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Was heißt hier "im Zeitplan"?

Das BMFTR betont, die BAföG-Reform solle zum Wintersemester kommen. Gleichzeitig verweigert es Auskunft zum genauen Verfahren – während intern offenbar bereits mit einem deutlich späteren Inkrafttreten gerechnet wird. Warum? Und was würde das bedeuten?
Close-Up eines Kalenderblatts mit gelb hinterlegten Wochenenden.

Bild: Andreas Lischka / pixabay.

ÜBER ALL DER AUFREGUNG über Dorothee Bärs BAföG-Aussagen blieb ein Satz aus ihrem Interview nahezu unbeachtet: Ihr Haus habe alle Weichen gestellt für die Reform, "und wir sind auch im Zeitplan".

Wenig später konkretisierte das BMFTR, man arbeite daran, "dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet wird und zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann." Konkret sieht der Koalitionsvertrag vor, zunächst die Wohnkostenpauschale um 60 auf 440 Euro zu erhöhen. Ein Jahr später sollen dann die Freibeträge dynamisiert und der Grundbedarf schrittweise ans Grundsicherungsniveau herangeführt werden.

Im Zeitplan? Ende Juli im Kabinett? Als Erster reagierte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller – und sprach von einem "Offenbarungseid", dass die BAföG-Erhöhung zum Wintersemester nicht mehr wirksam werden könne, "schon gar nicht zum Start des Ausbildungsjahrs für Schüler*innen am 1. August".

Tatsächlich bedeutet ein Kabinettstermin Ende Juli, dass die Novelle wegen der parlamentarischen Sommerpause frühestens im September in Bundestag und Bundesrat gehen könnte. Für die Umsetzung bis zum offiziellen Start des Wintersemesters am 1. Oktober wäre das wohl bei größter Eile noch rechtzeitig. Aber – wie Keller zu Recht anmerkte – ganz sicher nicht bis zum neuen Ausbildungsjahr, traditionell der Zeitpunkt für Änderungen beim Schüler-BAföG.

Zu spät für den 1. August

Sieht das BMFTR auch so? Und falls ja, was genau hat das Ministerium vor? Auf Anfrage reagiert Bärs Ministerium nur verzögert und verweigert dann die Antwort. Eine Sprecherin wiederholt lediglich den Satz, dass "mit Nachdruck" daran gearbeitet werde, "dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett beraten werden wird". Und weiter: "Zu den Details der laufenden Abstimmungen äußert sich das BMFTR nicht."

Aus Fraktionskreisen ist unterdessen zu hören, intern werde im Forschungsministerium schon länger mit einem formalen Inkrafttreten der Reform sogar erst zum 1. Dezember geplant. Wobei dieser späte Zeitpunkt in der Koalition nicht Konsens sei. Jedenfalls: Wenn man den Dezember-Zeitplan zugrunde legte, wäre das BMFTR tatsächlich mehr als im Zeitplan.

Ein Grund, der schwarz-roten Bundesregierung schon deshalb den Bruch ihres BAföG-Versprechens vorzuwerfen, ist das freilich nicht automatisch. Auch wenn Erhöhungen der Ausbildungsförderung normalerweise vor der Sommerpause durchs Parlament gehen, hat es auch den anderen Fall bereits gegeben. Zum Beispiel 2010, als die geplante Novelle noch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat musste und dann erst zum 28. Oktober in Kraft trat. Die Erhöhung für die Studierenden wurde dennoch rückwirkend zum 1. Oktober wirksam – für die berechtigten Schüler allerdings auch. Ihnen entgingen zwei Monate.

Rückwirkung wäre möglich

Ein rückwirkender Beschluss wäre dementsprechend auch diesmal möglich, obgleich ein Inkrafttreten erst zum Dezember eine noch deutlich längere Übergangszeit bedeuten würde.

So viel zum Zeitplan. Doch ist damit nicht geklärt, warum es das BMFTR überhaupt auf diese Verzögerung ankommen ließ. Denn schließlich war mit Aufstellung der Haushalts-Eckwerte für 2027 spätestens Ende April die Finanzierung der Erhöhung laut SPD (und von der Union unwidersprochen) in trockenen Tüchern. Die gesamte Reform würde laut Referentenentwurf rund 1,1 Milliarde Euro kosten, die Erhöhung der Wohnkostenpauschale in diesem Jahr aber nur überschaubare 45 Millionen Euro.

Der Referentenentwurf war zu diesem Zeitpunkt schon lange fertig. Warum entschied man sich nicht für ein beschleunigtes Verfahren per Fraktionseinbringung, das den pünktlichen Beschluss der Novelle vor der Sommerpause auf jeden Fall ermöglicht hätte? "Wenn sich die Regierungsfraktionen darüber einig gewesen wären , hätte man die Novelle pünktlich hinbekommen“, sagt SPD-Forschungspolitiker Oliver Kaczmarek.

Im Hintergrund ist von möglichen Einwänden des Bundesinnenministeriums die Rede. Weil das Auslands-BAföG zur Novelle gehört, sei das Gesetz zustimmungspflichtig im Bundesrat, müsse man außerdem die Länder mitnehmen. Doch drängt sich parallel eine andere Vermutung auf: Voraussichtlich Anfang Juli tagt der Koalitionsausschuss von Union und SPD und soll ein großes Reformpaket besiegeln.

Politisches Pfand im Koalitionsringen?

Gehört aus Sicht der Union dazu auch, wie von Unionsfraktionschef Jens Spahn angekündigt, "staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG… absehbar nicht erhöhen" zu können? Die SPD widersprach Spahn auf Fachpolitikerebene heftig, gegen Bärs Aussage wiederum, die BAföG-Reform werde von den Regierungsfraktionen (im Plural) nicht mehr unterstützt, protestierte die SPD-Vizefraktionsvorsitzende Wiebke Esdar scharf. Einer aber schweigt bislang auffällig: der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch. Womöglich benutzt die Union das für das SPD-Selbstverständnis besonders wichtige BAföG sogar als Hebel, um anderswo Zugeständnisse zu erreichen?

Aufschluss könnte geben, ob das BMFTR zumindest die sogenannte Ressortabstimmung als Vorstufe des Kabinettsbeschlusses bereits eingeleitet hat. Wiederum wäre verwunderlich, wenn nicht – denn seit der Aufstellung der Haushaltseckwerte Ende April war reichlich Zeit dafür. Und falls die Ressortabstimmung laufen sollte, könnte man an ihrem Inhalt sehen, ob die Erhöhung überhaupt noch Teil der Novelle ist.

Eine Frage, die akuter geworden ist, seit Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag vor Journalisten in Berlin zum Thema BAföG gesagt hatte, der Koalitionsvertrag stehe in allen seinen Elementen unter Finanzierungsvorbehalt, um später zu ergänzen: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte BAföG-Reform umfasse deutlich mehr als nur Leistungserhöhungen: "Vereinfachungen, Digitalisierung und so weiter".

Am Ende ist es so: Ob die versprochene BAföG-Erhöhung kommt oder nicht, ob sie pünktlich kommt oder verspätet, ist nicht nur eine Frage politischen Ringens. Die Hängepartie dauert in ihren unterschiedlichen Phasen nun schon seit Februar an, die Verunsicherung bei den betroffenen Studierenden wächst jeden Tag. Wollte Deutschland als von Dorothee Bär beschworene Hightech-Nation nicht attraktiver werden für junge Talente? Die gegenwärtigen Signale sind verheerend. JMW

Nachtrag am 04. Juni, 10.10 Uhr
Eine Frage in meinem Artikel ließ sich inzwischen klären. Nein, die Ressortabstimmung wurde bislang, wie aus der Koalition zu hören ist, nicht eingeleitet. Das heißt: Der Referentenentwurf gilt unverändert. Das heißt aber auch: Hier wird absichtlich verzögert. Übrigens habe ich die Zahlen, was die Novelle kosten würde, noch einmal angepasst im Artikel oben. Die bislang genannten 70 Millionen für 2026 bezogen sich auf die 67-Millionen-Berechnung des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT). Der Referentenentwurf geht jedoch von noch weniger aus: rund 45 Millionen Euro.

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