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Der Aufbruch, der nicht scheitern darf

Karin Priens Startchancen-Gesetz verspricht für die frühkindliche Bildung bundesweite Qualitätsstandards, gezielte Förderung und einen neuen Blick auf Kitas als Bildungseinrichtungen. Trotz berechtigter Kritik an der sinkenden Bundesfinanzierung sollten die Länder diese Chance im Bundesrat nicht gefährden.
Kitakinder

Bild: PxHere.

BUNDESBILDUNGSMINISTERIN KARIN PRIEN nennt es "das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition". "Mit diesem Gesetz stärken wir Sprache als entscheidenden Schlüssel für jede Bildungsbiografie", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. "Erstmals erfassen wir bundesweit den Sprachstand von Kindern und sorgen dafür, dass sie frühzeitig die Förderung erhalten, die sie brauchen."

Priens wichtigstes Projekt ist es auf jeden Fall, das neue "KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz", kurz SCQEG, dessen Referentenentwurf vergangene Woche öffentlich wurde und inzwischen den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorliegt. Angetreten hatte die CDU-Politikerin ihren Job als Bundesministerin mit dem Anspruch, Bildungs- und Familienpolitik strategisch zu einem kohärenten Ganzen zu verschmelzen. Zuletzt hatte sie allerdings vor allem mit den geplanten Kürzungen bei Elterngeld, Kindersofortzuschlag, Unterhaltsvorschuss und dem Förderprogramm "Demokratie leben!" Schlagzeilen gemacht, bei letzterem samt heftiger öffentlicher Debatte um die Neuausrichtung. Ausgerechnet ihr Ministerium wird beim Sparen überdurchschnittlich herangezogen; da braucht Prien dringend ein Signal des Aufbruchs und der Handlungsfähigkeit.

Förderung nach Bedarf

Inhaltlich hat das schon im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz tatsächlich das Potenzial dazu: Wie das namensgebende Startchancen-Programm für die Schulen markiert es einen Systemwechsel in der föderalen Bildungspolitik, indem es zusätzliche Förderung auf besonders benachteiligte Kinder und Einrichtungen konzentriert. Mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Bundesland sollen zusätzliche Fachkraftstunden erhalten, ausgewählt nach Kriterien wie finanzieller Bedürftigkeit, Familiensprache oder sprachlicher Entwicklung der Kinder.

Anders als beim Schulprogramm greift diese soziale Steuerung allerdings ausnahmslos erst innerhalb der Länder: Die 9,2 Milliarden Euro, die der Bund ihnen von 2027 bis 2034 über höhere Umsatzsteueranteile überlässt, werden weder nach sozialen Bedarfen verteilt noch zweckgebunden.

Neben der Fokussierung auf die Kitas, in denen der Bedarf am größten ist, setzt das SCQEG zugleich bei allen Einrichtungen und Kindern an. Von 2029 an muss dem Entwurf zufolge bei jedem Kitakind spätestens im fünften Lebensjahr der Sprachstand festgestellt und bei Förderbedarf eine darauf abgestimmte Förderung organisiert werden. Von 2032 an sollen auch die Selbstregulationsfähigkeiten, die grob- und feinmotorischen sowie die mathematischen Fähigkeiten erfasst werden.

Für die Erhebung schreibt der Entwurf mindestens zwei Personalstunden je Kind vor, für die Planung und Begleitung der anschließenden Förderung mindestens 30 Minuten je Kind und Woche. Auch bei Kindern, die keine Kita besuchen, soll der Sprach- und Entwicklungsstand festgestellt und bei Bedarf eine Förderung angeboten werden – hier bleibt es allerdings bei einer Soll-Vorgabe. Zugleich sollen die Jugendämter stärker darauf hinwirken, dass Familien Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, und dabei besonders Eltern von Kindern in herausfordernden Lebenslagen unterstützen. Kitas sollen enger mit den Grundschulen zusammenarbeiten; auf Anforderung der aufnehmenden Schule müssen sie die Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung sowie der Förderung übermitteln.

Und der Systemwechsel geht noch weiter: An die Stelle befristeter Förderprogramme und 16 einzeln ausgehandelter Bund-Länder-Verträge wie beim bisherigen KiTa-Qualitätsgesetz sollen dauerhafte Mindeststandards im Sozialgesetzbuch treten. Bei der Personalausstattung müssen künftig neben der unmittelbaren Arbeit mit den Kindern auch Vor- und Nachbereitung, krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle, Leitungsaufgaben und Praxisanleitung berücksichtigt werden; von 2032 an gelten zudem Mindestvorgaben für die Fachberatung. Öffentliche Mittel sollen dann nur noch Träger erhalten, die sich zur Einhaltung der Qualitätsvorgaben verpflichten.

Verbindlichkeit ohne Durchgriff

Das bisherige Nebeneinander von Bildungs- und Sozialpolitik wird an dieser Stelle also tatsächlich aufgebrochen. Prien liefert. Einerseits. Andererseits enthält der Entwurf weder einen bundesweit einheitlichen Test noch einen verbindlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel oder wirksame Sanktionen gegenüber den Ländern, etwa die Rückforderung oder Kürzung von Bundesmitteln. Das ist weniger eine zwingende Folge des Föderalismus als der Preis der gewählten Konstruktion: Weil der Bund pauschale Umsatzsteueranteile statt zweckgebundener Fördergelder überweist und der Vollzug bei Ländern und Kommunen liegt, fehlt ihm der direkte finanzielle Durchgriff.

Verbindlichkeit soll stattdessen über die Umsetzung im Landesrecht, die Koppelung der Trägerfinanzierung an die Qualitätsvorgaben und ein bundesweites Monitoring entstehen. Das Ministerium will 2029 und 2031, danach alle drei Jahre über die Entwicklung berichten; perspektivisch soll das Monitoring, so formuliert es der Entwurf, an eine mit den Ländern abgestimmte integrierte Bildungsberichterstattung über den gesamten Bildungsverlauf anschlussfähig werden – und damit einen Beitrag zum im Koalitionsvertrag angekündigten Bildungsverlaufsregister leisten. Erstmals nach sechs Jahren soll das Gesetz evaluiert werden, einschließlich seiner Kosten und eines möglichen gesetzlichen Nachsteuerungsbedarfs.

Jetzt zu dem, was viele Länder und auch Teile der Kitaszene erregt: Die neuen Standards sollen unbefristet gelten, die bislang zugesagte Bundesfinanzierung dagegen nur bis 2034. Und im Vergleich zum bisherigen KiTa-Qualitätsgesetz gibt es noch dazu deutlich weniger Geld. Statt derzeit rund zwei Milliarden Euro jährlich sollen 2027 und 2028 jeweils 1,493 Milliarden fließen, 2029 noch 1,243 Milliarden und von 2030 an nur noch 993 Millionen – kaum die Hälfte.

Dabei beziffert das Ministerium die vier konkret berechneten zusätzlichen Personalbedarfe in seiner Modellrechnung auf zusammen gut 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die Rechnung ist zwar mit Unsicherheiten behaftet und berücksichtigt bereits vorhandene Ressourcen nicht überall. Klar ist aber: Spätestens von 2030 an liegt die vorgesehene Bundesbeteiligung deutlich unter diesem Betrag; weitere Kostensteigerungen und nach jetzigem Stand von 2035 an die gesamte Finanzierung müssten Länder und Kommunen auffangen. Prien hält dem die achtjährige Laufzeit entgegen: Sie schaffe den Ländern langfristige Planbarkeit statt immer neuer kurzfristiger Anschlusslösungen.

"Mehr Anforderungen mit weniger Unterstützung"

Doch die zuständigen Landesminister geben sich enttäuscht. "Ich gestehe, ich hätte mir von Bundesministerin Karin Prien insgesamt mehr erhofft", kommentierte Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD) auf LinkedIn – unter anderem "Ehrlichkeit bei der Kita-Förderung", die mit großen Worten angekündigt werde, "aber aufgrund der degressiven Ausgestaltung doch auf eine deutliche Kürzung der bestehenden Ansätze hinausläuft". Erst Ende Juni habe der Bundeskanzler nach einer Einigung mit den Ministerpräsidenten die Devise "Wer bestellt, bezahlt" formuliert. "Davon ist drei Wochen später nicht viel zu spüren."

Priens Parteikollege Conrad Clemens, Kultusminister von Sachsen, lobt zwar die bildungspolitischen Ansätze des Entwurfs, kritisiert aber laut dpa, er verbinde "mehr Anforderungen mit weniger Unterstützung. Das wird nicht funktionieren." Der Bund wolle hohe Ansprüche an Länder und Kommunen formulieren, ohne ihnen die dafür nötigen Mittel zu geben. Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) forderte ebenfalls eine dauerhafte und vollständige Finanzierung der neuen Verpflichtungen durch den Bund. "Sollte die Bundesregierung hier Einsparvorgaben machen, ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig."

Der Paritätische Gesamtverband rät den Ländern ebenfalls, den Entwurf im Bundesrat abzulehnen. Der Bund kürze den Ländern drastisch die Mittel und verlange dafür mehr Leistung, sagte der für Kindertagesbetreuung zuständige Referent Niels Espenhorst gegenüber Table Briefings. Das sei schon "ein ziemlich dickes Brett". "Richtige und notwendige Impulse" stehen laut Table Briefings dagegen für den Kita-Träger Fröbel im Vordergrund: Der Bund setze sich erkennbar für einheitliche Standards und mehr Vergleichbarkeit ein. 

Im Interview im Wiarda-Blog hatte Bildungsministerin Prien im Mai Fröbel als Beispiel dafür genannt, das ein bundesweites Kita-Qualitätsmonitoring funktionieren könne. Widerstände gegen eine solche Evaluationskultur aus Kitapraxis und Frühpädagogik räumte sie zugleich ausdrücklich ein. An ihrem Grundsatz ließ sie jedoch keinen Zweifel: "Die Zeit, in der der Bund unkonditioniert Geld gibt, um Ländermaßnahmen zu finanzieren, ist vorbei."

Pokern im Bundesrat riskieren?

Das entlastet den Bund nicht von der Frage, wie Länder und Kommunen die unbefristeten Verpflichtungen dauerhaft finanzieren sollen. Aber auch die Länder sollten sich gut überlegen, ob sie in Zeiten massiver Kürzungen im Bundeshaushalt ein Pokern im Bundesrat riskieren wollen. Die aktuelle Förderperiode des KiTa-Qualitätsgesetzes endet Ende 2026; das bisherige Vertragsmodell soll nach dem Entwurf nur noch übergangsweise bis Ende 2027 bestehen. Rackles selbst hatte bereits vor einer Förderlücke gewarnt, sollte das Nachfolgegesetz nicht rechtzeitig kommen.

Vor allem aber geht es um mehr als die Frage, wie der Bund Länder und Kommunen finanziell unterstützt. Das Gesetz eröffnet die Chance auf einen überfälligen bildungspolitischen Paradigmenwechsel: auf eine dringend nötige Harmonisierung, gemeinsame Qualitätsstandards und eine systematische, datengestützte Qualitätsentwicklung. Und damit die Chance, Kitas endlich konsequent als das zu begreifen, was sie längst sind und immer stärker sein müssen – die ersten Bildungseinrichtungen im Lebenslauf. Nicht im Widerspruch zu ihrer Rolle als Orte kindgerechter Betreuung und sozialer Reifung, sondern in Ergänzung dazu.

Zugleich wird immer offensichtlicher, dass Bildung und Familie im Machtgefüge der schwarz-roten Koalition keinen hohen finanziellen Stellenwert genießen. Wer das SCQEG im Bundesrat durchfallen lässt, riskiert daher nicht nur eine womöglich einmalige Chance, die frühkindliche Bildung bundesweit auf ein gemeinsames Qualitätsfundament zu stellen. Er könnte anschließend auch dabei zusehen, wie die verbliebenen Kita-Milliarden im Kürzungsloch verschwinden. JMW.

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