Gericht bestätigt: Döring darf nicht vor Abgeordneten reden
Die frühere Staatssekretärin scheitert in der Fördermittelaffäre mit ihrem Eilantrag. Derweil wird bekannt: Stark-Watzinger hat ihren Pressesprecher versetzt.
ES IST EIN ETAPPENSIEG für Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Vier Tage vor der Sondersitzung des Bundestags-Forschungsausschusses zur Fördermittelaffäre hat das Verwaltungsgericht Minden am Freitag entschieden, dass die frühere BMBF-Staatssekretärin Sabine Döring kein Rederecht vor Abgeordneten erhält. Döring hatte per Eilantrag durchsetzen wollen, dass ihre dienstliche Verschwiegenheitspflicht aufgehoben wird, um sich zu den Entscheidungsabläufen im Ministerium äußern zu dürfen.
Konkret bezog sich Döring mit ihrem Antrag auf Inhalte in der Pressemitteilung vom 16. Juni, in der Stark-Watzinger spät abends Dörings Entlassung mitgeteilt und mit Hinweis auf deren vermeintliche Rolle in der Fördermittelaffäre begründet hatte. Ausgangspunkt der Affäre war ein Offener Brief Berliner Hochschullehrender, die Anfang Mai den Polizeieinsatz gegen ein propalästinensisches Protestcamp an der Freien Universität kritisiert hatten. Der Brief wiederum löste heftigen Widerspruch Stark-Watzingers aus – und umstrittene und bis heute nicht vollends aufgeklärte Aktivitäten in ihrem Ministerium.
Die daraufhin geschasste Staatssekretärin habe keinen Anspruch auf Unterlassung der in der Presseerklärung gemachten Aussage des BMBF, berichtete zuerst das Online-Portal " Recht und Politik " am Nachmittag über die Entscheidung der Mindener Richter.
Anders als ...
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