Die unendliche Geschichte der Viertelparität
Eigentlich war die "Viertelparität", die Studis mehr Mitsprache bei der Präsidentenwahl geben sollte, für die TU Berlin schon beschlossen. Doch zehn Profs erhoben Einspruch: Jetzt stoppte die Wissenschaftsverwaltung die Umsetzung und will erneut prüfen.

Hauptgebäude der TU Berlin . Foto: Gunnar Klack / flickr.
BEI DEM THEMA VIERTELPARITÄT gehen an der TU Berlin die Emotionen seit Jahren hoch. Aktuell wieder besonders. Die Verwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) will einen TU-Gremienbeschluss zur Reform der Hochschulverfassung zunächst nicht umsetzen – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Grund sei ein Beschwerdebrief von zehn namentlich nicht genannten Professor*innen, wie die Senatsverwaltung TU-Präsidentin Geraldine Rauch in einem Schreiben mitteilte, das diese an den Akademischen Senat weiterreichte. Nur zehn Profs – und eine mühsam über Jahre ausgehandelte Reform steht plötzlich wieder auf der Kippe?
Der Konflikt reicht weit zurück, einen Paukenschlag gab es 2013: Damals stimmte der Erweiterte Akademische Senat (EAS) für ein Ende der Professorenmehrheit – ein Tabubruch. Laut Bundesverfassungsgericht (1973) müssen Professoren bei allen Grundsatzentscheidungen in der Lehre mindestens die Hälfte der Stimmen haben. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Forschung und Berufungen berühren, sogar die absolute Mehrheit.
Der EAS wollte das ändern: Künftig sollten alle vier sogenannten Statusgruppen – Professoren, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter – gleich viele Stimmen haben. Eine Mehrheit im ...
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