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Der lange Weg zur Integrität

Proteste, Nachbesserungen, neuer Anlauf: Der Konflikt um das neue Hochschulrecht in NRW zeigt, wie schwer sich das Wissenschaftssystem mit verbindlichen Regeln gegen Machtmissbrauch tut.
Zwei geballte Faeuste druecken sich durch eine gespannte Leinwand.

Symbolbild: freepik.

ER NENNT SICH HIER Lukas Müller – und gleich vorweg: Das ist nicht sein richtiger Name. Er bittet ausdrücklich darum, ihn zu anonymisieren*. Zu groß ist die Sorge, dass eine Geschichte, die ohnehin schon von Macht, Abhängigkeit und wissenschaftlicher Redlichkeit handelt, für ihn noch einmal neue Folgen haben könnte.

Müller ist Wissenschaftler an einer nordrhein-westfälischen Universität, um die 30, befristet beschäftigt, abhängig von Empfehlungen und Anschlussoptionen. Der Konflikt mit seinem Professor begann scheinbar unspektakulär – mit einem gemeinsamen Manuskript. Müller hatte das Projekt initiiert, zentrale Vorarbeiten geleistet, erste Fassungen geschrieben.

In internen und öffentlichen Präsentationen wurde er zunächst als Erstautor vor dem Namen des Professors aufgeführt. Ohne ihn darüber zu informieren, überarbeitete der Professor das noch unveröffentlichte Papier. Bei Vorträgen und unter Kollegen kursierte es nun ohne den Namen Müllers. Als der Professor das Papier unter alleiniger Autorschaft bei einer renommierten Fachzeitschrift einreichen wollte, informierte er Müller kurzfristig über sein Vorhaben. Doch als Müller das Word-Dokument öffnete, traute er seinen Augen nicht: Es war sein eigener Artikel, den der Professor veröffentlichen wollte und in dem er bloß noch in der Danksagung berücksichtigt wurde.

Müller protestierte, zunächst vorsichtig, dann nachdrücklicher. Die Antwort seines Professors: ausweichend, schließlich abwehrend. Es sei sein Projekt, Müllers Beiträge seien hilfreich gewesen, aber nicht autorenbegründend. Für Müller stand mehr auf dem Spiel als eine Zeile auf dem Titelblatt. Die Erstautorenschaft entscheidet über Sichtbarkeit, über Reputation, manchmal über die Chancen auf die nächste Stelle. Wer hier verliert, verliert oft mehr als einen Streit.

Wenn der eigene Professor Erstunterzeichner ist

Schließlich wandte sich Müller an das Ombudsgremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Verfahren zog sich über mehr als ein Jahr. Am Ende fiel die Empfehlung eindeutig aus: Müllers Beitrag erfülle die Kriterien für eine Autorschaft, heißt es dort, er müsse entsprechend genannt werden. Der Konflikt wurde formell beigelegt – Müller ist nun Zweitautor. Mehr ließ sich nicht durchsetzen.

Ein klassischer Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens? Womöglich. Ohne Zweifel ein Fall ausgenutzter Machtasymmetrie.

Was ihn besonders macht: Während Müller sich Ende 2024 durch ein zähes Ombudsverfahren kämpfte, gehörte sein Professor zu den Erstunterzeichnern eines offenen Protests gegen einen nordrhein-westfälischen Referentenentwurf zur Reform des Hochschulgesetzes. Genauer: gegen den Teil des Entwurfs, der Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser vor Machtmissbrauch durch ihre Vorgesetzten schützen sollte.

Veröffentlicht auf dem Verfassungsblog, warnten mehr als 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kurz vor Weihnachten 2024 vor einem "Hochschulsicherheitsrecht", das den Boden des verfassungsrechtlichen Schutzes der Wissenschaft und rechtsstaatlicher Verfahrensvorgaben verlasse. Es drohe eine "Umwidmung der Hochschulen von Orten des gemeinsamen Wagnisses auf der Suche nach Wahrheit zu Orten des Verdachts und der Disziplinierung".

Hoffnung aus der Politik

Vorangetrieben hatte das Gesetz NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU). Sie glaube nicht, sagte Brandes damals, dass es an Hochschulen mehr Menschen gebe, die geneigt seien, ihre Macht zu missbrauchen. Sie glaube aber, dass Hochschulen bislang weniger als andere Institutionen in der Lage seien, mit Fällen von Machtmissbrauch umzugehen. Das sei für die Betroffenen "eine Zumutung", begleitet von dem "Gefühl, dass der Rechtsstaat einfach nicht funktioniert". Angesprochen auf die heftige Kritik, sprach Brandes von einem "Missverständnis", das man ausräumen werde.

Für Lukas Müller war Brandes’ Initiative ein Hoffnungsschimmer mitten in einer Debatte, die weit über Nordrhein-Westfalen hinausreicht. Lange galt Machtmissbrauch an Hochschulen als Randthema. Bedauerliche Einzelfälle, die man intern zu regeln versuchte – oder eben nicht. Erst in den vergangenen Jahren gerieten verstärkt diejenigen Strukturen an den Hochschulen ins Blickfeld, die Fehlentwicklungen begünstigen: wenn Betreuung und Begutachtung von Promotionen in denselben Händen liegen, wenn befristete Postdocs ihr Anrecht auf Autorenschaft gegen arrivierte Wissenschaftler behaupten müssen, die über die Verlängerung ihrer Stellen entscheiden; wenn Drittmittelbeschäftigte mutmaßlich Datenfälschungen ihrer Chefs decken sollen – oder studentische Mitarbeitende private Besorgungen für ihre Professoren machen sollen. Oder, das größte Dunkelfeld, wenn Vorwürfe sexueller Nötigung und Missbrauchs Untergebener im Raum stehen.

Einen wichtigen Impuls erhielt diese Debatte 2022, als sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen in einem bundesweiten "Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft" zusammenschlossen, andere Initiativen wie das "Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft" folgten. Erfahrungsberichte wurden öffentlich gemacht, miteinander in Beziehung gesetzt, Betroffene beraten. Es wurden Begriffe gefunden für das, was viele zuvor nur als individuelles Scheitern wahrgenommen hatten. Zugleich wurde deutlicher, wie groß die Lücke ist zwischen formalen Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis und der Realität asymmetrischer Abhängigkeitsverhältnisse.

Ombudsstellen, Vertrauenspersonen, interne Kommissionen – all das existiert. Doch immer wieder berichten Betroffene, dass sie zögern, diese Wege zu gehen: aus Angst vor Eskalation, vor Reputationsschäden, vor subtilen, aber wirksamen Karrierefolgen.

Erwartbarer Widerstand

Genau an diesem Punkt setzte das nordrhein-westfälische Gesetzesvorhaben an. Als Versuch, aus der gewachsenen Sensibilität eine neue rechtliche Handlungsfähigkeit für die Hochschulen zu entwickeln – nicht nur über Leitlinien und Appelle. Konkret sah der neue Teil 10 des Hochschulgesetzes erstmals gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für den Umgang der Hochschulen mit Machtmissbrauch vor, einschließlich gestufter Sanktionsmaßnahmen, Gefahrenabwehr und einer ausdrücklichen Verankerung des Opferschutzes. Also genau die Bereiche, wo Kritiker die bestehenden internen Verfahren bislang als unzureichend oder rechtlich nicht belastbar bezeichnet hatten.

Dass das auf Widerstand stieß, überraschte kaum. Denn das Vorhaben berührte den Kern akademischer Selbstverwaltung und die heikle Balance zwischen Freiheit und Kontrolle. Der Staatsrechtler Julian Krüper warnte Ende 2024 ebenfalls im Verfassungsblog vor der Etablierung einer "Verdachts- und Akkusationskultur an den Hochschulen", die geeignet sei, durch erhebliche "chilling effects" Forschung und Lehre bereits im Vorfeld zu beschneiden. Der Entwurf errichte ein materiell unterbestimmtes Sanktionsregime und verstoße gegen den Vorbehalt des Gesetzes, indem er zentrale Entscheidungen über Grundrechtseingriffe an die Hochschulen delegiere.

Am Ende drohe, so Krüper, eine Entwicklung der Hochschule "von einem Raum riskanter Freiheit hin zu einer durch Misstrauen, Verdächtigung und Verfolgung geprägten Sphäre gegenseitiger Überwachung". Die Kritik war scharf, und Brandes war gut beraten, sie ernst zu nehmen, wenn sie ihr Vorhaben im Kern erhalten wollte.

Ein Jahr später ist die Protestwelle abgeebbt, die Schlagzeilen sind weitergezogen. Und doch liegt das Thema wieder auf dem Tisch. Ende November 2025 hat Brandes den überarbeiteten Entwurf ihres "Hochschulstärkungsgesetzes" als Regierungsbeschluss in den Landtag eingebracht. Erste Lesung, Überweisung in den Ausschuss. Anhörungen stehen noch aus.

Nachjustiert, nicht zurückgezogen

In ihrer Plenumsrede wiederholte die Wissenschaftsministerin, man wolle "sicherstellen, dass Machtmissbrauch und Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit bei uns nicht möglich sind, dass der Staat uneingeschränkt handlungsfähig ist". Sie betonte, die Regelungen stünden im Einklang mit den Ansichten der DFG. Und sie fügte hinzu, dass man nach der Kritik vor einem Jahr genau zugehört und eigens eine "Arbeitsgruppe mit Hochschulvertreterinnen und Hochschulvertretern" eingesetzt habe. Die dabei identifizierten "Änderungsbedarfe" seien in den Regierungsentwurf eingeflossen.

Brandes’ Redetext ist das einzige Zitat der Ministerin, das ihr Haus aktuell herausgibt. Im Ministerium, so scheint es, will man gerade kein großes Gewese um die Angelegenheit machen. Bloß keine schlafenden Hunde wecken. Nach außen klingt das alles nach Routine, nach parlamentarischem Verfahren. Intern aber weiß man sehr genau, wie heikel das Terrain ist.

Klar ist: Der neue Entwurf ist das Ergebnis eines langen Nachjustierens – und eines gezielten Umgangs mit der Kritik. Ja, die Landesregierung ist auf die Einwände eingegangen. Doch beim näheren Hinsehen zeigt sich auch: Nein, sie hat ihr Projekt nicht aufgegeben.

Statt "Sicherheit" wie im Referentenentwurf ist nun häufiger von "Integrität" die Rede. Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen wird ausdrücklich betont. Ein "Integritätsverstoß" setzt eine schuldhafte Verletzung dienstrechtlicher Pflichten voraus. "Klarstellungen", sagt ein mit dem Entwurf vertrauter Jurist. Die Verhältnismäßigkeit gelte ohnehin, man habe sich aber bewusst gegen "billige Kritik" abgesichert. Insgesamt sei das "ziemlich gut durchdacht".

Bundesweite Signalwirkung

Eine Änderung sticht hervor: Hochschulen sollen Verfahren künftig auch an andere Stellen auslagern können. Das zielt direkt auf einen der zentralen Kritikpunkte aus der ersten Runde – die drohende Bürokratisierung und Überforderung der Hochschulen. Zugleich eröffnet es, so argumentieren Befürworter, die Chance zur Professionalisierung. Wer einmal erlebt habe, wie routiniert und sachkundig das Ombudsgremium der DFG arbeite, wisse, was gemeint sei.

Das Entscheidende aber, das Nordrhein-Westfalen, sollte das Gesetz so beschlossen werden, von anderen Bundesländern abhebt, bleibt: Zwar verweisen auch anderswo Landeshochschulgesetze auf wissenschaftliche Redlichkeit und gute wissenschaftliche Praxis, doch ist die Sanktionierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens meist Sache hochschulinterner Satzungen, Ombudsverfahren, arbeitsrechtlicher Schritte. NRW geht weiter, regelt den Umgang transparent auf Ebene des Hochschulgesetzes. Und genau deshalb schaut man bundesweit hin.

Die DFG teilt auf Anfrage mit, dass sie den gesetzgeberischen Ansatz grundsätzlich unterstütze, den "seitens der Hochschulen artikulierten Bedarf" an "gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen und Instrumenten in Fragen der wissenschaftlichen Lauterkeit" aufzugreifen. Zugleich betont sie, dass die Umsetzung handwerklich sauber erfolgen und mit Blick auf die in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit erfolgen müsse. Dann kommt der entscheidende Satz: Die Hinweise der DFG seien im Regierungsentwurf "in weiten Teilen aufgegriffen worden".

Jetzt prüfe die DFG, ob sie weitere Hinweise in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbringt, "wozu die Ministerin ausdrücklich eingeladen hat".

Zwischen Anspruch und Praxis

Offen ist noch, wie die Erstunterzeichner des damaligen Protests den neuen Entwurf bewerten. Öffentliche Stellungnahmen gibt es bislang nicht, man will offenbar die Anhörungen abwarten. Lob für Ministerin Brandes ist schon jetzt zu hören: für ihre Reaktion auf die Proteste vor einem Jahr, wie sie viele ihrer damaligen Kritiker in die Arbeitsgruppe eingeladen habe.

Lukas Müller verfolgt das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam. Ihn stört, dass ausgerechnet die Trennung von Promotionsbetreuung und Begutachtung nicht mehr so konsequent durchgezogen wird. Aber: "Ich bin froh, dass die Ministerin insgesamt Kurs hält", sagt er. Gleichzeitig weiß er, wie lang der Weg sein kann zwischen einem formalen Anspruch und gelebter Praxis. Der Wissenschaftler, gegen den er im Ombudsverfahren erfolgreich war, ist weiter sein Chef. JMW

*Name, Alter und Geschlecht sind anonymisiert, das heißt: Sie sind zufällig gewählt und lassen keine Rückschlüsse auf die Identitäten der realen Personen zu. Der berichtete Vorgang ist jedoch real. 


Der Wissenschaftsrat, ein Positionspapier – und eine historische Chance

Sie glaube nicht, sagt NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes, dass es an Hochschulen mehr Menschen gebe, die geneigt seien, ihre Macht zu missbrauchen. Sie glaube aber, dass Hochschulen bislang weniger als andere Institutionen in der Lage seien, mit Fällen von Machtmissbrauch umzugehen. Man kann die Diagnose noch erweitern: Die Personalstrukturen in der Wissenschaft, die vielen Befristungen und Abhängigkeiten, erleichtern Fälle von Machtmissbrauch.

Entsprechende Hoffnungen ruhen auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den "Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem", die dieser im Juli 2025 veröffentlicht hat. Anfang der Woche lud das wissenschaftspolitische Beratungsgremium zusammen mit dem Stifterverband zu einem Workshop nach Berlin ein, Thema: "Personalstrukturen neu gestalten – Impulse des Wissenschaftsrats für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem in der Umsetzung".

Der Wissenschaftsratsvorsitzende Wolfgang Wick sprach von einer "historischen Chance": "Wir können das System gemeinsam attraktiver, leistungsfähiger und international anschlussfähiger machen."

Im Mittelpunkt des Positionspapiers stand eine Personalstruktur mit vier Stellenkategorien, die für wissenschaftliche genauso wie für wissenschaftsnahe Aufgabenprofile gelten sollen. Befristete Arbeitsverträge sollen deutlich seltener vergeben werden und nur unter engen Bedingungen; Postdocs sollen schon zwei oder drei Jahre nach der Promotion wissen, ob sie die Aussicht auf eine Dauerstelle haben. Funktionsstellen etwa für IT, Infrastruktur oder im Wissenschaftsmanagement sollen grundsätzlich unbefristet sein.

Entscheidend sei jetzt, sagte Wolfgang Wick, "dass wir eine größere Vielfalt an unterschiedlichen Zielpositionen in der Wissenschaft schaffen und die Durchlässigkeit auch zu anderen Sektoren wie der Wirtschaft deutlich erhöhen".

Besondere Beachtung hatte das Votum des Wissenschaftsrats erfahren, nachdem die damalige Ampelkoalition zuvor mit ihrem Vorhaben einer Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nach jahrelangen Debatten gescheitert war. Weitreichend werden die Empfehlungen dadurch, dass ihre Umsetzung einen massiven Ausbau der Personalentwicklung an den Hochschulen erfordern und zugleich, siehe oben, die strukturellen Barrieren gegen Machtmissbrauch erhöhen würde.

Ein erster konkreter Schritt ist eine Initiative zur Peer-to-Peer-Strategieberatung, die das Bundesforschungsministerium fördert und im Herbst 2026 starten soll, durchgeführt vom Stifterverband. Dessen stellvertretende Generalsekretärin sprach von einem "Kulturwandel", den es "aktiv zu gestalten" gelte. Der Stifterverband werde interessierte Hochschulen im Rahmen der Beratung bei ihrer Entwicklung und Umsetzung von zukunftsgerichteten Personalstrukturen begleiten und unterstützen.

Der Veränderungswille scheint da zu sein: Beim Berliner Workshop, berichtet der Stifterverband, seien 80 Teilnehmende von Universitäten, HAWs und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus ganz Deutschland dabei gewesen. JMW.


Kommentare

#1 -

Gast | Fr., 23.01.2026 - 14:09

Schoen und gut, aber warum hat so ein Verhalten keine Konsequenzen fuer die Täter? Wer gegen Gute Wissenschaftliche Praxis verstösst, zeigt eindeutig, dass man nichts in der Wissenschaft zu suchen hat. 
Es sollte klar sein, dass eine Zweitautorenschaft heutzutage keinen Wert mehr hat. Erst- oder Letztautor sind die Währung und dafür gehen Wissenschaftler auch gerne mal zu weit.
Solch ein Verhalten legen schon Doktoranden an den Tag. Deren Betreuer lassen Fehlverhalten gegen GWP durchgehen. 

Warum gab es keine Klage gegen Urheberrechtsverletzung? Plagitat? Ideenklau? 

 

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