Nur wenige Prozent betroffen?
Wie viele Berliner Postdocs müssen wegen der Reform des Hochschulgesetzes tatsächlich entfristet werden? Und wie viele haben schon jetzt eine Dauerstelle? Eine Auskunft der Berliner Senatsverwaltung schafft nur teilweise Aufklärung.
BERLINS UNIVERSITÄTEN beschäftigen zurzeit 12.245 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen gut die Hälfte, 6.737, haushaltsfinanzierte Stellen haben. So hat es die (noch) für Wissenschaft und Forschung zuständige Berliner Senatskanzlei dem linken Abgeordneten Tobias Schulze auf seine parlamentarische Frage hin mitgeteilt.
2.003 der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben demzufolge unbefristete Arbeitsverträge, das entspricht einem Anteil von 29,7 Prozent an allen WiMi-Haushaltsstellen und von 16,4 Prozent an allen WiMi-Positionen insgesamt.
Allerdings fallen unter die angegebenen Haushaltsstellen auch tausende Doktoranden, die zurzeit in jedem Fall befristet beschäftigt sind. Von den berlinweit 5.009 Postdocs (promovierten WiMi) haben 3.354 (67,0 Prozent eine Haushaltsstelle). Wie viele von ihnen Dauerstellen haben, lässt sich aus der Antwort der Senatsverwaltung nicht ableiten. Ihre Quote muss aber zwangsläufig deutlich höher liegen.
Die von den Universitäten gelieferten Zahlen sind auch deshalb mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, weil die HU "aufgrund technischer Restriktionen" auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lektoren mit angegeben hat. Weshalb, sagt Tobias Schulze, die HU-Entfristungszahlen höher seien.
Der Anteil der haushaltsfinanzierten ...
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Kommentare
#1 - Nein, in Berlin sind die Doktorand*innen NICHT in jedem…
Begründung: In diesem Artikel wurde der Einfachheit halber dort „entfristet“ geschrieben, wo das Gesetz „befristet beschäftigt, aber mit Anschlusszusage“ sagen würde. Denn nach §110 Abs. 6 BerlHG KANN eine Anschlusszusage an jedem/jeder WiMi mit Qualifikationsstelle ausgesprochen werden, soweit (s. Gesetzesvorlage, Begründung) „seitens der Hochschule ein solcher Bedarf gesehen wird und entsprechende Möglichkeiten bestehen.“ Hier wird keine Promotion vorausgesetzt. Die späte, kontroverse Änderung der Gesetzesvorlage fügt lediglich hinzu, dass bei Postdocs mit Qualifikationsziel „Erlangen der Berufbarkeit“ eine Anschlusszusage auszusprechen IST.
#2 - Lieber Herr Green,Sie haben völlig Recht, so ist es für…
Sie haben völlig Recht, so ist es für die Zukunft. Aber kann man für die Gegenwart nicht schon sagen, dass Doktoranden (fast) immer befristet beschäftigt sind?
Beste Grüße
Ihr Jan-Martin Wiarda
#3 - Lieber Herr Wiarda,selbstverständlich! Verzeihung, dass…
selbstverständlich! Verzeihung, dass ich die Aussage zu "zeitlos" aufgefasst habe.
Beste Grüße, David Green
#4 - Alles gut, lieber Herr Green! Um es deutlicher zu machen,…
Viele Grüße und gute Wünsche!
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