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Wissenschaftsrat will "intellektuelle Souveränität" bei KI

Generative KI, sagt der Wissenschaftsrat, zwingt Hochschulen zur Neujustierung von Lehre, Prüfungen und Infrastruktur. Was daraus folgt und warum das Gremium wenig von Verboten hält.
Grobe Skizze eines Businessmannes mit Denkblase.

Illustration: Rochak Shukla / magnific.

NEBEN SEINER BESTANDSAUFNAHME zu privaten Hochschulen veröffentlichte der Wissenschaftsrat am Montag auch seine "Empfehlungen für die Hochschulbildung in Zeiten generativer KI" und prägt dabei die Formel von der "intellektuellen Souveränität". Was das Gremium damit meint: Studierende sollen lernen, KI nicht bloß effizient zu nutzen, sondern trotz KI frei, eigenständig und argumentativ begründet zu denken und zu urteilen. Es geht also weniger um Tool-Schulung als um die Frage, wie Hochschulbildung den menschlichen Intellekt in einer algorithmisch durchdrungenen Welt handlungsfähig hält.

Klingt nicht wirklich neu, wobei dem Wissenschaftsrat eine schöne Begriffskreation gelungen ist. Das Postulieren einer "intellektuellen Souveränität" ist zugleich ein Kunstgriff, um angesichts der technologischen Dynamik überhaupt eine Leitidee präsentieren zu können, die auch in ein oder zwei Jahren oder darüber hinaus noch gültig sein kann. "Wir müssen die unabhängige menschliche Urteilsfähigkeit in einer Welt erhalten, die immer mehr algorithmisch durchdrungenen ist. Kritisches Denken lässt sich nicht an eine KI delegieren", kommentierte der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Wolfgang Wick, die Veröffentlichung des Papiers.

Das Papier betont selbst, konkrete Handlungsanweisungen wären womöglich schon bei der Verabschiedung des Papiers überholt. Entsprechend bewegen sich die Empfehlungen meist auf hohem Abstraktionsniveau: Hochschulen sollen KI-Kompetenzen systematisch aufbauen, Fachwissen und wissenschaftliches Arbeiten gerade gegen den Eindruck ihrer technischen Ersetzbarkeit stärken, KI-freie Räume sichern, Prüfungsformate umgestalten, die Lernwirksamkeit von KI wissenschaftlich begleiten, das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden neu bestimmen, Hochschulen als soziale Lernorte erneuern sowie mit Bund und Ländern souveräne KI-Infrastrukturen und verlässliche rechtliche Orientierung schaffen.

"Ohne einen entsprechenden Ressourceneinsatz nicht zu bewältigen"

Bei der Kostenfrage wird der Wissenschaftsrat erstaunlich deutlich für ein Papier, in dem die Politik aus Bund und Ländern gleichberechtigt am Tisch sitzt: Ihm sei bewusst, dass viele der empfohlenen Maßnahmen "ressourcenintensiv" seien. Gleichwohl seien die Herausforderungen, die generative KI an die Hochschulbildung und ihre gesellschaftliche Verantwortung stelle, "ohne einen entsprechenden Ressourceneinsatz nicht zu bewältigen". Mögliche Produktivitätsgewinne sollten daher "in Bildung und den Aufbau von KI-Kompetenzen reinvestiert werden" – Formulierungen, die nur knapp davor Halt machen, von der Politik explizit einen KI-Zuschlag für die Hochschulen zu verlangen.

Mit besonderem Interesse werden viele an den Hochschulen die Empfehlungen zur Umgestaltung von Prüfungsformaten lesen, gerade auch vor dem Hintergrund des jüngsten Vorstoßes der bayerischen Staatsregierung, per Gesetz das Verbot von KI in unbeaufsichtigten Prüfungen verbieten zu wollen. Auf dem Prüfstand, schreibt der Wissenschaftsrat, stünden vor allem Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten, Essays und Open-Book-Klausuren; KI-Detektoren seien für rechtssichere Nachweise nicht zuverlässig genug, außerdem sei eine Beteiligung an dem technologischen Wettlauf zwischen KI-Generatoren und KI-Detektoren "der Entwicklung eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden nicht zuträglich" und setze "Fehlanreize für zweifelhafte Geschäftsmodelle". Hochschulen sollten nicht auf Verbote und Nachweisjagden setzen, sondern fachspezifische Regelungsrahmen entwickeln, Prüfungen stärker auf mündliche Anteile, Präsentationen, Verteidigungen, Lernprozessdokumentationen und Reflexionen ausrichten – und KI-freie Phasen dort schützen, wo eigenständiges Lesen, Schreiben und Denken eingeübt werden sollen.

Anspruch zur Tiefe, zwangsläufig Momentaufnahme

Ansonsten ist das Hauptverdienst des Wissenschaftsrats, auf den 68 Seiten plus Anhang die Dynamiken und Spannungsfelder des KI-Einsatzes in der Hochschulbildung umfassend auszuleuchten: Effizienzgewinne und neue "Meta-Arbeit", Lernunterstützung und Kompetenzverlust, Personalisierung und Sozialverlust, Teilhabe und Machtkonzentration, allgegenwärtiges „Wissen“ und epistemische Verschiebung, Desinformation und deren mögliche Entlarvung durch KI selbst. Der Anspruch der Tiefe gerät dabei stets in Konflikt mit dem Umstand, dass das Papier angesichts der KI-Dynamik nur Schnappschuss und Momentaufnahme sein kann.

Dem Wissenschaftsrat sei bewusst, steht gleich auf den ersten Seiten, "dass nicht wenige der behandelten Herausforderungen bereits seit Längerem bekannt und z. B. mit der Digitalisierung der Wissenschaft assoziiert sind". Generative KI sei daher gleichermaßen als Herausforderung und Chance zu verstehen: "Im Sinne eines Brennglases werden durch sie bestehende Defizite und Reformbedarfe stärker sichtbar und zugleich wirkt sie als Katalysator für grundlegendere strukturelle Änderungen, infolge derer sich die Hochschulbildung zukunftsfähig weiterentwickeln kann." JMW.

Hinweis: Ich habe die Stelle korrigiert, wo ich beim in Bayern geplanten Verbot des Verbots des KI-Einsatzes in unbeaufsichtigten Prüfungen einen Satzteil vergessen hatte. 


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