Wege aus dem Stimmungstief
Der Staatsvertrag zur Akkreditierung beseitigt nur die legale Schlagseite des Systems. Damit die externe Qualitätssicherung auch inhaltlich an Akzeptanz gewinnt, muss der Neuanfang noch viel grundsätzlicher werden. Ein Gastkommentar von Siegfried Hermes.

Foto: Tero Vesalainen/Pixabay
DER BESCHLUSS DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS vom Februar 2016 hat die gegen das deutsche Akkreditierungssystem von vielen Seiten erhobenen Bedenken gleichsam höchstrichterlich bestätigt. Die Richter haben verdeutlicht, dass der Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, den die Akkreditierung bedeutet, grundsätzlich zulässig ist im Sinne der externen Qualitätssicherung von Lehre, dass das System jedoch auf eine tragfähige gesetzliche Grundlage gestellt werden muss.
Der jetzt im Ratifizierungsprozess der Länder befindliche „Studienakkreditierungsstaatsvertrag“ soll diesen gesetzlichen Rahmen schaffen, indem er Ziele, Verfahren, Akteure und Bewertungskriterien der Akkreditierung allgemein regelt. Aber indem der Staatsvertrag dem Akkreditierungssystem ein neues formalisiertes Fundament gibt, wird er unmittelbar nur dessen offenkundiges Legalitätsproblem lösen; das viel schwerer wiegende Legitimitätsdefizit hingegen, das der Akkreditierung seit seinen Anfängen anhaftet, wird er nicht ohne Weiteres beheben. Dass es der Akkreditierung bei vielen Professoren, Hochschulen und auch Studierenden an Akzeptanz mangelt, hat die nahezu ungeteilte Zustimmung zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts noch einmal nachdrücklich bestätigt. Warum aber ist das so? Und welche Chancen für das System eröffnet die ...
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Kommentare
#1 - Im Gastbeitrag von Herrn Hermes finden sich viele richtige…
Jetzt sei einmal dahingestellt, ob das nicht einfach das Problem jeglicher externer 'Prüfung' ist - wenn der 'TÜV' nicht rechtlich verbindlich vorgesehen wäre, würden wohl die wenigsten von uns ihr Auto alle zwei Jahre zu den Prüfern fahren ("es fährt doch eigentlich noch ganz gut"). Gleiches gilt für Steuererklärungen, Drittmitelanträge etc. Mit Begeisterung ist das selten jemand dabei.
Von dem zentralen Argument im Beitrag würde ich allerdings nur die ...
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