Ein Rechtsanspruch, der die Schule verändern wird
Seit dem 1. August haben Erstklässler bundesweit Anspruch auf Ganztagsförderung. Es holpert und es hagelt Kritik, und trotzdem markierte der Tag einen historischen Einschnitt: Deutschland verabschiedet sich endgültig von einem bildungspolitischen Sonderweg.
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ES IST NUR ein Etappenziel, kaum mehr als ein erster Schritt, noch dazu mangelhaft vorbereitet vielerorts, und doch markierte der 1. August 2026 fast unbemerkt ein bildungspolitisches Großereignis.
Zum ersten Mal in der Geschichte des vereinigten Deutschlands haben Grundschüler bundesweit den Anspruch auf einen Ganztagsplatz, zur Not von ihren Familien einklagbar vor Gericht. Acht Stunden an fünf Werktagen, die Unterrichtszeit eingerechnet, auch in den Ferien. Die Länder können eine Schließzeit von höchstens vier Wochen vorsehen, müssen für Kinder ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeit dann aber ein Ersatzangebot gewährleisten.
Vorerst gilt der Anspruch nur für Erstklässler, bis 2029/30 kommen die Klassen 2 bis 4 stufenweise dazu. Von Ganztagsschule will man auch nicht recht sprechen, denn definiert wird das Angebot über das Kinder- und Jugendhilferecht, nicht über das Schulgesetz. Und während eine Schulministerin wie Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen verkündet, ihr Bundesland habe "frühzeitig die Weichen gestellt, damit die Kommunen den jetzt geltenden Rechtsanspruch gut umsetzen können", kritisiert zum Beispiel die Gewerkschaft ver.di, dass in NRW Zweitklässler ihren Ganztagsplatz zu verlieren drohten, um die staatliche Verpflichtung gegenüber Erstklässlern erfüllen zu können.
Das bildungspolitische Großereignis wird der 1. August dadurch, dass der Ganztags-Rechtsanspruch dem historisch auf Halbtag ausgelegten deutschen Schulsystem endgültig den Garaus machen wird. Von jetzt an wird die Entwicklung, so holprig sie ist, nur noch in eine Richtung gehen.
Das Ende eines Sonderwegs
Denn aus gesetzlicher Vorgabe wird eine gesellschaftliche Erwartung, aus gesellschaftlicher Erwartung Umsetzungsdruck, aus Umsetzungsdruck Kapazitätsaufbau, und mit dem Kapazitätsaufbau kommt die Qualitätsdebatte. In deren Verlauf die Frage nach der Zahl vorhandener oder fehlender Ganztagsplätze abgelöst wird von der Frage nach der sinnvollen Verschränkung von Ganztag und Schule, von Betreuung und Bildung und nach dem Potenzial für die Persönlichkeitswerdung, das in einem Schultag steckt, der sich nicht mehr in einer vormittäglichen Druckbetankung erschöpft.
Dass Schule mittags endet und das weitere Lernen, Üben und Betreuen anschließend weitgehend den Familien überlassen bleibt, war international betrachtet lange ein Sonderweg, von der OECD als solcher ausführlich beschrieben. In den meisten europäischen Nachbarländern verteilte sich Schule schon wesentlich selbstverständlicher über den Tag. Die deutsche Halbtagsschule setzte dagegen voraus, dass vormittags im Akkord gepaukt und nachmittags zu Hause jemand Zeit hatte: für das Mittagessen, die Hausaufgaben, die Förderung und den Weg zum Sport oder zur Musikschule. In vielen westdeutschen, besonders ländlichen Regionen gab es dazu kaum institutionelle Alternativen. Das Betreuungsproblem war einer der Gründe, warum Mütter in Deutschland besonders häufig ihre Erwerbsarbeit reduzierten und beruflich zurücksteckten; gleichzeitig verstärkten die ungleichen Fördermöglichkeiten zu Hause die soziale Bildungsungleichheit.
All das hat sich längst zu guten Teilen verändert. Denn die Entwicklung, die am 1. August in einen Rechtsanspruch mündete, begann vor mindestens einem Vierteljahrhundert.
Die Lehre aus dem PISA-Schock
Dass der Ganztag ein Weg sein könnte zu mehr Chancengerechtigkeit und Leistung im deutschen Schulsystem, haben Bildungsexperten seit dem ersten Pisaschock vor 25 Jahren gesagt. Schon im Dezember 2001 zählte die Kultusministerkonferenz den Ausbau schulischer und außerschulischer Ganztagsangebote zu ihren sieben vorrangigen Handlungsfeldern nach PISA – als zusätzliche Bildungs- und Fördermöglichkeit für leistungsschwache ebenso wie für besonders begabte Kinder. Entsprechend brachte die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) auch schon 2003 das vier Milliarden Euro schwere Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" an den Start. Bis 2009 wurden damit 8.262 Schulen gefördert.
Weitere zwölf Jahre später wurde 2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen, flankiert von Milliarden an Investitionshilfen, mit denen der Bund Länder und Kommunen unterstützt: insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro bis 2029 für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Sanierungen und Ausstattung. Zusätzlich entlastet der Bund die Länder dauerhaft bei den laufenden Kosten, zunächst mit 135 Millionen Euro im Jahr 2026, dann ansteigend auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Die Länder wurden dabei keineswegs vom Bund überrumpelt: Ohne die Zustimmung des Bundesrates wäre das Gesetz nicht zustande gekommen. Nach harten Finanzverhandlungen stimmten sie dem Kompromiss zu – und sind seitdem rechtlich verpflichtet, ihn umzusetzen.
Fünf Jahre hatten sie also Zeit, sich auf den Start des Rechtsanspruchs vorzubereiten – angesichts der Vorgeschichte aber eben eigentlich noch viel länger. Trotzdem gab es nach dem Gesetzesbeschluss mehr als einen Versuch aus Ländern und Kommunen, den Start zu verschieben. Unter anderem im Frühjahr 2025, als ein geleaktes Zwischenergebnis der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen einen "Übergangszeitraum" bis 2028/29 vorsah. Und noch im Frühjahr 2026 tauchte die Verschiebung in der internen Kürzungs-Wunschliste einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe erneut auf. Jedes Mal hieß es, man brauche mehr Zeit, das sei nicht zu schaffen.
Gut, dass die Bundesregierung und die aktuelle Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) bis zuletzt nicht darauf eingegangen sind. Zum Inkrafttreten bezeichnete Prien den Ganztag denn auch als "Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit", der es ermögliche, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Der 1. August sei deshalb ein "Meilenstein".
Warten löst die Probleme nicht
Ja, es wird holpern, wenn die Ferien zu Ende sind und die neuen Erstklässler eingeschult wurden. Ver.di bemängelt, dass etliche Träger etwa in Bayern bis zuletzt keine solide Fördergrundlage und damit keine Planungssicherheit für Einstellungen und ihre Betriebsorganisation gehabt hätten. Das wäre ebenso ein Offenbarungseid wie der Ausschluss älterer Grundschüler aus der Betreuung zugunsten der jüngeren. Und doch hätte kein Warten garantiert, dass es in einem Jahr anders gekommen wäre.
NRW-Schulministerin Feller sagt, bis 2028/29 sei ein Aufwuchs der Haushaltsmittel für bis zu 605.500 Plätze vorgesehen – "und damit für rund 15.000 Plätze mehr, als es voraussichtlich landesweiten Bedarf an Ganztagsplätzen gibt". Und allein in diesem Jahr stiegen die Ausgaben des Landes für den Offenen Ganztag um mehr als 10 Prozent auf fast eine Milliarde Euro.
Es tut sich also etwas, wobei auch der Bund nach 2030 noch stärker finanziell gefragt sein wird und sich dann nicht mit der föderalen Zuständigkeit der Länder herausreden sollte. Doch mit dem Kapazitätsaufbau stellen sich zwei verschiedene Qualitätsfragen, die zeitlich aufeinanderfolgen und trotzdem schon jetzt gemeinsam gedacht werden müssen.
Die erste ist akut und elementar: Gibt es genügend qualifizierte Erzieher, Sozialpädagogen und weitere pädagogische Fachkräfte, damit aus den zusätzlichen Plätzen überhaupt ein verlässliches und kindgerechtes Angebot wird? In einer Pressemitteilung zum Start des Rechtsanspruchs kritisiert das Bündnis "Bildungswende JETZT!", bundesweit verbindliche Mindeststandards für die Fachkraft-Kind-Relation, die Qualifikation des Personals, die Räume und die Zeit für multiprofessionelle Zusammenarbeit fehlten. Gleichzeitig müssten Länder und Kommunen den weit überwiegenden Teil der laufenden Kosten tragen und Personal gewinnen, das vielerorts schon jetzt auf dem Arbeitsmarkt fehle. Wo Geld und Fachkräfte fehlten, warnt "Bildungswende JETZT!", drohten größere Gruppen und weniger qualifiziertes Personal pro Kind – und damit ein Nachmittag, der die Kinder allenfalls beaufsichtige, statt sie zu fördern.
Mehr als Betreuung
Hinzu kommt die institutionelle Zersplitterung. Wie Table Media hervorhebt, liege der Unterricht in vielen Ländern in der Verantwortung des Kultus- oder Bildungsministeriums, während für die Betreuung Familien- oder Sozialressorts sowie die kommunale Kinder- und Jugendhilfe zuständig seien. Die Länder beschäftigten die Lehrkräfte, die Kommunen oder freie Träger dagegen häufig das erzieherische Ganztagspersonal – mit unterschiedlichen Rechten, Pflichten und Entscheidungswegen. Im schlechtesten Fall dürfe das Ganztagspersonal nicht einmal an den Konferenzen der Lehrkräfte teilnehmen. Genau an dieser Schnittstelle entscheide sich die Qualität, sagt Anna Davis, Referentin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung für den Bereich "Schule und Ganztag", laut Table Media. "Kinder erleben ihren Tag ja als Ganzes – nicht in Zuständigkeiten."
Kurzfristig geht es also darum, den Ganztag überhaupt qualifiziert zu besetzen. Mittelfristig geht es darum, ihn pädagogisch neu zu denken. Beides lässt sich nicht vollständig voneinander trennen: Trägerschaft und Organisationsform bestimmen mit, wie eng Lehrkräfte, Erzieher und Sozialpädagogen zusammenarbeiten können. Doch selbst genügend Fachkräfte und bessere Kooperationsstrukturen lösen nicht automatisch die zweite Qualitätsfrage: Wie wird aus Betreuung tatsächlich Bildung, aus dem Nebeneinander von Unterricht und Nachmittag ein gemeinsamer pädagogischer Schultag?
Das Ganztagsförderungsgesetz hilft an dieser Stelle gerade nicht weiter. Denn verbindlich sind zwar acht Stunden Förderung, nicht aber eine bestimmte Organisationsform: Der Anspruch kann in Horten, in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Den Ländern bleiben damit große Spielräume bei der pädagogischen Ausgestaltung und den konkreten Qualitätsstandards. Genau das kritisiert ja das Bündnis "Bildungswende JETZT!": Ohne bundesweit verbindliche Mindeststandards entscheide sich je nach Land, Kommune und Kassenlage, welche Qualität Kinder tatsächlich erhielten.
Umso wichtiger ist die politische Debatte darüber, welche Organisationsform pädagogisch überzeugen kann. 87 Prozent der Grundschulen mit Ganztagsbetrieb arbeiteten 2024 in offener Form. Doch der offene Ganztag sollte nicht das letzte Wort sein. Weil er erstens je nach Kommune und Bundesland bedeutet, dass die teilnehmenden Familien Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung und häufig für Mittagessen oder Ferienangebote zahlen müssen. Und weil zweitens und vor allem der Ganztag in seiner "offenen" Form kaum einmal sein ganzes Bildungspotenzial ausschöpfen wird: Die Teilnahme ist freiwillig, und in der Praxis fehlt oft ein klarer pädagogischer Zusammenhang zwischen Vor- und Nachmittag. Bildungsforscher Olaf Köller spricht von einem "Flickenteppich" und sieht bislang keine signifikanten Kompetenzvorteile gegenüber der Halbtagsschule.
Das heißt nicht, dass offener Ganztag nicht gut sein kann, wie etwa die Grundschule am Sandsteinweg in Berlin-Neukölln zeigt, wo Lehrer und Erzieher eng zusammenarbeiten und fast alle Kinder freiwillig teilnehmen. Doch das strukturelle Dilemma bleibt: Gerade die Kinder mit dem größten Förderbedarf nehmen freiwillige Angebote nicht unbedingt wahr. Und allzu oft arbeiten Schule und Nachmittagsangebote dann doch nebeneinander her, schon weil sie, siehe oben, zu unterschiedlichen Rechtskreisen gehören.
Von der Ausnahme zur Struktur
Der voll gebundene Ganztag verpflichtet dagegen alle Kinder zur Teilnahme. Das schafft die Voraussetzung dafür, Unterricht, Üben, Förderung, Bewegung, Spiel und Erholung über den Tag zu rhythmisieren und die Arbeit von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften gemeinsam zu planen. Was im offenen Modell nur besonders engagierte Schulen schaffen, wird so strukturell möglich und verlässlich organisierbar.
Auch in diesem Sinne war der 1. August 2026 nur ein Etappenziel, aber ein wichtiges. Am Ende sollte die gebundene Ganztagsschule zum flächendeckend verfügbaren Regelfall werden. Nicht zwingend zur einzigen Organisationsform, aber so verbreitet, dass sie kein privilegiertes Ausnahmeangebot bleibt. Eine Schule, die nicht nur länger dauert, sondern anders arbeitet.
Der Rechtsanspruch hat die Halbtagsschule rechtlich überholt. Jetzt muss Deutschland sie auch pädagogisch hinter sich lassen. JMW.
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