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Nicht zu Ende gedacht

Kitas und Schulen dürfen nur offenbleiben, wenn alle Kinder und Erwachsenen zweimal wöchentlich getestet werden? So stand es in der Beschlussvorlage vor der heutigen Corona-Spitzenrunde. Warum das Ziel richtig und die Bedingung doch grundfalsch ist – und warum Bund und Länder so das nächste Fiasko riskieren würden.

DER START DES CORONA-GIPFELS verzögert sich. Zeit genug für einen kurzen Realitätscheck.

In der Beschlussvorlage stand, offenbar auf Initiative aus dem Kanzleramt, dass Schulen ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner schließen sollen und bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 nur dann offenbleiben dürfen, wenn alle Schülerinnen und Schüler und das Personal zweimal in der Woche auf das Coronavirus getestet wird.

Oberflächlich betrachtet eine eindeutige, vernünftige, ja sogar öffnungsfreundliche Regelung. So öffnungsfreundlich, dass in den sozialen Medien einige schon ein rotes Ausrufezeichen hinter die 200 setzen verbunden mit dem Kommentar: "Viel zu hoch!"

Überlegt man sich die Sache genauer, wird man indes schnell stutzig. Am treffendsten formulierte es bereits gestern Abend Henrike Roßbach von der Süddeutschen Zeitung. " Nur damit ich das richtig verstehe", schrieb sie auf Twitter. "Bund und Länder möchten also die Verfügbarkeit von Tests, für die sie selbst und niemand sonst zuständig ...

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Kommentare

#1 -

IB | Mi., 24.03.2021 - 10:27
Ich weiß nicht wie, aber unsere (Grund-)Schule hat die Möglichkeit die Kinder und Lehrer zwei Mal pro Woche zu testen. Aber das alles bringt nichts, wenn die verweigerten Tests in der Schule ohne Konsequenzen bleiben und es keine Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht gibt, wobei die Schule das Online-Format sowieso parat halten muss, da die Kinder von der Präsenzpflicht befreit sind. Das wäre doch mal was, wo man hinschauen könnte.

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