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Nach dem Aufschub ist vor dem Schlamassel

EU-Recht verlangt, dass viele Wissenschaftskooperationen umsatzsteuerpflichtig werden. Deutschland spielt auf Zeit. Das wird nicht mehr lange gut gehen.

ES WAR EIN AUFSCHUB in letzter Sekunde. Sie freue sich mitteilen zu können, "dass die Übergangsfrist bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis Ende 2024 verlängert werden soll", schrieb Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kurz vor Weihnachten an die Spitzen der deutschen Hochschulen und Forschungsorganisationen. Zuvor hatte das Finanzministerium von Christian Lindner nachgegeben.

Der Kern der umstrittenen Neuregelung: Handeln öffentliche Einrichtungen wie Unternehmen, müssen sie steuerlich auch wie Unternehmen behandelt werden. Die Sorge der Wissenschaft: Hier würden Äpfel mit Birnen verglichen – mit teuren Folgen für wissenschaftliche Kooperationen. So würde etwa das Berliner Modell von Doppelberufungen zwischen Universitäten und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen wie die Dienstleistungen einer Zeitarbeitsfirma behandelt und umsatzsteuerpflichtig werden.

Entsprechend erleichtert reagierten Hochschulen, Forschungsinstitute und Wissenschaftsminister, die in den Monaten vorher lange vergeblich gegen die Umsetzung der Pläne getrommelt hatten, auf Stark-Watzingers Entwarnung.

Wiederholt sich jetzt die Geschichte? Schon mehrmals hatte die Wissenschaft auf Aufschub gedrängt, zuletzt mit Hinweis auf die Coronakrise, jedes Mal erhalten – und war dann zur Tagesordnung übergegangen. Bis die neue Deadline erneut gefährlich nahe rückte.

Was der Wissenschaftliche Dienst des ...

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Kommentare

#1 -

Noch 'ne Hanna | Do., 19.01.2023 - 13:26
Puha. Hoffentlich lässt die EU die Umgehungsstrategie mit dem hoheitlichen Handeln nicht zu, denn so eine "Lex staatliche Wissenschaft" wäre ein problematischer Rückschritt: Wir sind uns alle einig, dass wir für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben mehr Forschung, statt weniger brauchen. Und im Jahr 2023 findet Forschung eben erfreulicherweise nicht nur in staatlichen Unis und AuFs statt, sondern auch in etablierten Unternehmen, Start-Ups, Think Tanks und NGOs. Eine Sonderregelung für die staatliche Wissenschaft ist nicht gerechtfertigt und beschränkt den Flow von Innovationen: Außeruniversitäre Akteure wissen oft besser, wofür Bedarf besteht und können dem besser entsprechen. Es braucht eher eine steuerliche Privilegierung ...

#2 -

Science Fan | Fr., 20.01.2023 - 10:09
Eine Umsatzsteuerpflicht für die Universitäten wäre sicher nicht so problematisch, wenn dann auch Gleichstand mit den forschenden Unternehmen beschlossen würde. Dies bedeutet, dass die Universitäten auch voll vorsteuerabzugs-berechtigt gestellt werden. Dann wäre eine (unberechtigte Unwucht) behoben.

#3 -

Th.K. | Fr., 24.02.2023 - 14:45
"Eine Umsatzsteuerpflicht für die Universitäten wäre sicher nicht so problematisch, wenn dann auch Gleichstand mit den forschenden Unternehmen beschlossen würde."

Das ist de facto schon geschehen. Das BMF hat am 27.01.2023 ein Schreiben dazu veröffentlicht. Zu befürchten ist, dass es die Hochschulen selbst sein werden, die die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs nicht erkennen, geschweige denn verstehen.

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