Zeiterfassung: HRK-Präsident Alt fordert eine Lex Wissenschaft
Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen reagieren auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Foto: Zoltan Matuska / pixabay - cco.
DIE ANSAGE DES Europäischen Gerichtshofs (EUGH) war eindeutig: Arbeitgeber müssen in der Europäische Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Bislang ist in Deutschland meist nur die Erfassung von Überstunden vorgeschrieben, doch auch das wird von Unternehmen teilweise sehr lax gehandhabt.
Was aberbedeutet das EUGH-Urteil für die Wissenschaft? Zieht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Stechuhr ein? Nach dem EUGH-Urteil vom Dienstag war es zunächst auffällig still in den Chefetagen der Wissenschaft. Offenbar musste man sich erst sortieren.
Inzwischen liegen die ersten Reaktionen vor, teilweise auch nur auf Anfrage. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Andreas Keller sagt, das Urteil sei zu begrüßen und müsse nun in nationales Arbeitsrecht umgesetzt werden. "Es sollte eigentlich selbstverständlich sein", sagt Keller. "Wer an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung lehrt oder forscht oder in Verwaltung, Technik und Wissenschaftsmanagement arbeitet, wird für die geleistete Arbeit bezahlt."
Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) spricht dagegen von einer "grotesken Regelung" und einem "Rückfall in eine Arbeitsorganisation früherer Zeiten". Das Urteil verkennt die Flexibilität von Arbeitsorten und Arbeitszeiten, die heute Realität sei. "Es ...
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Kommentare
#1 - Vorneweg:- Das Urteil bezieht sich primär auf die Pflicht…
- Das Urteil bezieht sich primär auf die Pflicht zur Einhaltung und Kontrolle einer elfstündigen Arbeitspause.
- Der EUGH verlangt keine Nine-to-Five Arbeitszeitblöcke.
- Flexible Zeiterfassung ist mittels Smartphone technisch gelöst.
- Selbstausbeutung durch „ausstechen und weiter arbeiten“ wird aber auch kein Zeiterfassungssystem verhindern können.
„Grotesk“ ist es, wenn die obersten Wissenschaftsvertreter die Erkenntnisse der Wissenschaft ignorieren:
- Ausreichender und regelmäßiger Schlaf ist sowohl kurzfristig als auch langfristig leistungsfördernd und dient zugleich der Gesundheit. Es werden auch bessere, durchdachtere Entscheidungen getroffen. Wäre das schädlich für den Wissenschaftsbetrieb?
- Lange tägliche Arbeitszeiten vermindern die Kreativität und erhöhen die Fehleranfälligkeit. Arbeitsplätze ...
#2 - Den Ausführungen von sach_verstand ist nichts…
#3 - Danke für die Zusammenfassung, sach_verstand.Nur:…
Nur: "Flexible Zeiterfassung ist mittels Smartphone technisch gelöst" - im öffentlichen Dienst, und gerade an den Universitäten, wird das jedoch nie Einzug halten. Da schreien doch Alle "Datenschutz", und ein Diensthandy für alle Mitarbeiter_innen wird wohl kaum eine Uni rausrücken.
#4 - Die "Lex Wissenschaft" wird interessanterweise immer dann…
#5 - Lex Wissenschaft = Beibehaltung eines Systems der…
Ich finde es herrlich: Die Möglichkeit, de facto Arbeitszeit erst einmal quantitativ abzubilden. Wenn sich die ungezählten Stunden der Mehrarbeit der Wasserträger'innen im Wissenschaftssystem endlich mal potenziell abbilden. Dann wird erst einmal richtig deutlich, wie strukturell unterfinaziert das System ist. Ein Hoch auf die Stechuhr - ob Old School oder digital. Erfassen ist Schritt 1. Der Rest ist ...
#6 - In der Qualifikationsphase ist eine der wesentlichen…
#7 - Universitäten funktionieren nur durch das Prinzip der…
#8 - Ich kann mich den abgegebenen Kommentaren nur anschließen…
#9 - Alles schön und gut, aber ich stelle mir in Bezug auf die…
#10 - Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist scheint sich…
Ich möchte da aber auch mal auf den Begriff "Selbstausbeutung" eingehen. Hier verdreht man einfach die Verhältnisse und tut so als wären die Opfer selber schuld an der Misere. Der Konkurrenzdruck entsteht ja erst einmal dadurch dass die Erwartungen der Vorgesetzten entsprechend hoch sind und diese oftmals noch direkt oder indirekt die Karriere der Doktoranden torpedieren können. Von Freiwilligkeit kann da denke ich keine Rede sein - und auch da muss man im Rahmen der Fürsorgepflicht einen Rahmen setzen.
Wenn ich als ...
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