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Wie beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein Kompromiss doch noch gelingen könnte

Die Ampel konnte sich beim Kern der WissZeitVG-Reform

nicht einigen. Jetzt soll das parlamentarische Verfahren es richten.

Die Lösung liegt dabei ganz nah: eine Höchstbefristungsquote.

Ein Gastbeitrag von Arnold Arpaci.

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Artikelbild: Wie beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein Kompromiss doch noch gelingen könnte

Arnold Arpaci ist Doktorand an der Freien Universität Berlin und forscht im Graduiertenkolleg "Gerechtigkeit durch Tarifvertrag" zur Tarifautonomie. Foto: Götz Schleser.

ES WAR EIN AUßERGEWÖHNLICHER Vorgang. Der Referent:innenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), entstanden im FDP-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), erhielt explizit keine Zustimmung der anderen beiden Regierungsparteien. Seitdem fragen sich alle Seiten, wie es jetzt weitergehen soll. Welche Änderungen sind noch zu erwarten im parlamentarischen Verfahren?

Fest steht: Alle Argumente in Sachen Befristungs-Höchstdauer sind ausgetauscht, und der Konflikt muss für den interessierten Wiarda-Leser wohl nicht mehr nachgezeichnet werden, ebenso wenig die Kritik am bisherigen Entwurf (man lese nur hier ). Darum möchte ich den Blick nach vorn richten und versuchen, die Diskussion mit dem Hinweis auf eine Dimension zu beleben, die einer noch genaueren Betrachtung durch alle Beteiligten wert wäre. Ich meine die Möglichkeit, eine Befristungshöchstquote für Postdocs einzuführen.

Gemeinsam mit Simon Pschorr habe ich bereits dargelegt, warum so eine Befristungshöchstquote in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers fällt

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Kommentare

#1 -

Penny Woeful | Mi., 05.07.2023 - 13:26
Wäre die Befristungshöchstquote denn unabhängig von der Befristungsbegründung (Qualifikation oder Drittmittel) zu gestalten? Das könnte schwierig sein, denn so würde man sich die Möglichkeit zur Anstellung von Wissenschaftler:innen nehmen, die nach Ablauf der 10 Jahre Qualifizierungsbefristungszeit einen tollen grant eingeworben haben und deren Stelle darüber finanziert würde. Dann hätte man eine Höchstquote für mögliche Drittmittelstellen, will man das?

#2 -

ein ehemaliger… | Mi., 05.07.2023 - 15:56
Hallo Penny Woeful,

ich verstehe den Vorschlag auch in dem Sinne, wie Sie nachfragen. Man müsste zunächst die Grundgesamtheit rechtssicher definieren, für die die Quote gilt, und den Berechnungsweg beschreiben, über den die Quote ermittelt wird (z.B. VZÄ oder Köpfe). Vermutlich müsste man die Grundgesamtheit unabhängig von der Finanzierung definieren, was dann zwangsläufig zu einer Begrenzung der drittmittelfinanzierten Positionen je Arbeitgeberin führt. Zudem würde eine Quote erhebliche praktische Fragen aufwerfen (Nachweispflicht, Verteilungskämpfe etc.). Ich befürchte, der Vorschlag ist nicht praktikabel.

#3 -

Arnold Arpaci | Mi., 05.07.2023 - 17:24
Liebe Penny, lieber Hannes,



angelehnt an den damaligen TzBfG Vorschlag wird hier nur eine Befristungshöchstquote für Haushaltsstellen gefordert, die keinem besonderem Befristungsgrund unterliegen (und nur für PostDocs). Also sehr bescheiden in der Forderung.



Rechtlich wäre auch denkbar einen Missbrauch von Kettenbefristungen von Sachgrund-, insbesondere Drittmittelbefristungen einzuschränken, z.B. in eine gesonderten (längeren) Befristungshöchstdauer (so sah es auch der TzBfG Entwurf vor) oder einen zweiten (schwächeren) Quote. Darum soll es hier aber NICHT gehen.



Hier geht es nur um die Haushaltsstellen. Wenn zumindest die zur Verfügung stehenden Haushaltsstellen in unbefristete Beschäftigung überführt wären, wäre schon viel gewonnen.



Beste Grüße,

Arnold

#4 -

Nachfrage | Do., 06.07.2023 - 12:19

Der Autor ist von der FU. An Berlin verlangt der Berliner Senat über die Hochschulverträge eine Quote von 30% unbefristeten WiMis (haushaltsfinanziert). Die Befristungshöchstquote ist damit quasi 70%. Ist das nicht dasselbe (nur eben per Vertrag und nicht per Gesetz)?

#5 -

Hanna | Do., 06.07.2023 - 13:28
Das klingt doch einmal nach einem innovativen out-of-tje-box-gedachten Vorschlag, der sich noch dazu als Bundesgesetzgebung im Zuge der WissZVG-Reform umgesetzt werden könnte! Vielen Dank dafür! Vielleicht die Lösung für den Hochschulsektor und die unsägliche Befristungssituation? Bin gespannt, wie sich insbesondere SPD und Grüne dazu verhalten!

#6 -

Johanna | Fr., 07.07.2023 - 03:25
Danke für das versierte Durchdeklinieren eines interessanten Vorschlags.

Nur eine kleine Anmerkung: Das unhaltbare Argument, nur durch Befristungen würde "Verstopfung" vermieden, hat mit den Zyklen in den akademischen (vornehmlich staatlichen) Karrieren nichts zu tun. Mangel und Überfüllung findet statt, ja, sogar ziemlich regelmäßig, wenn man das Zeitfenster öffnet - wie die QUAKRI Forschung gezeigt hat. Aber Mangel und Überfüllung betrifft auch die Professor:innen. Dort wird das WissZeitVG aber nicht angewandt.

#7 -

Privatdozent | Sa., 19.08.2023 - 01:18
Wenn sich der Vorschlag nur auf Haushaltsstellen beschränkt, so wäre es eine Überlegung wert.

Selbst eingeworbene Mittel (z.B. DFG-Eigene Stelle) sollten aber auf keinen Fall auf diese Quote angerechnet werden (siehe Penny Woeful), denn damit wäre den erfahrenen Postdocs die letzte Möglichkeit genommen, sich via "Projektkarrieren" eigeninitiativ über Wasser zu halten.

Die direkt oder indirekte Beschneidung dieser Möglichkeit käme einem Berufsverbot gleich.



Seitenbemerkung: Nicht nur von Seiten der Ministerien werden die PDs von je her schäbig und stiefmütterlichst behandelt, auch die "jungen Leute" der Hannah-Seite haben deren Nöte und Bedürfnisse nach meiner Beobachtung kaum auf dem Schirm.

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