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Bitte nachschärfen

NRW will Machtmissbrauch in der Wissenschaft per Gesetz bekämpfen. Gut so. Doch wenn die Landesregierung die Betroffenen wirklich besser schützen will, muss sie mehr liefern als in ihrem Eckpunktepapier. Ein Gastbeitrag von Leila Dedial, Sophia Hohmann und Jana Lasser.

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Artikelbild: Bitte nachschärfen

Hauswand in Hamburg. Foto (zugeschnitten): Sebastian Bartoschek , CC BY 2.0 .

IM WINTERSEMESTER 2023/2024 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass auch Maßnahmen gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft im "Hochschulstärkungsgesetz" berücksichtigt werden sollten. Nun liegt jedoch ein Eckpunktepapier für die geplante Novelle vor, das genau an dieser Stelle noch nicht liefert. Hinzu kommt: Es offenbaren sich im Papier Schwächen im Verständnis von Machtmissbrauch an Hochschulen sowie im Schutz von Betroffenen.

Es ist richtig und wichtig, dass eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Machtmissbrauch geschaffen werden soll: Die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten sind auch in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend, um Machtmissbrauch im Wissenschaftssystem präventiv und sanktionierend zu begegnen. Das haben nicht erst die vielen verschiedenen bekanntgewordenen Fälle der vergangenen Jahre gezeigt. Wir begrüßen es daher sehr, dass sich die nordrhein-westfälische Landesregierung dieser Verantwortung bewusst ist und Pionierarbeit in der Entwicklung von gesetzgeberischen Maßnahmen leisten möchte.

Im Eckpunktepapier heißt es indes: "Bei ...

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Kommentare

#1 -

Heinz G. Fehrenbach | Di., 28.05.2024 - 12:04
Herzlichen Dank an Leila Dedial, Sophia Hohmann und Jana Lasser für diesen wertvollen Beitrag!

Sie weisen auf den auch aus meiner Sicht falschen Ansatz im Eckpunktepapier hin, dass es sich beim Thema Machtmissbrauch in wissenschaftlichen Kontexten nicht um ein besonderes strukturelles Problem der Hochschulen, sondern um ein individuelles Versagen Einzelner handeln würde, die ihre Machtposition missbräuchlich ausnutzten. Der gesetzgeberische Ansatz müsse laut Eckpunktepapier dieser Problemdiagnose entsprechen.



Hier gilt, wie in der Medizin, dass eine nicht korrekte Diagnose eine Fehlbehandlung nach sich ziehen wird. Da wird auch ein "Nachschärfen" an den falschen Stellen erfolgen.



Wer die strukturellen Ursachen des Machtmissbrauchs im ...

#2 -

Heinz G. Fehrenbach | Di., 28.05.2024 - 12:54
Einen mir wichtigen Punkt will ich noch nachschicken:

Die "Problemdiagnose" Machtmissbrauch geschähe durch Einzelpersonen leugnet zudem die Tatsache, dass Machtmissbrauch erst durch das Wegschauen etlicher Bystander im System ermöglicht wird. Wird von den Machtmissbraucheden immer wieder die Erfahrung gemacht, dass ihr Fehlverhalten keine Konsequenzen hat, wird es als akzeptiert erfahren und kann im schlimmsten Fall zur Norm werden.

#3 -

Ralf Meyer | Mi., 29.05.2024 - 19:54
Das Thema Macht und Verantwortung in der Wissenschaft wird gerade von verschiedenen Institutionen diskutiert, zuletzt hat die HRK dazu ein Positonspapier verabschiedet. Ich finde es gut, bei diesem Thema konkrete Maßnahmen und ihre Wirkungen und Nebenwirkungen zu betrachten, etwa zur Gestaltung des Beschwerdesystems, oder Portale wie https://wissenschaftliche-integritaet.de/

die transparent machen, was gute bzw. normale wissenschaftliche Praxis ist und was nicht. Die Betrachtung möglicher systematischer Ursachen für Machtmissbrauch mag helfen, Ideen für solche Maßnahmen zu entwickeln. Sie hilft aber nicht bei der Abwägung, welche Maßnahmen auch sinnvoll sind. Besonders schwierig finde ich hier das Problem der Ausbeutung von abhängig Beschäftigten. Das ...

#4 -

Bernhard Schmutzer | Fr., 07.06.2024 - 09:09
@3: Sie haben Recht, daß die Arbeitszeiterfassung in der Wissenschaft anders geregelt werden muß als etwa auf Schlachthöfen. Aber gehen Sie eigentlich mit Ihrer Arbeitsgruppe noch wie Emmy Noether auf produktive Wanderschaft?

#5 -

Jan H. Höffler | So., 09.06.2024 - 06:28
@Ralf Meyer (danke für den Link!)& Bernhard Schmutzer: Ich fand Ihre Punkte sehr wichtig, Herr Meyer, frage mich aber, wieso die Berücksichtigung der Machtverhältnisse dabei hinderlich sein soll, geeignete Präventions- oder Schutzmaßnahmen auszuwählen. Man muss eben die Machtverhältnisse _und_ die Besonderheiten der Wissenschaft einbeziehen, oder? Und während ich Arbeitszeiterfassung durch eine Stechuhr auch als schädlich erlebt habe, frage ich mich, warum irgend jemand davon ausgeht, Spaziergänge könnten nicht als Arbeitszeit erfasst werden.

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