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Bund lenkt ein: Massive Benachteiligung von Kindern im Infektionsschutzgesetz soll beseitigt werden

Doch kein gesetzliches Betretungsverbot und Frei-Testpflicht für Kitas und Schulen schon im Verdachtsfall. KMK-Präsidentin Prien: Irrweg gestoppt.

ES IST EIN ERFOLG für die Rechte von Kinder und Jugendlichen in der Pandemie. Nach heftigen Protesten von Kultusministern , Ministerpräsidenten und Verbänden lenkt der Bund ein: Die im Bundestag beschlossene Novelle des Infektionsschutzgesetzes wird nachgebessert.

Konkret soll Corona nun doch nicht in den Paragraphen 34 des Gesetzes aufgenommen werden, der bislang einen Katalog von Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln, Cholera oder der Pest enthält. Der Paragraph bestimmt unter anderem, dass schon der Verdacht auf diese Infektionen ausreicht, um Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen nicht besuchen zu dürfen. Da der Verdachtsfall nicht definiert ist, hätte dies effektiv bedeutet, dass Schüler oder Lehrkräfte möglicherweise schon bei einem Schnupfen zum Arzt gehen oder unter Aufsicht einen Schnelltest mit Nachweispflicht hätten absolvieren müssen. Vergleichbare Regeln bei einem Corona-Verdacht waren in Fabriken, Büros oder an anderen Arbeitsplätzen nicht vorgesehen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien, bestätigte, dass der Bund vor der heutigen Abstimmung im Bundesrat eine Protokollerklärung zum Gesetz hinzufügen werde. Diese werde die Umsetzung der zugesicherten Änderungen bis zum 7. Oktober enthalten. "Ich bin ...

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Kommentare

#2 -

Ragna | Fr., 16.09.2022 - 13:43
Framing

Es ist also ok, wenn vor einer Krankheit, die noch gefährlicher ist als die Masern NICHT geschützt wird?

Es ist also keine Benachteiligung,
wenn infizierte Kinder andere anstecken, die dann nicht in die Kita können, ihre Verwandten anstecken, die dann nicht zur Arbeit können, krank werden und Schlimmeres?

DAS ist kein InfektionsSCHUTZ.

Es ist ein krank machen der Bevölkerung - sehenden Auges.

Danke für nichts.

#5 -

XY | Fr., 16.09.2022 - 20:05
Zum Beitrag von Stefan (#1) und Ragnar (#2): das ist der typische Fall, mit dem einseitig zu Lasten von Kindern und Jugendlichen argumentiert wird.



Denn wenn, wie die beiden Beitragsschreiber ausführen, COVID-19 trotz Impfung noch so gefährlich wäre, dass bei Infektionsverdacht ein Betreuungsverbot für Schulen und Kindergärten besteht, dann müsste etwas ähnliches auch für Erwachsene gelten. Für die war ähnliches aber nicht vorgesehen.



Warum Kinder, die milder erkranken und ein geringeres Risiko haben, strengere Maßnahmen folgen müssen als Erwachsene, erschließt sich nicht.

#6 -

Hubert Poell | Fr., 16.09.2022 - 21:19
Ich finde es sehr gruselig das ein Verband, in dessen Vereinsnamen der Kinderschutz steht, die bewusste Infektion von Kindern in Kauf nehmen will! Es geht hier um das Recht auf körperliche Unversehrtheit, nicht um das Recht auf Präsenzarbeit der Eltern!

#7 -

Anna | Sa., 17.09.2022 - 17:31
Österreich löst es so:
Symptome => zu Hause bleiben (egal welcher Infekt)
Positiver Corona-Test, aber symptomfrei => Schulbesuchspflicht mit FFP2-Maske
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000138824380/mit-dem-virus-in-die-schule-wie-die-corona-regeln

#8 -

Linda | Sa., 17.09.2022 - 20:02
Ich bin erschrocken, mit welcher Eindringlichkeit und Überzeugung einige KommentatorInnen hier den Eindruck erwecken, daß KINDER (und deren Eltern) sich bei jedem hüsteln und laufender Nase (mein Kind hat schon Allergie - bedingt mehrfach im Jahr eine laufenden Nase) fühlen sollen, als wären sie potenzielle Killer, die leichtfertig das Leben anderer riskieren!
Ich bin froh, daß diese Verordnung nicht durch ging.

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