Neugebauer zahlt umstrittene Reisekosten nach
Der Fraunhofer-Präsident reagiert auf Vorwürfe, um "auch unbeabsichtigte Abweichungen von Vorgaben auszuschließen". Die Innenrevision ermittelt, wird bald auch der Bundesrechnungshof tätig?
FRAUNHOFER-PRÄSIDENT REIMUND NEUGEBAUER hat nach den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Reisekosten in vierstelliger Höhe nachgezahlt. Dies bestätigte Fraunhofer-Sprecher Janis Eitner auf Anfrage. Außerdem habe die Fraunhofer-Innenrevision auf Bitten des Vorstandes die Prüfung einer "Reihe von Vorgängen einschließlich der angefallenen Reisekosten" eingeleitet, "um jegliche, auch unbeabsichtigte Abweichungen von Vorgaben in den vergangenen Jahren auszuschließen".
Dabei gehe es auch um die getroffene Hotelauswahl bei Dienstreisen, erläuterte der Fraunhofer-Sprecher etwas kryptisch. "Prof. Neugebauer hat für einige wenige Fälle eine in Rede stehende Differenz zu den Vorgaben, einen niedrigen vierstelligen Euro-Betrag, für einen mehrjährigen Zeitraum ausgeglichen."
Nachdem Neugebauer Anfang August überraschend, vorzeitig und erstmals in der Geschichte Fraunhofers im Umlaufverfahren als Präsident wiedergewählt worden war , hatten sich Whistleblower in immer größerer Zahl an verschiedene Journalisten und Bundestagsabgeordneten gewandt.
Die Vorwürfe, die sie erhoben und über die zuerst die Wirtschaftswoche berichtete, reichten von einem "Klima der Angst" und einem autokratischen Führungsstil bis hin zu Angaben, Neugebauers Frau habe im Rahmen einer von Fraunhofer finanzierten Ausstellung eigene Fotografie-Werke ausstellen können.
Reisen, Geburtstagskolloquien, Dienstfahrer
Auch wurden Fragen laut, ob Neugebauers ...
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Kommentare
#1 - An einer Universität kann ein solches Vorgehen bei…
normalen Mitarbeiter schon einmal als Unterschlagung
gewertet werden und zur fristlosen Entlassung führen.
#2 - "bei einem normalen Mitarbeiter" ist hier das Stichwort.
#3 - @ Edith Riedel:Warum sollen eigentlich bei dem Chef einer…
Warum sollen eigentlich bei dem Chef einer großen Wissenschaftsvereinigung andere Bedingungen als
"bei einem normalen Mitarbeiter" gelten?
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