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Zeiterfassung: HRK-Präsident Alt fordert eine Lex Wissenschaft

Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen reagieren auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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Artikelbild: Zeiterfassung: HRK-Präsident Alt fordert eine Lex Wissenschaft

Foto: Zoltan Matuska / pixabay - cco.

DIE ANSAGE DES Europäischen Gerichtshofs (EUGH) war eindeutig: Arbeitgeber müssen in der Europäische Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Bislang ist in Deutschland meist nur die Erfassung von Überstunden vorgeschrieben, doch auch das wird von Unternehmen teilweise sehr lax gehandhabt.

Was aberbedeutet das EUGH-Urteil für die Wissenschaft? Zieht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Stechuhr ein? Nach dem EUGH-Urteil vom Dienstag war es zunächst auffällig still in den Chefetagen der Wissenschaft. Offenbar musste man sich erst sortieren.

Inzwischen liegen die ersten Reaktionen vor, teilweise auch nur auf Anfrage. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Andreas Keller sagt, das Urteil sei zu begrüßen und müsse nun in nationales Arbeitsrecht umgesetzt werden. "Es sollte eigentlich selbstverständlich sein", sagt Keller. "Wer an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung lehrt oder forscht oder in Verwaltung, Technik und Wissenschaftsmanagement arbeitet, wird für die geleistete Arbeit bezahlt."

Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) spricht dagegen von einer "grotesken Regelung" und einem "Rückfall in eine Arbeitsorganisation früherer Zeiten". Das Urteil verkennt die Flexibilität von Arbeitsorten und Arbeitszeiten, die heute Realität sei. "Es ...

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Kommentare

#1 -

sach_verstand | Fr., 17.05.2019 - 17:46
Vorneweg:

- Das Urteil bezieht sich primär auf die Pflicht zur Einhaltung und Kontrolle einer elfstündigen Arbeitspause.

- Der EUGH verlangt keine Nine-to-Five Arbeitszeitblöcke.

- Flexible Zeiterfassung ist mittels Smartphone technisch gelöst.

- Selbstausbeutung durch „ausstechen und weiter arbeiten“ wird aber auch kein Zeiterfassungssystem verhindern können.



„Grotesk“ ist es, wenn die obersten Wissenschaftsvertreter die Erkenntnisse der Wissenschaft ignorieren:

- Ausreichender und regelmäßiger Schlaf ist sowohl kurzfristig als auch langfristig leistungsfördernd und dient zugleich der Gesundheit. Es werden auch bessere, durchdachtere Entscheidungen getroffen. Wäre das schädlich für den Wissenschaftsbetrieb?

- Lange tägliche Arbeitszeiten vermindern die Kreativität und erhöhen die Fehleranfälligkeit. Arbeitsplätze ...

#3 -

Edith Riedel | So., 19.05.2019 - 12:51
Danke für die Zusammenfassung, sach_verstand.
Nur: "Flexible Zeiterfassung ist mittels Smartphone technisch gelöst" - im öffentlichen Dienst, und gerade an den Universitäten, wird das jedoch nie Einzug halten. Da schreien doch Alle "Datenschutz", und ein Diensthandy für alle Mitarbeiter_innen wird wohl kaum eine Uni rausrücken.

#4 -

Victor Ehrlich | Mo., 20.05.2019 - 00:49
Die "Lex Wissenschaft" wird interessanterweise immer dann beschworen, wenn es um die arbeitsrechtliche Schlechterstellung von Wissenschaftlern geht. Diejenigen, die dann immer die potenziellen schrecklichen Zwänge beklagen, sind meistens unkündbare und relativ gut bezahlte akademische Führungskräfte, deren Karrierefortschritt auf den Leistungen der befristet angestellten Mittelbau-Forscher beruht. Wenn es dann aber z. B. um die Frage geht, warum heutzutage nahezu jeder Wissenschaftler im Mittelbau undifferenziert und bei entsprechender Verantwortung oft eher karg nach E13 bezahlt wird, verstummen die von oben ausgestoßenen Rufe nach flexiblen und angemessenen Lösungen sofort.

#5 -

Forschungsreferent | Mo., 20.05.2019 - 12:46
Lex Wissenschaft = Beibehaltung eines Systems der (Selbst-)Ausbeutung im Mittelbau und Teilen der Verwaltung. Eine Lex Wissenschaft verlangen Personen, die es "geschafft" haben. Sie sagen dann immer: Habt euch nicht so, da müsst ihr durch. Ich hab's ja auch geschafft (Die Tellerwäscher-Theorie!).



Ich finde es herrlich: Die Möglichkeit, de facto Arbeitszeit erst einmal quantitativ abzubilden. Wenn sich die ungezählten Stunden der Mehrarbeit der Wasserträger'innen im Wissenschaftssystem endlich mal potenziell abbilden. Dann wird erst einmal richtig deutlich, wie strukturell unterfinaziert das System ist. Ein Hoch auf die Stechuhr - ob Old School oder digital. Erfassen ist Schritt 1. Der Rest ist ...

#6 -

Florian Bernstorff | Mi., 22.05.2019 - 11:30
In der Qualifikationsphase ist eine der wesentlichen Ursachen für die Selbstausbeutung der Konkurrenzdruck aus der Community. Eine große Zahl an herausragenden Forschungsleistungen wird verlangt, und Berge an Drittmitteln gilt es einzuwerben, möglichst von der DFG. Dieses Problem wird trotz aller Zeiterfassung weiterhin den Sonntag zum regulären Arbeitstag und die Abende und Nächte zur regulären Arbeitszeit des wissenschaftlichen Nachwuchs machen. Man wäre ja schön blöd, wenn man diese Ressource ungenutzt ließe, um sich von anderen abzuheben oder zumindest im Wettbewerb zu bleiben.

#7 -

Cluny | Mo., 30.09.2019 - 10:45
Universitäten funktionieren nur durch das Prinzip der Selbstausbeutung, sei es bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen oder den befristeten Verwaltungsangestellten. Und das wissen alle Führungskräfte in der Universität, aber warum sollten sie es ändern? Es funktioniert doch... Daher ist die Erfassung der Arbeitszeit überfällig!

#8 -

Ja_und_Nein | Di., 05.11.2019 - 14:44
Ich kann mich den abgegebenen Kommentaren nur anschließen und finde mich irgendwie überall wieder. Als langjährig angestellter Nichtwissenschaftler an einer großen Universität mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, kann ich die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung nur begrüßen. Im Bereich der Verwaltung wird bereits elektronisch "gestempelt", was sich auf die Arbeitsmoral, Arbeitszeit und das Arbeitsverhalten durchweg positiv ausgewirkt hat. Zur Eigenabsicherung selbsterstellte Stundennachweise auf Vertrauensbasis, die dauernd und ständig Diskussionsgrundlage mit Vorgesetzten und der Personalabteilung hinsichtlich Urlaubsabgeltung für Überstunden waren, gehören hier nun der Vergangenheit an. Anders sieht es jedoch im Bereich der Forschung und Lehre aus. Die Hochschulleitung scheut die Einführung einer elektronischen ...

#9 -

Scientist | Mo., 14.12.2020 - 14:46
Alles schön und gut, aber ich stelle mir in Bezug auf die Thematik bei Doktoranden (1/2 Stelle Bezahlung, für 1 Stelle arbeiten) immer wieder die Frage: Woher soll das Geld für die Bezahlung einer ganzen stelle kommen? Die finanzielle Ausstattung der Stellen durch die Länder ist teilweise unterirdisch schlecht und lässt gar keine andere Praxis zu!

#10 -

Nils | Do., 18.11.2021 - 18:24
Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist scheint sich an der Situation bisher nichts geändert zu haben.



Ich möchte da aber auch mal auf den Begriff "Selbstausbeutung" eingehen. Hier verdreht man einfach die Verhältnisse und tut so als wären die Opfer selber schuld an der Misere. Der Konkurrenzdruck entsteht ja erst einmal dadurch dass die Erwartungen der Vorgesetzten entsprechend hoch sind und diese oftmals noch direkt oder indirekt die Karriere der Doktoranden torpedieren können. Von Freiwilligkeit kann da denke ich keine Rede sein - und auch da muss man im Rahmen der Fürsorgepflicht einen Rahmen setzen.



Wenn ich als ...

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