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Neugebauers nächster Rücktritt

Jetzt verzichtet der frühere Fraunhofer-Chef auch auf seinen Posten als Vorsitzender des Hochschulrats der Technischen Universität Chemnitz. Mit großem Theater und zusammen mit drei weiteren Mitgliedern des Gremiums. Was steckt dahinter?

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Neugebauers nächster Rücktritt
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Neugebauers nächster Rücktritt

Hauptgebäude der TU Chemnitz, Reimund Neugebauer. Fotos: User:Kolossos/Wikimedia Commons .CC-BY-SA-2.5./P2jj, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons.

ES WAR DER der nächste Amtsverzicht von Ex-Fraunhofer-Präsident Reimund Neugebauer, doch diesmal erfolgte er im Geleitzug. Am 14. Juli erschien eine Mitteilung auf der Website der Technischen Universität Chemnitz, Überschrift: "Wirtschaftsvertreter im Hochschulrat der TU Chemnitz treten geschlossen zurück".

Während sich die Hochschulleitung von der Nachricht völlig überrascht gab, reagierte die Lokalpresse umgehend. Noch am gleichen Tag verkündete die Freie Presse : "Weil die vier Mitglieder aus der Wirtschaft, der Industrie und der angewandten Forschung keine Möglichkeit mehr sehen, ihre Funktion im Interesse der Profilierung der Universität auszuüben, haben sie ihren Rücktritt erklärt."

Eine Deutung, die akkurat der Lesart entsprach, wie sie Neugebauer und seine drei Mitstreiter in der kurzen Erklärung auf der TU-Website formuliert hatten. Wobei darin interessanterweise weder Neugebauer, der als Vorsitzender des Hochschulrats fungiert, noch sein (ebenfalls zurücktretender) Stellvertreter namentlich zitiert wurden, sondern allein das Hochschulratsmitglied Hans-Peter Kemser, ein BMW-Spitzenmanager. "Leider ist unsere wirtschaftliche Expertise mittlerweile kaum noch gefragt, stattdessen bewegt sich die Kommunikation zwischen den Hochschulgremien hauptsächlich über Anwälte", sagte Kemser demzufolge. "Wir wollen die TU Chemnitz voranbringen und unser Wissen einbringen. Die juristischen Auseinandersetzungen bringen die Universität nicht weiter, deshalb treten alle externen Mitglieder des Hochschulrates geschlossen zum 1. November 2023 zurück." Mit der Ankündigung gute drei Monate im Voraus halte man die Funktionsfähigkeit des Hochschulrates aufrecht und verschaffen dem Freistaat Sachsen Zeit, neue Wirtschaftsexperten zu finden.

Von den insgesamt sieben Hochschulratsmitgliedern wären dann noch drei übrig.

Ein brisanter Brief ...

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Kommentare

#1 -

David J. Green | Do., 03.08.2023 - 16:02
Neben anderen Aspekten, die hinreichend im Artikel gewürdigt sind, weist dieser Vorfall auch auf dem Konstruktionsfehler im §91 SächsHSG hin, wonach mehr als die Hälfte des Hochschulrats vom Staatsministerium ausgewählt wird, ohne dass der Senat deren Berufung verhindern oder deren Abberufung bewirken kann.



Nun, die frühneuzeitliche Familienuniversität – wo man die Tochter seines Professors ehelichen musste, um dessen Lehrstuhl zu erben – lehrt uns, dass auch die besten Universitäten von einem gewissen Maß an externer Kontrolle profitieren können: und das System Althoff kann als Beleg dafür angesehen werden, dass auch stärkere staatliche Eingriffe nicht mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit für das Hochschulwesen ...

#2 -

G. Fruhnert | Do., 03.08.2023 - 16:25
Wie im Fall Göttingen scheint mir auch nun in Chemnitz das Austragen von Uni-Konflikten über die Presse eine unsägliche Praxis zu sein.
@Green: In diesem Zusammengang scheint mir der Verweis auf das System Althoff, gerade in Bezug auf die damaligen Resultate in Göttingen, sehr sinnvoll.

#3 -

Volker Bank | Do., 03.08.2023 - 17:10
Eine wohltuend kenntnisreiche und in jedem Detail zutreffende Darstellung, Herr Wiarda! Großen Respekt!

Und ja, das Hochschulgesetz hatte und hat einen Haufen Strickfehler, die nicht gerade von Sachkenntnis vom Wesen einer Universität zeugen. Leider hat der Minister, hat die aktuelle Koalition im Frühsommer die Chance vertan, wenigstens den schlimmsten neoliberalen Unsinn aus dem Gesetz zu streichen. Zum Beispiel statt eines Aufsichtsrats-Look-alike mit Kontrollfunktion einen Beirat mit mehr gut vernetzten Personen zu installieren. Für die Kontrolle bezahlen wir ein Ministerium und wählen wir ein Parlament. Eine Uni ist keine AG!

#4 -

Anglo | Do., 03.08.2023 - 18:02
"Aber Althoffs Mischung aus Vision, Uneigennützigkeit und Durchsetzungsfähigkeit kommt nur einmal vor."

Genau richtig. Aber das gilt eben nicht nur für den Staat im engeren Sinn: es gilt ebenso für deutsche Professoren, mithin auch für Senate. Genau hier liegt die Crux ...

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