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Jetzt ist Schluss

Bei der Exzellenzstrategie ist am Montag Deadline für die Antragsskizzen. Doch der Tag markiert nur eine kurze Verschnaufpause für die Forscher.

AN DIESEM MONTAG erreicht die Exzellenzstrategie (ExStra) ihre erste wichtige Zwischenstation. Bis spätestens 24 Uhr müssen die Universitäten ihre Antragsskizzen zu den Exzellenclustern einreichen. In ein paar Tagen dann wird der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Peter Strohschneider, mitteilen, wie viele Skizzen es insgesamt geworden sind und wie viele davon Gemeinschaftsprojekte mehrerer Universitäten werden sollen.

Strohschneiders Statistik wird mit Spannung erwartet. Nicht nur behandelten die meisten Universitätsrektoren die Antragsskizzen bislang wie Top-Secret-Geheimdienstdokumente; auch die an den Clusterbewerbungen beteiligten Forscher haben eifersüchtig darüber gewacht, dass bloß keine inhaltlichen Details an die Konkurrenz gehen.

Im Dezember, als die Antrags-Absichtserklärungen fällig waren, hatte deren niedrige Zahl überrascht : Nur 192 Meldungen hatten die Universitäten an die Bonner DFG-Zentrale geschickt. Dabei hatte Strohschneider noch im November gesagt, die DFG erwarte „mehrere hundert Antragsskizzen“ für die Großforschungsverbünde. Allerdings war die Abgabe von Absichtserklärungen unverbindlich. Die Zahl der tatsächlich eingereichten Antragsskizzen, die Strohschneider in den nächsten Tagen bekanntgibt, könnte niedriger oder, was wahrscheinlicher ist, höher liegen.

Für die Forscher folgt auf den Vor-Deadline-Stress eine kurze Phase der ExStra-Entspannung. Erst Ende September erfahren ...

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Kommentare

#1 -

Edith Riedel | Di., 04.04.2017 - 03:47
Zitat "Die bislang geförderten 43 Exzellenzcluster sind übrigens automatisch für die Hauptrunde zugelassen und können direkt einen Förderantrag stellen, natürlich auch für die zusätzliche Universitätspauschale."

Dem ist nicht so! Auch die bereits geförderten Exzellenzcluster müssen, so sie denn weiter gefördert werden wollen, eine Antragsskizze einreichen. Bitte um Korrektur!

#2 -

Jan-Martin Wiarda | Di., 04.04.2017 - 09:56
Liebe Frau Riedel,



haben Sie vielen Dank für den Hinweis. In Paragraph 3, Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzstrategie heißt es: "Die Ausschreibung erfolgt bei Erstantragstellung für Exzellenzcluster zweistufig (Antragsskizzen bzw. Vollanträge)." Diesen Satz habe ich nach Rücksprache mit einem, der bei der Erstellung der Verwaltungsvereinbarung dabei war, so verstanden, dass dies eben nur bei Erstantragstellung gilt und nicht für die bereits bestehenden Cluster. Ein Denkfehler? Ich danke Ihnen bzw. anderen LeserInnen für Aufklärung.



Beste Grüße,

Ihr Jan-Martin Wiarda

#3 -

Edith Riedel | Di., 04.04.2017 - 10:36
Lieber Herr Wiarda,



ganz offensichtlich wird "Erstantragstellung" hier als "Erstantragstellung im Rahmen der Exzellenzstrategie" ausgelegt. Die DFG spricht in ihren Exzellenz-FAQ etwas umständlich von Exzellenzclustern, "die auf bereits geförderten EXC aufbauen und/oder diese fortsetzen wollen", in der Skizze muss unter Kapitel 5.4 gegebenenfalls der Bezug zu aktuell geförderten Exzellenzeinrichtungen dargestellt werden. Zumindest was das Antragsprozedere angeht, wurden die Uhren für die Exzellenzstrategie für alle auf 0 gestellt.



Es grüßt



Edith Riedel

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