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Vier für den Streik

Unterstützt von der GEW wollen sich vier verbeamtete Lehrer das Streikrecht erkämpfen und argumentieren mit den Menschenrechten. Experten erwarten, dass Karlsruhe ihre Klage zurückweisen wird.

AM DIENSTAGVORMITTAG WIRD das Bundesverfassungsgericht eine seit Monaten erwartete Entscheidung verkünden. Vier verbeamtete Lehrer aus drei Bundesländern haben sich durch alle Instanzen geklagt, um nun von den höchsten Richtern zu erfahren: War es rechtens, dass sie für die Teilnahme an Streiks während der Unterrichtszeit mit Geldbußen und Einträgen in die Personalakten bestraft wurden? Dass ihnen zum Teil sogar Beförderungen versagt wurden, wie die vier, unterstützt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), angeben?

Die Urteilsverkündigung in Sachen "Streikrecht für Beamte" hat grundsätzliche Bedeutung für die bundesweit 650.000 verbeamteten Lehrer, aber auch für die Bundesländer. Sollten die Verfassungsrichter den Klägern das Streiken erlauben, käme das ihre Bildungsbudgets mittelfristig teuer zu stehen. Die Verhandlungsmacht der Lehrer wäre auf einen Schlag gewaltig, wenn sich statt der 200.000 angestellten Lehrer potenziell alle an einem Ausstand beteiligen könnten. Und das in Zeiten des Personalnotstands: Bis 2025 sollen laut einer Bertelsmann-Studie allein 35.000 Grundschullehrer fehlen.

Die Kläger argumentieren, für sie gelte der "Funktionsvorbehalt" nicht. Hinter dem Wort steckt die Kernlogik des traditionellen Beamtentums. Polizisten, Feuerwehrleute oder Justizbeamte ...

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