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Hanna stand nicht auf der Gästeliste

"Die jungen Leute" kamen bei der Bundestags-Anhörung zum Wissenschaftzeitvertragsgesetz nur in Wortbeiträgen vor. Denn die "Sachverständigen", die auftraten, waren überwiegend Interessenvertreter nur einer Seite. Wie konnte es dazu kommen? Ein Gastbeitrag von Lisa Janotta, Thomas Kirchner und Álvaro Morcillo.

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Artikelbild: Hanna stand nicht auf der Gästeliste

Screenshot aus dem BMBF-Erklärvideo zum WissZeitVG von 2021.

AM 13. NOVEMBER 2024 wurden im Bildungsausschuss des Bundestages Sachverständige zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) angehört. Seit Sommer 2022 lief der sogenannte Stakeholder-Prozess des BMBF zur Novellierung des WissZeitVG. Inzwischen hat die verbliebene Bundesregierung keine Mehrheit mehr, um eine Novelle zu verabschieden, die die Versprechen des Koalitionsvertrags auch nur teilweise einlösen könnte.

Die Anhörung bot dennoch Einblicke – weniger in die Probleme von "#IchbinHanna" als vielmehr in die Wissenschaftspolitik: eine Expertenanhörung, in der kaum Expert:innen in der zu behandelnden Sache, sondern fast nur Interessenvertreter einer Seite gehört wurden; Bundestagsabgeordnete, die davor zurückschrecken, als Gesetzgeber in einen Konflikt zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Wissenschaft einzugreifen.

So war es enttäuschend, dass Wolfgang Wick, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, als Sachverständiger nur digital teilnahm und nach 90 Minuten (von 115), als die Abgeordneten Fragen an ihn richteten, nicht mehr im virtuellen Raum war und die Fragen leider nicht beantworten ...

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Kommentare

#1 -

René Krempkow | Di., 26.11.2024 - 13:04
Danke für den Gastbeitrag!

Passend dazu kann anlässlich der wieder bevorstehenden Wahl auch noch an die Antworten auf die Wahlprüfsteine für die Wissenschaftspolitik zur letzten Bundestagswahl 2021 erinnert werden - einschließlich einiger Wahlversprechen.

Die Prüfsteine wurden in einer gemeinsamen konzertierten Aktion durch eine Initiative aller großen Netzwerke von Promovierenden und Promovierten-Vertretungen aus der universitären und nicht-universitären Forschung in Deutschland erstellt, die damit - zur Überraschung einiger Parteien - die z.T. stark limitierte Anzahl der Fragen umging und ihre Organisationsfähigkeit zeigte (siehe PDF-Datei unter https://www.thesis.de/sites/default/files/2021-09/Wahlprufsteinebericht_Promovierende_BTW2021.pdf):



Inhaltlich sind v.a. zwei Aspekte anzusprechen, die sich auch im noch geltenden Koalitionsvertrag finden (für dessen ...

#2 -

Leif Johannsen | Di., 26.11.2024 - 14:46
Auch von mir ein herzliches Danke fuer den Bericht. Wenn ich so in mich hineinschaue, dann muss ich sagen, dass ich von der Ampel-Koalition bzw. der ehemaligen Fuehrung des BMBF (einschliessliche jene vor der Ampel) nicht nur enttaeuscht bin, sondern mich (als befristet angestellter Wissenschaftler) "verraten und verkauft" fuehle. Und wenn man bedenkt, welche unwaehlbaren Alternativen sich um unsere Demokratie scharren, in der Absicht diese noch weiter auszuhoehlen, dann kann man im Angesicht der bevorstehenden Bundestagswahl nur noch Verzweiflung empfinden bzw. muss im wahrsten Sinne des Wortes von der "Qual der Wahl" sprechen (ist Nichtwaehlen eine Option?). Als Wissenschaftler und ...

#3 -

Wolfgang Kühnel | Sa., 30.11.2024 - 16:47
Zu #2: Wenn das ein so "eklatantes gesellschaftliches Problem" ist, dann schlagen Sie doch mal in groben Zügen eine Regelung vor. Aber vergessen Sie nicht die vielen befristeten Drittmittel-Projekte, deren Mitarbeiter eben nicht von der Universität bezahlt werden. Wie sollen unbefristete Drittmittelstellen aussehen? Was ist mit kleineren Uni-Instituten mit zwei Professuren, 1-2 Mitarbeitern auf Dauerstellen und dann noch 3-4 Mitarbeitern auf Zeitstellen?

#4 -

Anja Tobinsky | Di., 03.12.2024 - 17:06
#3 Stimme zu,- niemand sagt konkret, wie es dann gehen soll, außer, dass Post-Docs unbefristet beschäftigt werden sollen- ja und dann? Wie soll das Aufgabenprofil aussehen und wie hoch soll nach der tariflichen Arbeitsplatzbeschreibung der Forschungsanteil dieser Stellen sein? 100%, 50%? Und wem nützt das? Bei einem Prof ja wohl der Lehre- forschungsbasierte Lehre, deswegen sind dessen Dienstaufgaben- kapazitätsmäßig,- Realität sieht oft anders aus- 50% Forschung, 50% Lehre. Also machen die Postdocs das dann auch, 50% Forschung, 50% Lehre- schließlich sind wir an der Uni und haben Studierende auszubilden- und 100% Forschungsstellen auf Dauerbasis gibt es an der Uni nun ...

#5 -

Anja Tobinsky | Mi., 04.12.2024 - 12:42
Ergänzung zu #4: 1.)Derzeit haben Post-Docs ein Lehrdeputat von 25 % ihrer Arbeitszeit- das entspricht 4 LVS (Lehrveranstaltungsstunden). Das aber nur, weil sie befristet tätig sind und Zeit für die Weiterqualifikation brauchen,- daher die Reduktion. Bei Dauerbeschäftigung dürfte aber dieses Argument wohl nicht mehr gelten, dann müssten es 50% Lehre = 8 LVS sein.2.) Welcher Drittmittelgeber gibt Geld für unbefristetes Personal? Drittmittel sind für Bedarf "on top"- also bei Beschäftigungsverhältnissen diejenigen, die die Uni zusätzlich befristet (!) einstellt. Andere Kosten werden bestenfalls durch den sogen. Overhead abgegolten, der einen Prozentsatz der eingewiorbenen Drittmittel ausmacht- das sind aber niemals vollfinanzierte Dauerstellen. ...

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