Die notwendige Zumutung der Komplexität
Früher als gedacht legt die unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" ihre Bestandsaufnahme vor. Ihre Empfehlungen folgen im Juni, doch schon jetzt ist die Botschaft klar: Wer die Probleme lösen will, muss an Strukturen arbeiten – sonst bleibt jedes Social-Media-Verbot Symbolpolitik.
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DER KOALITIONSVERTRAG von Union und SPD hatte eine unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" angekündigt, Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte sie im vergangenen September eingesetzt. Eigentlich, so lautete der Auftrag, sollten die 18 Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis bis zum Sommer 2026 "erste Ergebnisse" liefern.
Doch der Druck der politischen Debatte über die Social-Media-Nutzung von Jugendlichen ist derart groß, dass die Kommission nun schon an diesem Montag eine erste Bestandsaufnahme veröffentlicht. Noch ohne Handlungsempfehlungen (die sollen Ende Juni folgen), aber mit einer eindeutigen Botschaft: Die Wirklichkeit ist zu vielschichtig und komplex, um sie auf plakative Forderungen zu verengen. Ob es den Experten unter Leitung des Bildungsforschers Olaf Köller und der früheren Bundestagsabgeordneten Nadine Schön gelingt, so ein Stück Atemlosigkeit und Aktionismus aus dem politischen Entscheidungsprozess zu nehmen?
Knapp 130 Seiten lang ist das, was die Expertinnen und Experten selbst als "strukturierte Gesamtschau" bezeichnen. Sie zeige auf, "dass Schutz, Befähigung und Teilhabe nur dann angemessen verstanden werden können, wenn Risiken, Bildung, Prävention und Regulierung gleichzeitig betrachtet werden können."
Entsprechend gliedert sich der Bericht in drei Teile, von der Nutzung digitaler Medien über die Vermittlung von Medienkompetenz bis zu den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.
Digitale Lebens- und Gefährdungswelten
Der erste Teil ist der längste, umfasst inklusive Quellenverzeichnis mehr als die Hälfte der Bestandsaufnahme und bietet einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Studien, Statistiken und Umfragen zu den digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, zu den Risiken für die körperliche, psychische und soziale Gesundheit, aber ausdrücklich auch zu den Entwicklungschancen, die sich bieten, all das ergänzt um eine strafrechtliche und kriminologische Perspektive. Einige der zentralen Punkte:
- Der tiefgreifende Wandel der Medienumgebung und die Integration digitaler Medien in Alltag und Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen lässt sich vielfach empirisch belegen: 95 Prozent der 13- bis 19-Jährigen besitzen ein eigenes Smartphone, selbst bei den 6- bis 13-Jährigen sind es bereits 46 Prozent. Die tägliche Nutzung liegt je nach Alter zwischen 166 und 278 Minuten. Auch KI ist binnen kürzester Zeit Teil dieser Lebenswelt geworden, das Tempo ist atemberaubend: 84 Prozent der Jugendlichen nutzten 2025 ChatGPT, gegenüber 57 Prozent im Jahr zuvor.
- Die Risiken für Kinder und Jugendliche, schreibt die Kommission, seien oft digitale Verstärkungen von Gefährdungen im nichtdigitalen Raum. Beispiele: Cybermobbing, Diskriminierung, Hate Speech, sexuelle Grenzverletzungen, unerwünschte Zusendungen sexualisierter Inhalte oder manipulative Kontaktanbahnungen wie Cybergrooming. Die digitalen Kommunikationsdynamiken, die soziale Sichtbarkeit und dauerhafte Erreichbarkeit wirkten zusammen mit den Plattformarchitekturen sozialer Medien: 24 Prozent der 8- bis 17-Jährigen berichten Cybergrooming-Erfahrungen, mindestens jeder Zehnte ist betroffen. 31,6 Prozent der jungen Erwachsenen haben sexualisierte Gewalt im digitalen Raum erlebt.
- Risiken entstehen dabei häufig nicht durch aktive Suche, sondern durch plattformvermittelte Sichtbarkeit, Plattformdesigns und algorithmische Weiterverbreitung: 28 Prozent der Jugendlichen wurden allein im vergangenen Monat ungewollt mit pornografischen Inhalten konfrontiert, 64 Prozent der Nutzerinnen berichten unbeabsichtigte Exposition gegenüber Essstörungsinhalten.
- Im Bereich sexualisierter Gewalt zeigt sich ein breites Spektrum von Grenzverletzungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Delikten, das durch die digitale Verbreitung massiv skaliert wird: 205.728 Hinweise zu kinder- und jugendpornografischen Inhalten und zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger gingen 2024 beim Bundeskriminalamt ein, davon 106.353 strafrechtlich relevant.
- Digitale Medien verstärken selbstgefährdende Dynamiken durch Inhalte zu Selbstverletzungen, Essstörungen oder extremen Schönheitsidealen. 80 Prozent der Mädchen berichten einen negativen Einfluss sozialer Medien auf ihr Körperbild.
- Digitale Verhaltenssüchte stellen ein bedeutendes Gesundheitsproblem dar, das bislang nur unzureichend systematisch erfasst werde: 21,1 Prozent der Jugendlichen zeigten eine nach WHO-Klassifikation riskante Nutzung sozialer Medien, 4,7 Prozent pathologische Muster; hochgerechnet rund 1,3 Millionen Betroffene. Beim Gaming sind es weitere rund 700.000.
- Die Wirkung digitaler Medien hängt stark von individuellen Vulnerabilitäten und sozialen Kontexten ab, insbesondere in der frühen Kindheit: In sozioökonomisch benachteiligten Familien haben fast 50 Prozent der Kinder bereits im ersten Lebensjahr Kontakt mit digitalen Medien; rund 40 Prozent der Eltern nutzen Bildschirmzeit gezielt zur Ablenkung ihrer Kinder.
- Mit KI-Systemen entsteht ein neuer, dynamischer Risikokomplex, der bestehende Gefährdungen erweitert und beschleunigt: Die Zahl der entdeckten Webseiten mit KI-generiertem Missbrauchsmaterial stieg laut Internet Watch Foundation binnen eines Jahres von 42 auf 210 ; zugleich berichten 17 Prozent Minderjährige in einer repräsentativen kanadischen Studie von manipulierten Nacktbildern.
- Auffällig ist, dass die Bestandsaufnahme zwar ausdrücklich die Chancen digitaler Medien für Entwicklung und Teilhabe beschreibt, doch gibt es für die positiven Aspekte weniger harte Statistiken, es bleibt meist bei einer qualitativen Beschreibung: Soziale Medien könnten die soziale Verbundenheit stärken, Freundschaften aufbauen und stabilisieren, gerade auch marginalisierten Jugendlichen Räume für Gemeinschaft und Identitätsausdruck eröffnen. Für queere Jugendliche, für ethnische oder religiöse Minderheiten oder Menschen mit Behinderungen oder chronische Krankheiten böten sich niedrigschwellige Orte der Anerkennung und sozialen Unterstützung.
Bilanzierend stellen die Expertinnen und Experten fest, die Risiken seien "divers, vielschichtig und hängen in ihrer Wirkung stark von Vulnerabilitäten ab."
Medienbildung: strukturell entscheidend – und strukturell schwach
Im zweiten Teil fügt die Expertenkommission eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Medienbildung für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und Fachkräfte hinzu, gefolgt von einem Überblick über Präventionsmaßnahmen und den aktuellen Stand von Kinder- und Jugendschutz. Hier sind wesentliche Aussagen:
- Medienkompetenzförderung findet in Deutschland in einer "ganzen Unterstützungsarchitektur" statt – von Familie über Kita und Schule bis zur Jugendhilfe. Diese Verteilung sei einerseits eine Chance, andererseits komme es gerade ihretwegen stark auf Vernetzung, Koordination, Verlässlichkeit und Übersicht an.
- In der frühen Kindheit liegt der Schwerpunkt der Medienbildung in der Familie, insbesondere im medienbezogenen Erziehungsverhalten der Eltern. Umgang, Qualität und Kontext der Nutzung seien entscheidend für die Wirkung. Neben übermäßigen Bildschirmzeiten und abgelenkten Eltern thematisiert die Kommission das sogenannte "Phubbing/Technoference": wenn etwa Eltern-Kind-Gespräche dadurch gestört werden, dass die Eltern ständig parallel auf ihr Handy schauen und kaum noch Blickkontakt mit den Kindern stattfindet.
- Schule ist der zentrale Ort für flächendeckende Medienbildung, doch deren Umsetzung sei "sehr unterschiedlich" und stark abhängig von Bundesland, Schule und Lehrkraft: Zwar ist Medienkompetenz in allen 16 Ländern curricular verankert, doch zeigen Studien deutliche Kompetenzdefizite und große Unterschiede in der praktischen Umsetzung. Die bloße Verankerung im Curriculum garantiere noch keine wirksame Medienbildung, entscheidend sei die Qualität der Einbettung.
- Außerschulische medienpädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern, etwa von der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Landesmedienanstalten, leisteten wichtige Beiträge, seien aber "nicht immer flächendeckend oder zuverlässig verfügbar", die Elternbildung etwa sei ein "bundesdeutscher Flickenteppich".
- Insgesamt, bilanziert die Kommission, seien Medienbildung und Prävention "bei Weitem nicht flächendeckend, häufig nicht verbindlich und strukturell fragil" – bei gleichzeitig hohem Bedarf und großer Bereitschaft: In Befragungen wünschen sich über 80 Prozent der Jugendlichen mehr Unterricht und Projekte zum Umgang mit sozialen Medien. Und: Gerade weil Risiken entwicklungsspezifisch und sozial ungleich verteilt seien, brauche die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mehrere ineinandergreifende Ebenen.
Schon vor dem letzten Teil der Bestandsaufnahme ist damit klar: Jede Debatte über ein mögliches Social-Media-Verbot muss zum einen die je nach sozialer Herkunft stark unterschiedliche digitale Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, und damit auch die stark unterschiedliche Verteilung von Chancen und Risiken. Zum anderen sollte sich eine Politik, die wirklich eine Wende zum Besseren erreichen will, vor allem um ein konzertiertes Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Medienbildung und Prävention in Kita, Schule, Jugend- und Familienhilfe bemühen. Das ist viel mühsamer und weniger blitzlichtartig als ein Verbot, aber auch noch viel dringlicher – und am Ende die Voraussetzung dafür, dass ein mögliches Verbot überhaupt etwas bringt.
Regulierung: viel geregelt, wenig durchgesetzt
Absehbar ist indes, dass die Politik sich vor allem für Teil 3 interessieren wird: die Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Ausgestaltung und Umsetzung – und auch der Schutzmaßnahmen, die bereits vorhanden sind, und ihrer Wirkung. Denn an dieser Stelle werden mögliche Verbote ansetzen, genau hier wird sich ihre Durchschlagskraft erweisen. Was die Kommission auflistet:
- Der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum sei bereits "weitreichend geregelt", allerdings über EU-, Bundes- und Landesebene verteilt und entsprechend komplex in der Anwendung: Mit dem Digital Services Act (DSA) existiert seit 2024 eine zentrale EU-Verordnung, ergänzt durch nationale Regelungen wie Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein dichtes Regelungsgeflecht, kein Regulierungs-Vakuum.
- Ein grundlegendes Regulierungsdefizit sieht die Kommission nicht, die Probleme lägen vielmehr in Kohärenz und vor allem im Vollzug gegenüber den globalen Plattformen. Allein die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) leitete seit Oktober 2023 rund 7.000 rechtswidrige Inhalte an die EU-Kommission weiter – ein Hinweis auf die Größenordnung des Vollzugsproblems.
- Genau auf die strukturelle Verantwortung der Plattformen statt Einzelfallkontrolle setzt indes der DSA: Anbieter müssen Risiken bewerten und mindern, sichere Voreinstellungen schaffen und Minderjährige schützen – etwa durch das Verbot personalisierter Werbung.
- Zentrale Stellschrauben laut Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz Minderjähriger sind Altersverifikation, sichere Voreinstellungen, Empfehlungssysteme und Meldewege – genau dort bestehen jedoch erhebliche Defizite: "Die größten praktischen Schwächen liegen weniger im Normbestand als in kohärenter Anwendung, Altersabsicherung und wirksamer Durchsetzung", schreibt die Kommission.
- Was die zentrale Frage nach den Möglichkeiten eines deutschen Social-Media-Verbots angeht, äußert sich die Kommission (noch) zurückhaltend: "Die nationalen Regulierungsmöglichkeiten sind durch unionsrechtlich harmonisierte Pflichten, das Herkunftslandprinzip und grundrechtliche Schranken begrenzt." Gleichwohl bestünden im deutschen Jugendmedienschutz weiter eigenständige "Regelungs- und Vollzugsspielräume", insbesondere außerhalb vollständig unionsrechtlich harmonisierter Plattformpflichten. Und dann wird auf die für Ende Juni angekündigten Handlungsempfehlungen verwiesen: Bei deren Erarbeitung beschäftige sich die Kommission "auch mit der Frage, welche Regulierungsansätze für Altersbegrenzungen und Altersüberprüfungen auf europäischer und nationaler Ebene bestehen. Hierfür werden auch europäische und außereuropäische Initiativen geprüft". Sprich: Man will etwa von den australischen Erfahrungen mit dem dort seit Ende 2025 geltenden Social-Media-Verbot lernen – und verhindern, dass ein Verbot eingeführt wird, das am Ende ständig unterlaufen werden kann.
Zwischen Regulierung und Realität
Vielleicht ist das Wichtigste an dieser Bestandsaufnahme, dass sie, ohne bereits Antworten zu liefern, die richtigen – unbequemen – Fragen stellt. Wie lassen sich Risiken verringern, ohne Teilhabe zu beschneiden? Wie kann Prävention wirken, wenn sie strukturell so schwach aufgestellt ist? Und was bedeutet Regulierung in einer digitalen Welt, die sich national nur begrenzt steuern lässt?
Man werde im Juni sehr konkrete Handlungsempfehlungen geben mit einem starken Blick auf die Umsetzung, verspricht die Expertenkommission. Was sie schon jetzt leistet, ist eine Zumutung: Gerade durch ihr eiliges Voranpreschen mit der Bestandsaufnahme zwingt sie die Politik, die eigene Sehnsucht nach schnellen Lösungen auszuhalten. Zwischen CDU-Parteitagsforderungen nach einem Verbot für alle unter 14-Jährigen und dem Plädoyer der SPD-Bundestagsfraktion nach einer nach Alter abgestuften Regelung wird Bundesbildungsministerin Karin Prien darin eine willkommene Unterstützung sehen, um durch die koalitionsinternen Debatten der kommenden Monate zu manövrieren (siehe auch Kasten).
Denn wer nach der Lektüre noch glaubt, ein Social-Media-Verbot sei der entscheidende Hebel, verkennt die eigentliche Warnung des Berichts: Die Probleme sind tief im Alltag, in sozialen Ungleichheiten, in Plattformlogiken und in strukturell schwacher Prävention verankert. Ein schnelles Verbot allein mag Schlagzeilen produzieren. Aber ohne die mühsame Arbeit an Medienbildung, Prävention und Durchsetzung bliebe es vor allem eines: Symbolpolitik. JMW.
Breite Expertise, klare Botschaft
Die Bestandsaufnahme bilde die "evidenzbasierte Grundlage" für die kommenden konkreten Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission, kommentierte das Bundesbildungsministerium die Veröffentlichung am Montagmorgen. Ministerin Karin Prien sprach von einer "der zugleich breitesten, systematischsten, tiefsten und vor allem interdisziplinärsten Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt".
Die Bestandsaufnahme benenne dabei klar Defizite, etwa in der flächendeckenden und systematischen Medienbildung und in der Unterstützung von Eltern, fügte die CDU-Politikerin hinzu. Es werde deutlich, "dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen ist. Nötig ist eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie – ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, der Regulierung, Bildung und Prävention gleichermaßen umfasst." Es werde darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen "breiten Instrumentenkasten" auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen. "Ich erwarte nun mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen."
Digitale Räume seien für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume, sagte die Co-Vorsitzende der Expertenkommission, Nadine Schön. "Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen. Auf dieser Grundlage werden wir konkrete Empfehlungen erarbeiten."
Der Bildungsforscher Olaf Köller, ebenfalls Co-Vorsitzender, sagte, die Forschungslage sei "relativ klar: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden." Genau deshalb dürfe Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden. "Sie muss verbindlich, altersgerecht und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein – und auch die Erwachsenen adressieren, die sie begleiten."
Köller, im Hauptberuf Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des IPN Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, hob im Gespräch mit dem Wiarda-Blog hervor, dass ihn vor allem der hohe Reflexionsgrad vieler Jugendlicher beeindrucke. Im Zuge ihrer Arbeit besuche die Expertenkommission gerade partizipative Workshops mit Jugendlichen aus allen Teilen der Republik. "Die Botschaften der Jugendlichen sind eindeutig: Sie wünschen sich in der digitalen Welt mehr Schutz, zugleich aber wollen sie im Sinne der Teilhabe nicht einfach ausgesperrt werden. Vielmehr wollen sie altersgerechte Regelungen und vor allem mehr Ertüchtigung im Umgang mit digitalen Medien. Hier fühlen sich viele von der Schule allein gelassen."
Die Breite der Befunde spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Kommission: Sie vereint Expertise aus Bildungsforschung, Medizin, Medienpädagogik, Recht, Aufsicht und Praxis – von "jugendschutz.net" über das Weizenbaum- und Hans-Bredow-Institut bis zur Kommission für Jugendmedienschutz. JMW.
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