Kann so sein. Oder auch so
Ist die Heimarbeit von Schülern in Zeiten der Schulschließungen eigentlich verpflichtend? Und gibt es dafür Noten? Wer auf solche Fragen nach klaren Antworten der Kultusministerien sucht, wird in einigen Fällen enttäuscht. Eine Auswahl.

Foto: www.pixnio.com - cco.
DIE SCHULEN WAREN schon seit über einer Woche geschlossen, da tauchte in der Liste der "Häufigen Fragen und Antworten zur Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen", die Baden-Württembergs Kultusministerium auf seiner Website eingestellt hat, ein neuer Absatz auf.
Frage: "Gibt es Noten während der Schulschließung?" Antwort: Grundlage für die Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach seien laut Notenbildungsverordnung "alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen". Da die Corona-Verordnung bis einschließlich 19. April aber den Unterrichtsbetrieb untersage, finde in diesem Zeitraum auch keine Feststellung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler statt.
Nicht nur kam die Klarstellung spät, sie stellte noch dazu vieles eben nicht klar, klagten Lehrer im Südwesten: Sollte das jetzt heißen, dass die Aufgaben, die sie derzeit an ihre Schüler per E-Mail verschicken oder auf Lernplattformen einstellen, freiwillig zu bearbeiten seien? Oder seien die verpflichtend, dürften aber nur nicht benotet werden? Oder dürften sie benotet werden, aber erst nach dem 19. April? Vier Tage später ...
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