Ihr seid frei, auch in der Militärforschung!
Bayerische Verfassungsrichter stoppen den Zwang zur Bundeswehr-Kooperation, bestätigen das Verbot von Zivilklauseln – und stärken die individuelle Wissenschaftsfreiheit in beide Richtungen. Ein bundesweiter Fingerzeig.

Sitz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München . Foto: Florian Adler, CC BY-SA 3.0 <>, via Wikimedia Commons .
ERSTAUNLICH, WIE EINE am Donnerstag verkündete Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs allenthalben Zufriedenheit auszulösen scheint.
Die GEW frohlockt: "Verfassungsgericht stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen". Wissenschaftlerinnen und wissenschaftliche Einrichtungen könnten aufatmen. Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume könne ihnen auch in Zukunft "nicht einfach diktieren, woran und für wen sie zu forschen haben."
Wissenschaftsminister Blume (CSU) fühlt sich indes keineswegs gestoppt und erkennt "Rückendeckung von höchster Stelle". Der vom Gericht beanstandete Teil habe in der Praxis "gar keine Relevanz".
Im Rahmen einer sogenannten Popularklage wollten rund 200 Wissenschaftler, Studierende, Hochschulangehörige, Gewerkschaften und Friedensorganisationen das vor 20 Monaten in Kraft getretene "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern" gerichtlich stoppen. Darunter ein ins Bayerische Hochschulgesetz aufgenommener Passus, demzufolge die Hochschulen des Freistaates mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenzuarbeiten hätten , "wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist".
Der politische Stunt und seine Folgen
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