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Stuttgarter Mengenlehre

Deutschlands Rektoren und Wissenschaftsminister diskutieren über die folgen des Baden-Württemberg-Urteils zur Professorenmehrheit. müssen auch anderswo die Hochschulgesetze umgeschrieben werden?

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Artikelbild: Stuttgarter Mengenlehre

„Uni Aufstand in Nordrhein-Westfalen“, titelte die Wirtschaftswoche vor drei Jahren: Das neue „Hochschulzukunftsgesetz“ von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) habe „eine Protestwelle von beispielloser Geschlossenheit verursacht.“ In der ZEIT hatte ich schon 2011 gefragt: „Was will Svenja Schulze?“ und einen Teil der Antwort gegeben: die Hochschulräte, die externen Kontrollgremien, der Hochschulen, schwächen. Schulze selbst sagte einmal in einem Interview, die Hochschulräte seien „bisher niemandem gegenüber Rechenschaft pflichtig“, das müsse sich ändern.



Warum ich das hier so ausführlich rekapituliere? Weil ich mir vorstelle, wie Svenja Schulze in diesen Wochen ganz zufrieden mit sich ist. Das Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs vor drei Wochen hat Wissenschaftspolitiker in allen Parteien auf dem falschen Fuß erwischt, Schulze nicht. Die Verfassungsrichter entschieden: Der Hochschulrat ist (zumindest im südwestlichsten Bundesland) zu mächtig. Durch die gegenwärtige Gewaltenteilung würden die Professoren in ihrer Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt. Schulze wolle die Hochschulen wieder an die Kandare nehmen, schimpften die NRW-Rektoren bei Verabschiedung des Gesetzes vor zwei Jahren und priesen ihre vermeintlich bedrohte Autonomie. Nein, antwortete Schulze damals: Darum gehe es gar nicht, es gehe um mehr Transparenz und um Rückbindung der Rektorate in die Hochschulen hinein. Man kann wissenschaftspolitisch davon halten, was man will: Juristisch gesehen hatte die Ministerin einen guten Riecher.

Seit dem ...

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Kommentare

#1 -

Prof. Klaus Hekking | Mo., 05.12.2016 - 19:20
Es steht ausser Frage, dass die Professoren an einer Gruppenuniversität in allen Fragen, die unmittelbar Lehr- und Forschungstätigkeiten der Professoren betreffen die Mehrheit haben müssen. Auf der anderen Seite müssen die Universitäten und Hochschulen strategiefähig bleiben, dh in Angelegenheiten, die nicht unmittelbar die Wissenschaftsfreiheit betreffen, zügig und jenseits von Partikularinteressen einzelner Professoren zu entscheiden. Anderenfalls werden sie es in einem immer globaler werdenden Wettbewerb sehr schwer haben.



Die Kunst einer gesetzlichen Neuregelung in Baden-Württemberg wird sein, eine Lösung zu finden, die Strategiefähigkeit der Hochschule und Wissenschaftsfreiheit der Professoren vernünftig miteinander verbindet.



Dabei sollten alle Beteiligten mit Augenmaß handeln, auch die ...

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