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Den Wandel schaffen Bund und Länder nur gemeinsam

Gute Wissenschaft braucht verlässliche Arbeitsbedingungen.

Wie die Ampel-Versprechungen umgesetzt werden sollten:

Ein Gastbeitrag von Wiebke Esdar und Carolin Wagner.

FÜNFZEHN ZEILEN widmet der Ampel-Koalitionsvertrag den Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. 15 Zeilen, in denen von Promotions- über Dauerstellen bis zum Professorinnen-Programm alle Karrierestufen in der Wissenschaft adressiert werden.

Als wohl schärfstes Schwert kündigen SPD, Grüne und FDP eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) an und wollen bestehende Förderprogramme stärken. Zusätzlich wollen wir mit einem neuen Bund-Länder-Programm Hochschulen unterstützen, die ihre Personal- und Organisationsstrukturen modernisieren und zum Beispiel Departmentstrukturen einführen wollen. Unter dem Strich stehen da also zwei ambitionierte Absätze im Koalitionsvertrag, die auf ihre Umsetzung warten. Wie kann das gelingen?

Die aktuelle Debatte um das Berliner Hochschulgesetz zeigt zunächst einmal vor allem eines: Im Alleingang geht es nicht. Der Hauptvorwurf der Kritiker*innen des neuen Gesetzes lautet, die Berliner Hochschulen seien im Wettbewerb um die besten Köpfe benachteiligt. Auch wenn wir diese Bedenken nicht teilen, zeigen sie doch: Um den Arbeitsplatz Wissenschaft in Deutschland attraktiver zu machen, brauchen wir eine föderale Gesamtlösung.


Wiebke Esdar ist SPD-Bundestagsabgeordnete und Hauptberichterstatterin ihrer Fraktion für den BMBF-Etat im Haushaltsausschuss. Bei den Ampel-Koalitionsverhandlungen gehörte sie der Arbeitsgruppe Innovation, Wissenschaft und ...

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Kommentare

#1 -

Hanna | Mi., 16.02.2022 - 11:50
"Nur so endet das, was vermutlich das größtes Hindernis für viele leidenschaftliche Wissenschaftler*innen auf dem Weg zu einer erfüllten Karriere ist: im Durchschnitt noch bis in das fünfte Lebensjahrzehnt mit unbefristeten Arbeitsverträgen leben zu müssen."
- Es sollte vermutlich "mit befristeten Arbeitsverträgen" heißen, oder?

#3 -

Michael Zacherle | Mi., 16.02.2022 - 14:01
Mir ist an dieser Stelle wichtig, den Blick auch ein mal über die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinaus zu wagen. Auch in der Verwaltung gibt es gerade durch die stark steigende Bedeutung von Drittmittelprojekten immer mehr befristet beschäftigtes Personal. Gerade mit Laufzeiten von einem oder zwei Jahren für Förderprojekte ergeben sich für Kolleginnen und Kollegen dann oft keinerlei verlässliche Perspektiven, so dass der Anreiz, sich während des laufenden Drittmittelprojektes (meist auch nach "außen") zu bewerben, zunimmt.

Würde der Bund bei eigenen Ausschreibungen darauf drängen, dass die Hälfte des Personalbudgets für unbefristet beschäftigtes Personal (jeweils für in Wissenschaft und Verwaltung beschäftigte Personen ...

#4 -

René Krempkow | Do., 17.02.2022 - 16:20
Ich finde es ebenfalls wichtig, den Blick auch über die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinaus zu wagen, wobei ich dann den Blick über die Verwaltungen von Wissenschaftseinrichtungen hinaus zugleich auf das gesamte wissenschaftsunterstützende Personal inkl. Wissenschaftsmanagement als Bereich "zwischen Wissenschaft und Verwaltung" ausweiten würde (s. z.B. www.jmwiarda.de/2019/02/01/mit-korrekten-reiseabrechnungen-gewinnen-sie-keine-fördermittel).

Hierfür hat zwar der Befristungsanteil in der vergangenen Jahren ebenfalls zugenommen und ist v.a. bei Neueinstellungen im Öff. Dienst deutlich höher als in der Privatwirtschaft. Anders als in der Wissenschaft betrifft es aber nicht die Mehrheit, sondern "nur" rund ein Viertel (s. z.B. Banscherus u.a. 2017, S. 74f.; Krempkow 2021, S. 12 bzw. www.researchgate.net/publication/356533066).

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