Kein neuer Grund zur Sorge. Noch nicht.
Eigentlich wollte die GroKo heute die Grundgesetzänderung als Voraussetzung des Digitalpakts durch den Bundestag bringen. Daraus wird vorerst nichts. Ein Blick nach vorn.

VERGANGENE WOCHE HATTE ich geschrieben: Jetzt warten alle auf den 19. Oktober . Alle, das waren in diesem Fall die Schulen überall in Deutschland, die endlich etwas sehen wollen von den versprochenen fünf Milliarden für ihre Digitalausstattung. Alle, das waren aber auch die Bildungsminister von Bund und Ländern, die wissen: Ohne Verfassungsänderung keinen Digitalpakt.
Zumindest haben Union und SPD es so in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, und heute sollte es im Bundestag ernst werden: Die Regierungsparteien wollten ein ganzes Paket von Grundgesetz-Reformen beschließen, darunter die Umformulierung von Artikel 104c, dieser umgangssprachlich "Kooperationsverbot" genannten Regelung, wonach der Bund bislang nur finanzschwachen Kommunen bei den Bildungsinvestitionen helfen darf.
Das Problem allerdings, das einige der GroKo-Granden bei der Abfassung ihres Koalitionsvertrages offenbar unterschätzt haben: Sie haben gar nicht die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Weswegen sie auf Unterstützung durch die Opposition angewiesen sind. Noch bei ihrem Treffen mit der Kultusministerkonferenz vergangene Woche sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) trotzdem tapfer, sie bleibe bis zum 19. Oktober eine Optimistin, dass das ...
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