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Kein Publikum, kein Problem?

Am Mittwoch soll es für diese Legislaturperiode endgültig besiegelt werden: Der Forschungsausschuss schließt die Türen. Union und SPD verteidigen den Schritt mit Verweis auf Arbeitsfähigkeit und Ordnung. Die Grünen sprechen von mangelnder Transparenz und einer Entwertung der Ausschussdebatten.
Mitglieder des Forschungsausschusses bei einer Sitzung an Tischen im Halbrund

Vergangene Zeiten? Livestream-Aufzeichnung aus der letzten Sitzung des Forschungsauschusses aus vergangenen Legislaturperiode, abrufbar in der Mediathek des Bundestages.

ES IST DER letzte Tagesordnungspunkt an diesem Mittwochvormittag, und dass er nichtöffentlich verhandelt wird, passt zum Thema. Nach einem Fachgespräch zur "Forschungssicherheit" und Beratungen zu Haushalt und Bürokratieabbau stehen in der 9. Sitzung des Bundestagsausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die "Ausschussinternen Vereinbarungen zur inneren Organisation des Ausschusses in der 21. Legislaturperiode" auf dem Programm. Was trocken klingt, hat es in sich – und betrifft unmittelbar die Frage, wie transparent die Parlamentsarbeit künftig sein soll.

Denn die Vereinbarung, die mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU beschlossen werden soll, schreibt formal eine Praxis fort, die bereits seit Beginn der Legislaturperiode gilt: die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Nur ein eng definierter Kreis von Institutionen – darunter Bundesrat, Bundesregierung und Dachverbände aus Wissenschaft, Forschung, Hochschulen, Wirtschaft und Industrie – darf zumindest online zuschauen. Anhörungen und Fachgespräche sollen dagegen für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und zudem grundsätzlich im Internet gestreamt werden.

Ein anderer, kaum weniger brisanter Punkt betrifft die Abstimmungsmodalitäten: "Alle Tagesordnungspunkte werden grundsätzlich en bloc um 9:30 Uhr abgestimmt." Noch bevor die Abgeordneten über die einzelnen Themen beraten. Die Regelung geht maßgeblich auf eine Initiative der Union zurück, die das Verfahren als Beitrag zu effizienterer Ausschussarbeit verstanden wissen will.

Gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit hatten sich die Grünen bereits im Juni mit einem Antrag gewandt, den die Koalition damals ablehnte. Jetzt versuchen sie es noch einmal – mit gleich zwei Änderungsanträgen zur internen Vereinbarung.

Die Anträge der Grünen

Der erste (Ausschussdrucksache 21(18)22) fordert die Wiederherstellung der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen. In der Begründung heißt es, diese Praxis habe sich in der vergangenen Wahlperiode "bewährt und dazu beigetragen, das öffentliche Interesse an den Feldern der Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik zu steigern". Außerdem verweisen die Grünen darauf, dass die Abschaffung der grundsätzlichen Öffentlichkeit dem Ziel der Koalition im eigenen Koalitionsvertrag widerspreche, nämlich "Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftsjournalismus zu stärken".

Der zweite Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 21(18)23) richtet sich gegen die geplante Blockabstimmung aller Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung. Stattdessen, fordern die Grünen, soll erst nach Abschluss der Aussprachen abgestimmt werden, "grundsätzlich um 12:00 Uhr". Nur so könne gewährleistet werden, dass die Debatte tatsächlich Einfluss auf die Entscheidung habe. Die vorgesehene Trennung von Diskussion und Abstimmung widerspreche dem vorbereitenden Charakter parlamentarischer Ausschussarbeit.

"Mit den von der Koalition vorgeschlagenen Vereinbarungen können wir nicht mitgehen, da sie eine maximale Geringschätzung für parlamentarische Abläufe ausdrücken", sagt Andrea Lübcke, Obfrau der Grünen im Ausschuss. Diskussionen wie rund um Forschungsfreiheit, Forschungssicherheit oder Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft dürften nicht hinter geschlossenen Türen geführt werden, sondern sollten für alle öffentlich zugänglich und nachvollziehbar stattfinden. Dass in der vergangenen Legislaturperiode der Ausschuss öffentlich tagte, sei "eine große Errungenschaft" und "ein wichtiger Beitrag" zu Transparenz der parlamentarischen Arbeit gewesen. "Umso mehr verwundert es, dass die Koalition einzelnen Akteuren aus Verbänden oder Wirtschaft exklusiven Zugang zu den Sitzungen geben möchte."

Privilegierte Zuschauer und widersprüchliche Signale

Tatsächlich wirkt diese Regelung in sich widersprüchlich: Einerseits wird der Öffentlichkeit der Zugang verwehrt, andererseits dürfen die Spitzen der Wissenschaftsorganisationen, die Hochschulrektorenkonferenz, der Bundesverband der Deutschen Industrie oder der Deutsche Industrie- und Handelskammertag per Videokonferenz live zusehen. Was übrigens, argumentieren die Grünen, zeige, dass die Koalition sehr wohl die Bedeutung öffentlicher Sitzungen erkenne.

Stephan Albani (CDU/CSU) hält dagegen. "Transparenz ist zweifellos ein wichtiger Wert – aber sie ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung", sagt der Unionsobmann auf Anfrage. Die öffentlichen Sitzungen in der vergangenen Legislaturperiode hätten aber etwa zur Aufklärung der BMBF-Fördergeldaffäre im BMBF "nichts beigetragen".

Wobei gerade die öffentlichen Ausschuss-Anhörungen der damaligen Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatten – und es pikanterweise die damalige Unions-Opposition war, die den Livestream gezielt nutzte, um mit pointierten Nachfragen Druck zu erzeugen. Solche Anhörungen würden allerdings auch nach der neuen Vereinbarung weiter öffentlich sein.

"Räume für sachorientierte Diskussion"

CDU-Obmann Albani argumentiert weiter, Öffentlichkeit allein schaffe weder Aufklärung noch Beteiligung, vielmehr gehe es darum, "Räume für ernsthafte, vertrauliche und sachorientierte Diskussion zu bewahren". Gerade im Forschungsbereich seien viele Themen sensibel, etwa laufende Verfahren, institutionelle Bewertungen und vertrauliche Förderentscheidungen. "Wer diese in die Daueröffentlichkeit zieht, riskiert, dass politische Theatralik an die Stelle fachlicher Arbeit tritt." Schon im Sommer hatte die Koalition betont, dass man mit der Rückkehr zur Nichtöffentlichkeit auch verhindern wolle, der AfD "eine Bühne für politische Inszenierung" zu geben.

Der SPD-Forschungspolitiker Oliver Kaczmarek ergänzt, die Koalition kehre mit der Regelung "zur Ordnung der Sitzungen bis zur vorletzten Wahlperiode zurück". Auch er sagt, die öffentliche Übertragung der Ausschusssitzungen habe "nicht zu mehr Transparenz, sondern zu mehr politischer Inszenierung" geführt. Nun solle der "Arbeitscharakter" der Ausschussarbeit wiederhergestellt werden. Hinzu komme, dass es durch die Verkleinerung des Bundestages mehr Doppelmitgliedschaften in Ausschüssen gebe und organisatorische Veränderungen vorgenommen würden, wie sie in anderen Ausschüssen des Bundestags und auch beispielsweise im Europäischen Parlament längst üblich und von allen Fraktionen akzeptiert seien. "Dazu gehört auch die Abstimmung der Tagesordnungspunkte im Block. Die neue Regel ermöglicht, dass sich alle Ausschussmitglieder verlässlich an den Abstimmungen beteiligen können."

Der Ausschussvorsitzende Karl Lauterbach (ebenfalls SPD) lässt unterdessen mitteilen, dass die wichtigen Themen im Ausschuss selbstverständlich weiterhin öffentlich diskutiert würden – etwa in Anhörungen oder Expertengesprächen. Die geplanten en-bloc-Abstimmungen sollten demnach zwar grundsätzlich zu Beginn stattfinden, aber, so versichert Lauterbach, erst nach einer umfassenden Diskussion der jeweiligen Punkte.

Die neue Regelung, sagt Stephan Albani, ändere nichts daran, dass Diskussionen "selbstverständlich möglich sind, wenn Beratungsbedarf besteht". In der Regel aber seien die Themen zum Zeitpunkt der Abstimmung "schon (sehr) lange diskutiert" worden, "in Fraktionen, Arbeitsgruppen, Berichterstattergesprächen, Fachabstimmungen und Stakeholdergesprächen". Dass die Grünen nun beklagten, mit diesem Verfahren werde Ausschussarbeit überflüssig, wirke vorgeschoben. "In vier Wahlperioden habe ich nicht den Eindruck gewonnen, dass ihre Meinungsbildung im Ausschuss stattfindet. Wie im Plenum treten sie dort mit klaren, bereits abgestimmten Positionen auf."

Bewegung kurz vor der Sitzung?

Grünen-Politikerin Lübcke sagt, "trotz aller inhaltlichen Unterschiede zu den Kolleginnen und Kollegen aus der Koalitionsfraktion“ habe sie diese "bisher als engagierte Parlamentarier*innen wahrgenommen. Doch diese Entwertung der Ausschussdebatten zeugt nicht von parlamentarischen Gestaltungsanspruch."

Unmittelbar vor der Sitzung am Mittwochvormittag war dann aus dem Ausschuss zu hören, dass es beim Punkt "en bloc"-Abstimmung noch Bewegung geben könnte. Was genau das bedeuten könne, war zunächst unklar.

Die Debatte um Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen ist derweil nicht neu. Schon 2019 hatte der Bundestag eine Neuregelung zur Ausschussöffentlichkeit abgelehnt. Damals hatten sich CDU/CSU, SPD und AfD gegen einen entsprechenden Antrag von Grünen, FDP und Linken ausgesprochen. Zwar betonten auch damals viele Redner die Bedeutung von Transparenz, hielten vertrauliche Beratungen jedoch für unverzichtbar.

Die Ampelkoalition beschloss dann 2022, den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit aus der Geschäftsordnung zu streichen. Eine vollständige Öffnung aller Ausschüsse fand jedoch keine Mehrheit, die Ausschüsse sollten selbst über ihre Tagungsform entscheiden. "Begleitend haben wir uns ampelintern auf zunächst sechs Ausschüsse verständigt, die öffentlich tagen werden", teilte damals die grüne Bundestagsfraktion mit. Darunter befand sich auch der für Bildung und Forschung zuständige.

Statt der geplanten Ausweitung auf noch mehr Ausschüsse gilt nun in dieser Legislaturperiode, dass laut Research Table nur noch zwei der sechs den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich ihre Türen öffnen oder live streamen: der Sportausschuss und der Kulturausschuss.

Schweden tagt meist hinter verschlossenen Türen, Großbritannien fast immer öffentlich

Auch international ist die Praxis keineswegs einheitlich. In Schweden etwa tagen die Parlamentsausschüsse grundsätzlich hinter verschlossenen Türen. Weder Medien noch Öffentlichkeit sind zugelassen, weil das, wie es im schwedischen Reichstag heißt, "bessere Möglichkeiten für Einigung und Kompromisse" schaffen soll. Die Idee ist, dass ohne öffentliche Beobachtung parteiübergreifende Verständigung leichter fällt. Öffentliche Anhörungen sind auch dort möglich, dienen dann aber ausdrücklich nur der Informationsgewinnung – etwa wenn Expertinnen und Experten zu Gesetzesvorhaben gehört werden.

Ganz anders in Großbritannien: Hier gilt Transparenz als demokratischer Normalfall. Die Ausschüsse des Unterhauses und des Oberhauses tagen in der Regel öffentlich, Besucherinnen und Besucher können teilnehmen, und nahezu alle Sitzungen werden über das Parlamentsfernsehen live gestreamt. Auch ausländische Gäste können sich registrieren, um zuzusehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei Sicherheitsfragen – darf nichtöffentlich beraten werden.

In den USA sind die meisten Sitzungen der Ausschüsse beider Häuser des Kongresses ebenfalls öffentlich. Bürgerinnen und Bürger können die Anhörungen besuchen oder über die Webseiten von Senat und Repräsentantenhaus verfolgen. Geschlossene Sitzungen sind äußerst selten und auf Fragen der nationalen Sicherheit beschränkt. Öffentlichkeit gilt hier ausdrücklich als Voraussetzung parlamentarischer Legitimation.

Die Koalition verweist unter anderem auch auf das geringe Interesse von Bevölkerung und Fachwelt an den Livestreams des Bundestages. "Die Abrufzahlen in der Mediathek belegen das deutlich", sagt Albani. Tatsächlich sind die Abrufzahlen der Mediathek auf der Bundestags-Website nicht öffentlich einsehbar – die Verwaltung spricht lediglich von "rund drei Millionen Seitenabrufen" im Jahr 2024. Gleichzeitig verzeichnete der Internetauftritt des Bundestages laut aktueller Statistik einen Rekordwert von 80,5 Millionen Seitenabrufen – ein Plus von 5,6 Millionen gegenüber dem Vorjahr. Ob das Desinteresse speziell am Forschungsausschuss also wirklich so groß ist, lässt sich nicht überprüfen. Albani selbst liefert auf Nachfrage ebenfalls keine konkreten Zahlen.

Nachtrag am 5. November, 10.15:
Kompromiss bei den Abstimmungsmodalitäten

Die Einigung kam in der Obleute-Runde vor der Ausschuss-Sitzung am Mittwochvormittag. Die schwarz-rote Koalition verzichtet auf die "enbloc"-Abstimmungen zu Beginn der Sitzungen, dafür zogen die Grünen ihren diesbezüglichen Änderungsantrag zurück. Die entsprechende Passage in den ausschussinternen Vereinbarungen lautet nun: "Alle Tagesordnungspunkte, zu denen keine weitere Aussprache vorgesehen ist, werden grundsätzlich um 10:15 Uhr abgestimmt. Alle andere Tagesordnungspunkte mit abgeschlossener Debatte davor werden ebenfalls grundsätzlich um 10:15 Uhr abgestimmt."

Der Ausschuss beschloss die Vereinbarungen anschließend. "In der Obleute-Runde haben wir eine gute und tragfähige Lösung gefunden, dass Tagesordnungspunkte grundsätzlich erst nach Aussprache abgestimmt werden", kommentierte die grüne Obfrau Andrea Lübcke und sprach von einer "pragmatischen Lösung" mit der Koalition, die der Bedeutung der Ausschussdebatten Rechnung trage.

Die Regelungen zur grundsätzlichen Nicht-Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen zog die Koalition dagegen durch, der Änderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt. Lübcke sagte, sie bedaure dies: "Somit bleibt die grundsätzliche Öffentlichkeit eine Sternstunde der vorherigen Wahlperiode und wir werden diese weiterhin bei wichtigen Debatten einfordern."

Nachtrag am 5. November, 12.40:

Der SPD-Obmann Oliver Kaczmarek lobte ebenfalls den "breit getragenen Kompromiss für die Abstimmungszeiten". "Das ermöglicht allen Abgeordneten im verkleinerten Parlament, ihr Recht auf Abstimmung wahrzunehmen." Zugleich übte Kaczmarek scharfe Kritik: Er finde es "bemerkenswert, dass einerseits beklagt wird, mit der nicht-öffentlichen Ausschusssitzung würden parlamentarische Vorgänge geringgeschätzt und andererseits vor Abschluss der Debatte im Ausschuss aus der laufenden Ausschusssitzung heraus offensichtlich vorab vorbereitete Statements an die Medienvertreter gegeben werden. Das ist jedenfalls nicht sehr glaubwürdig.“

CDU-Forschungspolitiker Stephan Albani sagte, künftig gelte: "Alle Tagesordnungspunkte, zu denen keine weitere Aussprache vorgesehen ist, werden um 10:15 Uhr abgestimmt – ebenso jene mit bereits abgeschlossener Debatte davor. Damit haben wir am Anfang einen klaren Slot, nach dem abgestimmt wird. Das sorgt für geordnete Abläufe und sichert, dass inhaltliche Diskussionen vor der Beschlussfassung stattfinden."

Dass bei der Frage der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Sitzung die Positionen kein Konsens zustandekam, bezeichnete Albani als "Teil parlamentarischer Normalität". Entscheidend sei, dass die Abgeordneten und Fraktionen respektvoll zusammenarbeiteten und sich auf die sachliche Arbeit im Interesse von Forschung und Wissenschaft konzentrierten.

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