Versprechen mit Verfallsdatum
Hessen wollte Wissenschaftskarrieren planbarer machen und ging 2024 eine bundesweit einzigartige Verpflichtung ein. Wenig später verkündete das Land Budgetkürzungen. Jetzt warnt die GEW, das zugesagte Dauerstellen-Ziel werde voraussichtlich verfehlt – und das Wissenschaftsministerium widerspricht nicht.
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ES WAR EINE bundesweit einmalige Regelung, auf die sich Hessens Landesregierung 2024 mit den Gewerkschaften geeinigt hatte: Die Hochschulen des Landes müssen die Zahl ihrer unbefristeten wissenschaftlichen Vollzeitstellen bis 2030 deutlich erhöhen – nicht als bloße Absichtserklärung, sondern verbindlich, einklagbar, abgesichert durch eine schuldrechtliche Vereinbarung.
Eine Vorgabe, die den jahrzehntelang festgefahrenen Streit über Karrierewege in der Wissenschaft auf eine neue Ebene hob – und ein halbes Jahr vor dem Ampel-Bruch die bundespolitische Debatte über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) plötzlich nicht mehr ganz so alternativlos erscheinen ließ. Eine Mindestquote für Dauerstellen auf Landesebene statt einer Absenkung der Höchstbefristungsdauer auf Bundesebene?
Inzwischen ist Dorothee Bär (CSU) Bundesforschungsministerin, und ihr Ministerium will Anfang 2026 einen neuen Anlauf auf dem Weg zu einer WissZeitVG-Novelle nehmen, vermutlich ohne Herumschrauben an der Höchstbefristungsdauer. Und in Hessen? Übt die GEW massive Kritik: Das Ziel für mehr unbefristete Beschäftigte an Hessens Hochschulen werde verfehlt, schuld seien auch die Kürzungen im Hochschuletat.
Hessen ist als einziges Bundesland nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Vereinbarung mit den Gewerkschaften besagt, dass die Zahl der unbefristeten Tarif-Vollzeitstellen für Wissenschaftler:innen von 1.459 im Jahr 2022 auf mindestens 1.850 im Jahr 2030 steigen soll.
Der Minister versprach den Hochschulen seine "vollste Unterstützung"
Doch schon das Zwischenziel für 2025, 1.624 Stellen, festgelegt im auslaufenden Landeshochschulpakt, sei in weite Ferne gerückt, mahnt die GEW: Ende 2024 habe es laut Statistischem Landesamt nur 1.511 Dauerstellen gegeben, der Aufbau laufe an den meisten Hochschulstandorten viel langsamer als nötig. Die Konsequenz laut der stellvertretenden GEW-Landesvorsitzenden Simone Claar: "In diesem Jahr müssten über 100 unbefristete Stellen für wissenschaftliche Beschäftigte geschaffen werden."
SPD-Wissenschaftsminister Timon Gremmels hatte nach Abschluss der Vereinbarung 2024 kommentiert, man sei hinsichtlich der notwendigen Entfristungen für wissenschaftliche Mitarbeiter "einen großen Schritt vorangekommen". Und kündigte an, der Ausbau unbefristeter Stellen solle "als landesseitige Position in die Verhandlungen zur nächsten Generation des Hochschulpakts und der Zielvereinbarungen eingebracht werden". Er sichere den Hochschulen bei der Umsetzung "meine volle Unterstützung" zu.
Stattdessen müssen Hessens Hochschulen nun 2026 zum Start in den neuen Hochschulpakt mit einem 30-Millionen-Minus klarkommen, 2027 gibt es dann nur so viel Geld wie 2025. Erst 2028 soll es wieder spürbar aufwärts gehen. GEW-Frau Claar sagt, die Kürzungen setzten keine Anreize für mehr unbefristete Beschäftigung, "im Gegenteil". Dabei habe im Sommer 2025 auch der Wissenschaftsrat deutlich gemacht, dass es mehr unbefristete Beschäftigung brauche.
Das Besondere an der hessischen Gemengelage ist, dass die Gewerkschaften als Tarifpartner die Einhaltung der schuldrechtlichen Vereinbarung einklagen könnten, sollte die Landesregierung sie 2030 nicht erfüllen.
Auch das Ministerium glaubt nicht mehr, dass das Ziel erreicht wird
Bis dahin ist noch Zeit, aber der Minister betreibt bereits Erwartungsmanagement: "Im Rahmen der Autonomie entscheiden die Hochschulen am Ende selbst über ihre Prioritäten – und wir stellen sicher, dass künftige Tarifsteigerungen sie nicht in ein strukturelles Defizit treiben", sagt Gremmels.
Sein Ministerium teilt ergänzend mit, das Land habe sich verpflichtet, die in der schuldrechtlichen Vereinbarung festgehaltene Größenordnung an Dauerstellen in die Verhandlungen um den neuen Hochschulpakt einzubringen. Dieser Verpflichtung sei das Wissenschaftsministerium nachgekommen. "Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen konnte sich das HMWK jedoch nicht durchsetzen, die im Tarifvertrag genannten Zahlen im Hessischen Hochschulpakt (HHSP) 2026–2031 festzuschreiben."
Mit anderen Worten: Das Land hatte aufgrund der Einsparungen keinen Hebel in den Verhandlungen. Und gibt den Druck der Gewerkschaften prompt an die Hochschulen weiter. "Fakt ist: Der HHSP 2026–2031 steht einem mittel- und langfristigen Ausbau des Anteils unbefristeter Beschäftigung nicht entgegen." "Realistischerweise" sei damit erst ab 2028 zu rechnen – wenn es erstmals wieder mehr Geld gibt.
Deutlicher, dass es nicht mehr an die Einhaltung der vom Land eingegangenen Verpflichtung bis 2030 glaubt, kann Gremmels’ Ministerium es kaum sagen.
Die Hochschulen hatten gewarnt
Die hessischen Hochschulpräsidenten hatten nach Unterzeichnung des Hochschulpakts im Sommer in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert, die Regelungen gefährdeten "die finanzielle Grundsicherung und Entwicklungsfähigkeit unserer Hochschulen". Und weiter: "Wir unterzeichnen den Hochschulpakt, um im Rahmen unserer Gesamtverantwortung als Präsidien planbare Mindestressourcen zu sichern."
Minister Gremmels sagte am Mittwoch: "Auch wenn die Hochschulen kurzfristig nicht so viele neue unbefristete Stellen schaffen können, garantieren wir den Hochschulen mit dem neuen Hochschulpakt ab 2028 verlässliche jährliche Mittelsteigerungen zwischen gut zwei und knapp vier Prozent, auch wenn die Kosten von Tarifabschluss und Besoldungserhöhungen darunter liegen." Bei Abschlüssen über vier Prozent würden vom Land zusätzliche Mittel bereitgestellt. "Damit eröffnen wir ihnen mittelfristig planbare Spielräume für den Ausbau unbefristeter Beschäftigung und nachhaltigen Personalaufbau."
Den Satz mit der "vollen Unterstützung" der Hochschulen bei der Umsetzung bis 2030 hat Gremmels jedenfalls nicht wiederholt. Bleibt abzuwarten, ob am Ende tatsächlich mehr Dauerstellen entstehen – oder nur weitere Formulierungsvarianten von "mittelfristigen Spielräumen". JMW.
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