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Ein glimpflicher Ausgang, aber kein Happy End

Die ersten 158 Betroffenen der Frankfurter Studienplatz-Misere erhalten heute ein neues Zulassungsangebot. Die gefundene Lösung ist komplex.

FÜR DIE VERHINDERTEN STUDIENANFÄNGER ist es die Erlösung. Nach dem Medizin-Zulassungsfehler an der Frankfurter Goethe-Universität Ende August erhalten heute 158 der 250 Betroffenen ein echtes Studienplatzangebot von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Diese Zahl teilte die SfH heute auf Anfrage mit.

Es handelt sich um alle diejenigen Bewerber, die bereits das Zulassungsangebot einer anderen Hochschule gehabt, es dann aber zugunsten eines vermeintlichen Frankfurter Medizin-Studienplatzes nicht angenommen hatten. Eines Studienplatzes, den es in Wirklichkeit nicht gegeben hatte. Jetzt sollen alle Betroffenen der sogenannten "Angebotsgruppe" das Fach studieren können, das ihnen ohne die fehlerhafte Überbuchung offen gestanden hätte. Es muss sich also nicht in allen Fällen um Medizin handeln.

Konkrete Hoffnung, doch noch in diesem Wintersemester ihr Wunschstudium aufnehmen zu können, dürfen sich auch die übrigen 92 Bewerber machen, die zu dem Zeitpunkt, als sie den Studienplatz in Frankfurt annahmen, noch kein weiteres Studienplatz-Angebot von der Stiftung vorliegen hatten. Für diese sogenannte "Chancengruppe" soll es nach dem 30. September ein "nachgestelltes koordiniertes Nachrückverfahren" geben, beschloss der SfH-Stiftungsrat gestern. Dabei prüft die Stiftung, welche der Bewerber, wenn der Frankfurter ...

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Kommentare

#1 -

David J. Green | Mi., 21.09.2022 - 15:58
Ich freue mich zu hören, dass die Zuständigen zunehmend bemüht sind, lediglich jene Studienmöglichkeiten wiederherzustellen, die auch ohne den Fehler bestanden hätten: also die Interessen der zwischenzeitlich in Frankfurt zugelassenen nicht über die Interessen der anderen Nachrückenden zu stellen. Zwei Bedenken habe ich aber weiterhin:

1) Die bereits vollzogene Lösung im Fach Zahnmedizin wurde mit Hinweis auf dem Sommereinstieg erklärt: Hoffentlich heißt das aber nicht, dass man hier die Interessen der Bewerbenden für Wintersemester 2022/23 über die Interessen der Bewerbenden für Sommersemester 2023 gestellt hat.

2) Oben lese ich, dass – falls erforderlich – die Länder die Studienkapazitäten an anderen ...

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