Erfurt antwortet nicht
Wie passen die Thüringer Schulschließungen mit dem geltenden Infektionsschutzgesetz zusammen? Das zuständige Bildungsministerium hält sich diesbezüglich bedeckt. Bildungsrechtlerinnen sind in ihrer Einschätzung dagegen eindeutig.
SIND DIE Thüringer Schulschließungen rechtskonform? Zwei Tage vor Weihnachten hatte das Kabinett in Erfurt entschieden , die Weihnachtsferien um zwei Tage zu verlängern und anschließend bis zum 14. Januar Distanzunterricht anzuordnen. Danach soll es mit Wechselunterricht, also mit halben Gruppen und dadurch mindestens halbierter Präsenzzeit, weitergehen.
Einen Tag später hatte ich beim Thüringer Bildungsministerium um Auskunft nach der Rechtsgrundlage gebeten. Eine Antwort habe ich bis heute Vormittag, Stand 11 Uhr, nicht erhalten. Genauer gesagt hat die Pressestelle des Ministeriums bislang gar nicht auf meine Anfrage reagiert.
Das Argument, dass Weihnachten dazwischenlag, zählt meines Erachtens nicht wirklich. Wenn eine Landesregierung so einschneidende Rechtseinschränkungen für Kinder und Jugendliche ankündigt, kann sie danach nicht einfach die Kommunikation nach außen einstellen. Dann muss sie für Erläuterungen gegenüber dem Parlament und den Medien zur Verfügung stehen. Andernfalls könnte man den Eindruck bekommen, die politisch Verantwortlichen würden sich bewusst hinter den Feiertagen verstecken, um keine unbequemen Fragen beantworten zu müssen. Zumal seit meiner Anfrage in Summe auch mehr als zwei Werktage vergangen sind.
Schon bei der Affäre um die überraschende Entlassung von Staatssekretärin Julia Heesen hatte das Bildungsministerium von Helmut Holter (Linke)
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