Wissenschaftsschranke gilt bald unbeschränkt
Die GroKo hat sich auf eine vorzeitige Entfristung des bisher nur bis 2023 geltenden Urheberrechts für die Wissenschaft geeinigt. Bis zuletzt war die Entscheidung umstritten. Verleger kritisieren die Neuregelung scharf.

Foto: andreas160578 / Pixabay.
DIE WISSENSCHAFTSSCHRANKE im Urheberrecht wird doch komplett entfristet. Darauf haben sich heute die Bundestagsfraktionen von Union und SPD geeinigt. Seit 2018 dürfen Bildungseinrichtungen unter anderem 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes ohne Genehmigung, dafür mit pauschaler Abgeltung für Unterrichtszwecke nutzen, kopieren und verteilen – zum Beispiel in Form digitaler Semesterapparate. Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen Wissenschaftler sogar bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigen.
Doch gilt die Wissenschaftsschranke derzeit nur bis zum 1. März 2023. So sah es der 2017 zwischen den GroKo-Fraktionen vereinbarte Kompromiss vor – und zusätzlich für 2022 eine Evaluation der neuen Regelungen vor der Entscheidung über eine Weiterführung.
Genau dadurch wird die heute getroffene Entfristungs-Entscheidung so brisant: Denn mit Hinweis auf die 2017 beschlossene Befristung hatte sich die Spitze der Unionsfraktion noch vor kurzem heftig gewehrt, als das SPD-geführte Justizministerium die jetzt anstehende Anpassung des deutschen Urheberrechts an die europäische DSM-Richtlinie nutzen wollte, um die sogenannte Wissenschaftsschranke komplett und vorzeitig auf Dauer zu stellen. Stattdessen wollten die ...
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Kommentare
#1 - Man sollte nicht zu euphorisch sein, aber es ist ein…
Wichtig ist, geduldig bleiben und die anderen Baustellen wie "E-Lending" und "Zweitveröffentlichungsrecht" nicht aus den Augen verlieren!
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