreiheit gehört laut Bundesverfassungsgericht auch die Selbstorganisation der Hochschulen. Aber in Veränderungsprozessen dürfen Hochschulleitungen nicht sofort in existenzielle Schieflagen geraten. Das heißt ausdrücklich nicht, dass eine Hochschule sich nicht auch gegen eine Leitung entscheiden können muss, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr trägt. Erzwungene Harmonie hilft niemandem. Aber unser Ansatz ist, dass das künftig grundsätzlich nur im Zusammenspiel der zuständigen Akteure geht – zwischen Senat, Hochschulrat und Ministerium und bei Stiftungshochschulen zwischen Senat und Stiftungsrat.
"Von Willkür würde ich nicht sprechen."
"Damit wird ein auf Kooperation und Konsens beruhendes Verfahren geschaffen – willkürliche Entscheidungen werden ausgeschlossen", ...
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Kommentare
#1 - Ordnungsrecht
„Erfüllt [die Handlung] den Tatbestand der Volksverhetzung, sind Maßnahmen bis hin zu einer Exmatrikulation auch ohne rechtskräftige Verurteilung möglich […]. Darüber entscheidet die Hochschulleitung“. Man reibt sich die Augen. Ob ein Straftatbestand „erfüllt“ ist (und man sich dann auch in der Öffentlichkeit als Volksverhetzer bezeichnen lassen muss), wird immer noch durch ein staatliches Gericht entschieden, nicht durch eine Hochschulleitung. Im Mittelalter konnten zwar Papst oder Kaiser Privilegien an Universitäten verleihen, nach denen diese über eine eigene Gerichtsbarkeit verfügten. In diese Stellung kann Minister Mohr infolge seiner Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nun aber einmal nicht einrücken.
#2 - Naja
Mir fehlen hier ein wenig die kritischen Fragen an den richtigen Stellen. Der Narrativ des "instabilen Systems" wird einfach akzeptiert.
Fakt ist doch, dass in den "gut 20 Jahren", die das Landeshochschulgesetz in Niedersachsen nach Aussage von Hrn. Mohrs in diesem Interview nicht wesentlich reformiert wurde, Abwahlen von Hochschulleitungen die absolute Ausnahme waren (mir fällt nur der Fall der Hochschule Hannover ein) - bis Herr Mohrs Wissenschaftsminister wurde. Gleiches Gesetz wie vorher, drei, eher vier (war da nicht auch eine unrühmliche Sache an der Musikhochschule in Hannover?) Abwahlen in knapp drei Jahren.
Anstatt kritisch zu analysieren, welche ggfs. systemischen Gründe ...
#3 - Senat in Göttingen ...
Die Abwahl von Präsident Tolan an der Uni Göttingen war eine merkwürdige Angelegenheit. Hätten die jetzt geplanten Regelungen damals schon gegolten, wäre die vorwiegend vom Sprecher des Senats verfolgte Strategie so nicht möglich gewesen. Relevante Professoren hatten sich damals gegen die Abwahl ausgesprochen. Leider ist der Senatssprecher immer noch im Amt.
#4 - Senat in Göttingen ...
Bezugnehmend auf den Kommentar von R. Mautzel möchte ich doch den Sprecher des Göttinger Senats etwas in Schutz nehmen. Herr Tolan hatte sich schon in manchen Punkten nicht so ganz gut verhalten. Aber der Umgang mit ihm war schon umstritten.
#5 - Senat in Göttingen ...
Betreffs der beiden vorhergehenden Kommentare sollte man aber auch feststellen dürfen, daß sich der vorherige und jetzige Sprecher des Senats sehr von der negativen Haltung des (leider) abgewählten Präsidenten zu einer Alleinstellung der Informatik in Göttingen hat leiten lassen.
#6 - Senate: Vom Entscheider zum "Mitspieler"
"unser Ansatz ist, dass das [dass eine Hochschule sich auch gegen eine Leitung entscheiden können muss] künftig grundsätzlich nur im Zusammenspiel der zuständigen Akteure geht – zwischen Senat, Hochschulrat und Ministerium...".
Als langjähriges Senatsmitglied liest sich das für mich so: Eine Hochschule muss sich weiterhin auch gegen eine Leitung entscheiden können. Aber nicht mehr demokratisch. Das hierfür bisher entscheidungsbefugte Hochschulorgan Senat verliert sein Abwahlrecht. Statt dessen soll es in solchen Fällen zukünftig mit den (hochschulexternen) "zuständigen Akteuren" zusammen spielen um nach Möglichkeit einen Konsens zu erreichen.
Die Regeln dieses Spiels werden interessant. Auch im Hinblick darauf, ob der Ausgang ...
#7 - Post-demokratische Senate: Vom Entscheider zum Spielpartner
" unser Ansatz ist, dass das [dass eine Hochschule sich auch gegen eine Leitung entscheiden können muss] künftig grundsätzlich nur im Zusammenspiel der zuständigen Akteure geht.. ."
Als langjähriges Senatsmitglied in post-demokratischen Zeiten liest sich das für mich so: Präsidenten können weiterhin vor Ablauf der Amtszeit entlassen werden. Aber die bisherige Entscheidungszuständigkeit der Senate per Wahlrecht hierfür entfällt, bzw. wird unter Konsenspflicht mit anderen, (bisher nicht) "zuständigen Akteuren" gestellt. Oder anders gesagt: Zwei hochschulexterne "Akteure" werden zuständig gemacht und erhalten ein Veto-Recht.
Die Spielregeln dieses "Zusammenspiels" zur Konsensbildung dürften interessant werden, auch im Hinlick darauf, ob es sich dabei noch ...
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