Falsch verstandene Solidarität
Wenn das Proporzdenken siegt, ist das Tenure-Track-Programm kaputt.

IN ZWEI MONATEN ist Deadline für die erste Antragsrunde im so genannten Tenure-Track Programm, und es gibt kaum einen Rektor oder Rektorin, die nicht auf die Nachkommastelle genau sagen könnten, wie viele der bundesweit 1000 zusätzlichen Professuren auf ihre jeweilige Universität entfallen. So wie laut Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern die Fördergelder nach Länderproporz verteilt werden sollen, so wollen die Universitäten innerhalb der Länder gleich weiter verteilen.
Es gibt da nur ein Problem. In der Förderbekanntmachung kann man nachlesen, dass der Zuschlag für die Bewerbungen „in einem wettbewerblichen Verfahren“ erfolgen soll. Entscheidend ist die „Qualität des Gesamtkonzepts“, kurz gesagt: Wollen die Unis nur mehr Stellen haben, oder sind die Laufbahnprofessuren Teil einer in sich stimmigen Strategie zur Personalentwicklung? Können die Rektoren nachweisen, dass die mit den beantragten Fördergeldern die Karrierewege ihrer Wissenschaftler wirklich und dauerhaft transparenter und planbarer machen?
Nimmt man die Logik des Programms ernst, liest man die Bekanntmachung wörtlich, dann muss, dann wird es Gewinner und Verlierer geben. Wer glaubt, es müssten lediglich ein paar Formulare ausgefüllt und ein paar Buzzwords in der verlangten Vorhabenbeschreibung auftauchen, der irrt also – hoffentlich. Denn dafür müssten erstmal die ...
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Kommentare
#1 - Lieber Herr Wiarda,besten Dank für Ihren Kommentar und den…
besten Dank für Ihren Kommentar und den Hinweis auf das Geschacher einiger Landesregierungen. Das macht doch etwas stutzig, vor allem im Zusammenhang mit einem anderen Aspekt der TT-Vereinbarung:
In § 4 steht, dass die Tenure Track-Professuren als W 1 oder W 2 ausgewiesen werden können. Ich frage mich: Wie kann das sein? Eines der wichtigsten Ziele des ganzen Programms soll doch sein, "eine im Durchschnitt frühere Entscheidung über einen dauerhaften Verbleib von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern im Wissenschaftssystem [zu] ermöglichen" (§ 1, Listenpunkt d. ).
Wenn man aber W2-Professuren mit Tenure Track versieht, sind diese zunächst zu befristen, ...
#2 - Lieber Herr Bernstorff,ich denke, dass das detaillierte…
ich denke, dass das detaillierte Vorgehen im Umgang mit W1/W2 TT den einzelnen Ländern oder sogar den einzelnen Universitäten vorbehalten ist.
In Bayern ist die Gesetzeslage zumindest so, dass es innerhalb einer Universität nur einmal die Chance für einen "Upgrade" gibt. Das bedeutet für eine Tenure Track Professur, die auf W1 beginnt, dass der Aufstieg des Kandidaten/der Kandidatin voraussichtlich nach der Tenure Evaluierung auf W2 endet. Die Alternative sieht so aus, dass W1 ausgelassen wird und W2 grundsätzlich nur befristet besetzt wird. Nach einer erfolgreichen Tenure Track Evaluierung wird der Kandidat/die Kandidatin unbefristet auf eine W3 Professur ...
#3 - Lieber Herr Diepold,Ihre Vermutung halte ich für eine…
Ihre Vermutung halte ich für eine plausible Möglichkeit. Dann würde man aber bei der Ausschreibung einer W2 TT wohl auf die Voraussetzung "habilitationsadäquate Leistungen" an den Universitäten verzichten (müssen), oder?
Vielleicht richtet sich die Option W2 TT auch eher an Fachhochschulen, die ja, soweit ich sehe, keine W1-JProfessuren haben.
#4 - Wie (leider) zu erwarten. Ich halte den TT eine wunderbare…
Wenn diese zentrale Zusage der Schaffung neuer Stellen nicht eingehalten wird, werden die Karrieren von exakt 1000 Nachwuchswissenschaftlern, die sich ...
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