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Die unendliche Geschichte der Viertelparität

Eigentlich war die "Viertelparität", die Studis mehr Mitsprache bei der Präsidentenwahl geben sollte, für die TU Berlin schon beschlossen. Doch zehn Profs erhoben Einspruch: Jetzt stoppte die Wissenschaftsverwaltung die Umsetzung und will erneut prüfen.
Vorderansicht Hauptgebäude der TU Berlin

Hauptgebäude der  TU Berlin . Foto: Gunnar Klack / flickr.

BEI DEM THEMA VIERTELPARITÄT gehen an der TU Berlin die Emotionen seit Jahren hoch. Aktuell wieder besonders. Die Verwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) will einen TU-Gremienbeschluss zur Reform der Hochschulverfassung zunächst nicht umsetzen – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Grund sei ein Beschwerdebrief von zehn namentlich nicht genannten Professor*innen, wie die Senatsverwaltung TU-Präsidentin Geraldine Rauch in einem Schreiben mitteilte, das diese an den Akademischen Senat weiterreichte. Nur zehn Profs – und eine mühsam über Jahre ausgehandelte Reform steht plötzlich wieder auf der Kippe?

Der Konflikt reicht weit zurück, einen Paukenschlag gab es 2013: Damals stimmte der Erweiterte Akademische Senat (EAS) für ein Ende der Professorenmehrheit – ein Tabubruch. Laut Bundesverfassungsgericht (1973) müssen Professoren bei allen Grundsatzentscheidungen in der Lehre mindestens die Hälfte der Stimmen haben. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Forschung und Berufungen berühren, sogar die absolute Mehrheit.

Der EAS wollte das ändern: Künftig sollten alle vier sogenannten Statusgruppen – Professoren, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter – gleich viele Stimmen haben. Eine Mehrheit im ...

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Kommentare

#1 -

Aus der Provinz | Fr., 16.05.2025 - 11:49
Parität klingt zunächst nach einem fairen und demokratischen Prinzip – gleiche Stimmanteile für alle Statusgruppen. In der Praxis kann das jedoch problematisch sein. Ich kenne die konkrete Situation an der TU Berlin nicht, aber an unserer kleinen Provinzhochschule zeigt sich: Die Parität kann durch strategisches Vorgehen einzelner Gruppen leicht ausgenutzt werden. Wenn z. B. gezielt abhängige Studierende (man betreut Haus-/Abschlussarbeiten o.ä.) motiviert werden, für den Senat zu kandidieren, gleichzeitig Verwaltungsmitarbeitende ins Boot geholt werden – mitunter sogar in Abhängigkeitsverhältnissen – und man sich mit einigen professoralen Mitgliedern abstimmt, entsteht schnell ein machtvoller Block. So lässt sich mit vergleichsweise wenig Aufwand erheblicher ...

#2 -

Wolfgang Kühnel | Fr., 16.05.2025 - 12:00
Neu ist das alles nicht, denn 1970 wurde in Berlin (West) die Viertelparität für kurze Zeit eingeführt und alsbald wieder abgeschafft: https://furios-campus.de/2020/07/15/eine-kleine-geschichte-der-viertelparitaet/?story Dr. Google teilt unter Berufung auf anynome KI mit: "Die Einführung der Viertelparität an der TU Berlin im Jahr 1970 ist ein historischer Schritt, der die Beteiligung aller vier Statusgruppen (Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Mitarbeiter in Technik, Service und Verwaltung sowie Professoren) an Entscheidungen stärkt." Das neue Hochschulgesetz von 1969 wandelte damals auch alle Fakultäten in Fachbereiche um und schaffte die Dekane ab, später wandelte man dann die Fachbereiche wieder in Fakultäten mit Dekanen um. Ebenso schaffte man die ...

#3 -

Timo | Sa., 17.05.2025 - 13:32
Es ist immer wieder erstaunlich, wie Hochschulmitglieder sich mit ihrem berechtigten Autonomieanspruchs außerhalb der Grundrechtsrechtsprechung von 1973 wähnen. Auch in Thüringen ist die Professorenmehrheit für die grundrechtsrelevanten Angelegenheiten gesichert. Dazu wäre allerdings eine gründlichere Lektüre des Hochschulgesetzes notwendig.

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