Und was ist mit den Kindern?
Schwarz-Rot diskutiert über mehr "Spielräume" beim Ganztagsausbau – für die Kommunen. Hinter den wohlklingenden Worten droht die nächste Verschiebung des Rechtsanspruchs. Wann wird Ganztagsbetreuung endlich als dringende Bildungsaufgabe verstanden?

Bild: KI-generiert.
ES KLANG WIE eine gute Nachricht. "Wir halten am Ausbauziel für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule fest", hieß es im zwischenzeitlich geleakten Ergebnis der schwarz-roten Koalitionsverhandlungs-AG 10, " Kommunen, Sport und Ehrenamt ", und weiter: "Bei der Umsetzung vor Ort eröffnen wir den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume. Zur Entlastung der Kommunen schaffen wir einen Übergangszeitraum für den Rechtsanspruch bis zum Schuljahr 2028/29."
Festhalten, Gestaltungspielräume, Entlastung: Tatsächlich wäre das, was da so unspektakulär daherkommt, schon das zweite gebrochene Ganztags-Versprechen gegenüber den Familien und bildungspolitisch grundverkehrt. Und so symbolträchtig wie typisch ist, dass bei dem Vorstoß Bildungspolitiker offenbar gar nicht erst einbezogen wurden.
Aber der Reihe nach. Eigentlich, so hatten es Union und SPD 2018 in ihren damaligen Koalitionsvertrag geschrieben, sollte es "bis 2025"einen "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter" geben. Was bereits satte 23 Jahre nach dem ersten Ganztagsausbauprogramm der Regierung Schröder gewesen wäre.
Doch wurden diese Ambitionen zwischen Bund und Ländern in den nächsten drei Jahren kleinverhandelt: Das im Oktober 2021 verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz legte fest, dass der ...
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