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Reformen, die das Hochschulleben leichter machen

Je knapper die Haushalte werden, desto mehr muss gute Wissenschaftspolitik ihren Ehrgeiz an anderer Stelle beweisen. Ein Kommentar.
Brandenburger Landtagsgebäude in Potsdam.

Reformeifer in Brandenburg: Landtagsgebäude in Potsdam. Foto: Colin Smith, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia. Commons

DER TITEL DES NEUEN GESETZES ist nicht gerade griffig, beschreibt aber seine Intention: "Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems". Am Mittwoch vor einer Woche hat es der Landtag in Potsdam beschlossen; für die Hochschulen ist es eine Art Geschenk: Sie erhalten dauerhaft das Berufungsrecht inklusive der Möglichkeit, die berufenen Profs selbst zu ernennen. Sogenannte Exzellenzberufungen werden einfacher und sind ohne Ausschreibung möglich. Anzeige- und Zustimmungspflichten entfallen, bei der Studierendenauswahl in NC-Fächern gibt es mehr Freiheiten bei den genutzten Kriterien.

"Brandenburg gibt seinen Hochschulen heute die Möglichkeit, die schnellsten, einfachsten und modernsten Berufungsverfahren in ganz Deutschland zu entwickeln", kommentierte SPD-Wissenschaftsministerin Manja Schüle wenig bescheiden. Ihre Kollegen aus anderen Bundesländern mögen protestieren und auf ihre eigenen Taten verweisen.

Wichtiger ist, dass Schüles demonstrativer Reformeifer in Zeiten leerer Kassen eine Perspektive eröffnet: Je knapper das Geld, desto größer die Verpflichtung, Wissenschaft und Hochschulen in anderer Weise das Leben leichter zu machen. Man könnte auch schärfer formulieren: Wer Hochschulen finanziell enger stellt, schuldet ihnen wenigstens mehr Freiheit, schnellere Verfahren und weniger Detailsteuerung.

Dabei kann man Brandenburg nicht einmal vorwerfen, aktuell zu den Sparvorreitern zu gehören. Die Gesamtausgaben für die Hochschulen steigen dieses Jahr inklusive Tarifsteigerungen sogar um rund zehn Prozent, allerdings ist auch hier der verstärkte Griff in die Rücklage geplant.

Bürokratieabbau statt Geld

Anderswo sind die Zusammenhänge offensichtlicher. Hessen etwa fordert von seinen Hochschulen für dieses Jahr einen "Konsolidierungsbeitrag" in Höhe von 30 Millionen Euro ein, zugleich verspricht der neue Hochschulpakt ausdrücklich Bürokratieabbau. Berlin wiederum hatte die Hochschulverträge gebrochen, die Hochschulen bekommen laut neuer Vereinbarung deutlich weniger, als ihnen ursprünglich in Aussicht gestellt worden war. Im Gegenzug wurde unter anderem versprochen, in Arbeitsgruppen mit der Wissenschaftsverwaltung "mehr Agilität für die Hochschulen in konkreten Themenfeldern auszuarbeiten". Was das am Ende konkret bringt, ist offen. Und was die Zusage des Landes angeht, "eine Hochschulbaugesellschaft in enger Abstimmung mit den Berliner Hochschulen einzurichten, um dem Sanierungsstau effektiver zu begegnen", so fürchten die Hochschulen aktuell eher neue Gefahren für ihre Autonomie.

Auch in NRW erhalten die Hochschulen dieses Jahr einerseits 120 Millionen Euro weniger als vorher geplant. Andererseits kommt das Hochschulstärkungsgesetz, dessen geplante Regelungen gegen Machtmissbrauch bundesweit Aufmerksamkeit fanden – allerdings auch Kritik aus den Hochschulleitungen hervorrief, unter anderem wegen einer befürchteten "Erhöhung der Regelungsdichte".

Was zeigt: Das Gegenstück zu knappen Kassen muss nicht zwangsläufig Entbürokratisierung sein, die ohnehin schnell versprochen, aber oft nur schwierig umgesetzt ist – und manchmal sogar die Gefahr birgt, als Deckmantel für den Abbau von Schutzrechten oder Mitbestimmung zu dienen. Kompensation kann auch darin bestehen, dass Wissenschaftspolitiker endlich ein schon lange bekanntes Problem ernsthaft angehen.

"Keinen Euro" gekostet

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Schon 2024 beschloss der dortige Landtag das "Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz". Woraufhin der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Greifswald schwärmte, die Reform habe "keinen Euro" gekostet, doch die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Auswertung von Routinedaten im Krankenhaus seien "fast grenzenlos". "Das ist etwas, was uns Politik gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schenken kann – die Befreiung von Regularien, die unsere Forschung unnötig einschränken."

Auch der Bund könnte hier viel leisten. Zwischen 2027 und 2030 soll zum Beispiel der BMFTR-Kernhaushalt nominal um 1,8 Prozent zurückgehen – bei gleichzeitiger Inflation. In ihrem Koalitionsvertrag aber versprechen Schwarz-Rot der Forschung mehr Freiheit und die Entfesselung von "kleinteiliger Förderbürokratie". Anstatt großer Überschriften wäre aber auch hier ein baldiges Liefern eindrucksvoller. Das Forschungsdatengesetz, das der Wissenschaft schon in der vorigen Legislaturperiode versprochen wurde, ist immer noch nicht durchs Kabinett, den vorliegenden Entwurf finden viele Wissenschaftsexperten zu halbherzig. Noch so eine gute Gelegenheit für wissenschaftspolitischen Ehrgeiz, der nichts kostet. Außer Entschlossenheit.

Dieser Kommentar erschien in kürzerer Fassung zuerst im ZEIT-Newsletter Wissen3.

Kommentare

#1 -

Günter Tolkiehn | Do., 25.06.2026 - 20:54

Hilfreicher als ein Archivfoto vom Landtagsgebäude wäre hier ein Link zum Gesetzestext, damit das Volk nicht nur auf Hörensagen und Regierungsverlautbarungen angewiesen ist.

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