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Bitte kein Reförmchen!

Es ist Zeit, Promotionen und Postdoc-Phase neu zu denken. Dafür braucht es ein mutiges Wisssenschaftszeitvertragsgesetz. Wie es aussehen könnte: ein Gastbeitrag von Friedhelm Nonne.

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Artikelbild: Bitte kein Reförmchen!

Friedhelm Nonne war 16 Jahre lang Kanzler der Universität Marburg. Seine Vorschläge beruhen auf seinem von der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichten Policy Paper " Personal- und Qualifizierungsstrukturen in der Wissenschaft neu denken !" Foto: privat.

DIE REFORM des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bietet die Chance, zentrale Dauerbaustellen im deutschen Wissenschaftssystem anzugehen, namentlich bei der Ausgestaltung von Promotion und Postdoc-Phase. Es braucht mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für junge Forscher/innen und ein Ende von Befristungsmarathon undKurzzeitverträgen.

Wirksame Instrumente dazu könnten sein: (1) eine wirkungsvolle Begrenzung der Zeit zur Erstellung der Dissertation auf vier Jahre – bei einer gleichzeitigen verbindlichen Verpflichtung der Universitäten, diese vier Jahre vollständig zu finanzieren. (2) Eine massive Erhöhung des Anteils der Tenure-Track-Verfahren bei der Neubesetzung von Professuren und anderen wissenschaftlichen Dauerstellen, eine Finanzierungsverpflichtung der Universitäten für eine maximal sechsjährige Phase der Weiterqualifizierung nach der Promotion und eine höchsten einmal zulässige Weiterfinanzierung aus Drittmitteln nach dem Ende der sechsjährigen Postdoc-Finanzierung.

(1) Die Promotionsphase

In der bisherigen Diskussion werden vornehmlich die den Promovierenden zugemuteten Unsicherheiten bei der Finanzierung thematisiert. Dass in Deutschland mit durchschnittlich 5,7 Jahren ...

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Kommentare

#2 -

naja | Mi., 14.12.2022 - 01:00
Der nächste, der meint, er wüsste, wie man das Problem löst. Und wieder läuft es darauf hinaus, dass man vorschreiben möchte, wie lange man im Wissenschaftsbetrieb maximal bleiben darf vor einer Dauerstelle. Das nennt man Entmündigung. Typischerweise kommen die allermeisten Vorschläge zu dieser Problematik entweder von Personen, die selbst nie geforscht haben oder von Personen, die am Anfang einer Karriere stehen und bemerken, sie sind wissenschaftlich nicht gut genug.

#3 -

Bernadette Stolle | Mi., 14.12.2022 - 11:46
Guten Tag,

aus meiner Sicht ist es richtig, die erste Promotionsphase auf den Befristungsgrund "Erstellung einer Dissertation" zu begrenzen. Damit zusammenhängend ist aber auch klar zu stellen, dass der überwiegende Teil der Arbeitszeit auch diesem Ziel dienen muss und in der Regel Vollzeitstellen dafür vorzusehen sind. Werden Teilzeitstellen besetzt, ist der Zeitanteil, der für die Qualifizierung vorgesehen ist, auch im Umfang einer halben Vollzeitstelle beizubehalten. Werden diese zusätzlichen Rahmenbedingungen umgesetzt, hätten die Promovierenden auch die Chance, ihre Dissertation in einer angemessenen Zeit abzuschließen.

Die WissZeitVG-Befristung muss aus meiner Sicht zu einer echten Sachgrundbefristung im arbeitsrechtlichen Sinne werden, damit der derzeitige ...

#4 -

Per Holderberg | Mi., 14.12.2022 - 14:31
Wieso sollte man eine Person, die vier bzw. nach ihrem Modell fünf Jahre lang Berufserfahrung hat, eine Promotion erfolgreich absolviert, nicht beurteilen können für eine Einstellung auf Dauer?

Wieso geht das bei 90% der abhängig Beschäftigten in Deutschland und wieso nicht bei angehenden Postdocs?

Es werden hier keine Argumente ausgeführt, nur neue Flickenteppiche vorgeschlagen. Kein ausgereifter Vorschlag.

Die Postdoc-Phase ist keine der Bewährung und es muss deutlich mehr Stellen neben der Professur geben, da es sehr viele Daueraufgaben in der Hochschule gibt (Lehre, Wissenschaftsadministration, Beratungseinrichtungen, Verwaltung von Großgeräten/Sammlungen usw.).

#5 -

Ich bin Hanna | Mi., 14.12.2022 - 19:03
Die Unterschiede des Vorschlags zum aktuellen WissZVG erscheinen mir marginal: statt 6+6 Jahre nun 4+6 Jahre, ohne dass die Universitäten eine Entfristungsperspektive anbieten müssen? Das wäre doch genau das im Titel benannte "Reförmchen", das in der Praxis vermutlich zu keinem Beenden des Befristungsunwesens führt? -

Besser wäre es, Arbeitnehmer:innen mit Doktorat bei Neueinstellung eine Stelle zumindest mit Entfristungsperspektive (z. B. beim Erreichen von festgelegten Evaluationskriterien) anbieten zu müssen. So wäre allen Seiten geholfen. Die Wissenschaft muss für Arbeitnehmer:innen wieder attraktiver werden und sollte nicht die arbeitsrechtlichen Standards des freien Marktes unterlaufen dürfen, sonst wird der Wissenschaftsstandort Deutschland in Zeiten des ...

#6 -

Michael Liebendörfer | Mi., 14.12.2022 - 20:00
Ich finde die Vorschläge zur Promotionsphase sehr konsequent und überzeugend. Profs und WiMis sollten gleichermaßen sofort auf das Ziel fokussiert werden. Auch das Übergangsjahr danach finde ich sehr gut.



Zu lang wirkt mir die Postdoc-Phase, wenn danach noch eine unsichere Stelle folgen darf. Vielleicht sollte man eher festlegen, dass man bis 10 Jahre nach Beginn der Promotion noch auf TT-Stellen und bis 15 Jahre überhaupt beschäftigt werden darf.



Wenig überzeugend finde ich, dass die Mehrheit der Professuren für TT genutzt werden soll. Es gibt einige Professuren mit viel Verantwortung für Forschungszentren oder Studiengänge. Da will man evtl

schon mehr Berufserfahrung. ...

#7 -

Begründung fehlt | Do., 15.12.2022 - 14:20
Dem Vorschlag von Herrn Nonne fehlt die Begründung für ein Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft!

Bildungsministerin Stark-Watzinger und insbesondere die Koalitionäre von der Arbeitnehmerpartei SPD müssen sich fragen lassen, weshalb das Arbeitsrecht beschnitten bleiben sollte, wenn es keine triftigen Gründe dafür gibt.

Ist unser Wissenschaftssystem durch das Sonderbefristungsrecht produktiver als in anderen Ländern? Können wir mit Arbeitsbedingungen, die den Standard unterlaufen, wirklich die besten Köpfe für die Wissenschaft gewinnen? Bringen die stark demokratisierungsbedürftigen Machtstrukturen an den Universitäten, bei denen eine Statusgruppe immer die Entscheidungsgewalt hat, das Beste aus dem deutschen Wissenschaftssystem hervor? Wir kritisieren andere Länder für Demokratiedefizite, Transparenzdefizite und Klüngelei. ...

#8 -

Ralf Meyer | Do., 15.12.2022 - 19:16
Eine Änderung des WissZG wird die Zahl der unbefristeten Stellen an den Hochschulen nicht wesentlich erhöhen. Denn eine der Hauptursachen für befristete Beschäftigung an den Hochschulen liegt in der Struktur der Hochschulfinanzierung. Die Hochschulen wirtschaften zunehmend mit projektbezogenen, befristeten Mitteln, während der Anteil an verlässlichen und nicht projektgebundenen Mitteln sinkt. Die Grundfinanzierung erfolgt bisher ausschließlich durch die Bundesländer, während der Bund oder die Europäische Union nur befristete Projekte finanzieren. Eine vom Deutschen Hochschulverband beauftragte Studie „Entwicklung der Finanzierung von Hochschulen und Außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) vom März 2018 schätzt, dass der Anteil der ...

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