Direkt zum Inhalt

Ich hätte von den Rektoren eine sachlichere Kritik erwartet

Berlins Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach sagt, was er von der hitzigen Debatte um das geplante neue Hochschulgesetz hält, zu welchen Zugeständnissen er bereit ist – und unter welchen Umständen er die Reform lieber ganz abbläst.

Bild
Artikelbild: Ich hätte von den Rektoren eine sachlichere Kritik erwartet

Steffen Krach. Foto: Carolin Weinkopf.

Herr Krach, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode wollen Sie noch ein neues Hochschulgesetz durchbringen. Bereuen Sie das inzwischen?

Nein, von bereuen kann keine Rede sein. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass für uns andere wissenschaftspolitische Fragen im Fokus der vereinbarten Arbeitsagenda standen. Als in der Koalition dann noch der Wunsch nach einer Novelle aufkam, haben wir diese in Angriff genommen.

Sie halten die Reform also für überflüssig?

Das habe ich nicht gesagt. Es gibt Stellen im Gesetz, die nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind, wenn wir an die Anforderungen an Hochschulen und Wissenschaft im 21. Jahrhundert denken. Umgekehrt muss man konstatieren, dass die Berliner Wissenschaft es auch auf der geltenden Grundlage geschafft hat, in den vergangenen zehn Jahren eine außerordentlich positive Entwicklung hinzulegen. Es besteht also keine Notwendigkeit, mit einer Reform jetzt alles auf den Kopf zu stellen. Und genau das wird es mit Wissenschaftssenator Michael Müller und mir nicht geben.

An welchen Stellen sehen Sie denn Änderungsbedarf?

Vor allem bei Fragen der Gleichstellung und der Diversität, bei den Beschäftigungsbedingungen und bei der Studierbarkeit. Manches davon haben wir aber schon in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht. Zum Beispiel haben wir gleich in den ersten 100 Tagen der Legislaturperiode die gesetzliche Grundlage für Tenure-Track-Stellen geschaffen.

"Wenn die Kritik aus so unterschiedlichen Richtungen kommt und wenn die Wortmeldungen so gegensätzlich und widersprüchlich ausfallen, dann scheint unser Entwurf ziemlich ausgewogen zu sein."

An der geplanten Novelle gibt es seit Monaten heftige Kritik, und zwar von allen Seiten: aus den Hochschulleitungen, von den Studierenden, von den Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Wir haben ...

Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels

Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.

Sind Sie bereits ein registrierter Benutzer / Unterstützer?
Hier können Sie sich einloggen.

Nein, ich habe noch kein Benutzer / Unterstützer-Konto:
zur Anmeldung

Kommentare

#1 -

Steffen Prowe | Mi., 19.05.2021 - 16:32
Kurze Anmerkung zu den Berufungsverfahren. Einige dauern lange, ja. Weil es teilweise sehr lange Ausschreibungsfristen benötigt und/oder nochmals erneut ausgeschrieben werden muss. In vielen Fachdisziplinen fehlt der geeignete Nachwuchs, auch weil teilweise der §100 des BerlHG an den HAW "gerissen" wird, obgleich die fachliche Prägung zT hervorragende Eignung ergäbe. Mit dem Nachziehen zu kleiner Bewerberlisten und "kleineren Fächern" oder fachspezifischen Ausschreibungen muss man sich den Elementen des Marktes stellen, dass es in manchen Branchen finanziell unattraktiv erscheint an eine Hochschule zu wechseln.

Stringent durchgezogene Berufungsverfahren können in 6-9 Monaten erfolgreich sein, WENN dann nicht die langwierigen Abfragen zur Verbeamtung noch ...

#2 -

Th. Klein | Do., 20.05.2021 - 10:22
"Leider scheinen manche im Detail nicht mehr so in Erinnerung zu haben, was alles miteinander besprochen wurde, aus welchen Gründen auch immer."

Das kann man so sehen, aber die Hochschulleitungen müssen ja auch nach innen kommunizieren (auch über externe Kanäle). Und ein "das haben wir vor Monaten mal angesprochen" genügt da eben nicht. Da muss man eben nochmal öffentlich Stellung beziehen. Alles part of the game. Zur Kenntnis nehmen, abheften.

#3 -

Edith Riedel | Fr., 21.05.2021 - 10:19
Dass der Verbeamtungsprozess lange dauert, ist unstrittig, diese Verzögerung ist jedoch die letzte im ganzen Prozess und in den häufigsten Fällen nicht diejenige, die zeitlich am stärksten zu Buche schlägt.



Berufungsverfahren sind schon lange nicht mehr nur Berufungsverfahren, sondern auch ein probates Mittel, um Bleibeverhandlungen zu erzwingen.



Stellen wir uns reißbrettartig eine Ausschreibung vor, in deren Zuge eine Dreier- oder Viererliste erarbeitet wurde. Kandidat*in 1 erhält die Zusage, möchte aber eigentlich gar nicht kommen, sondern mit seiner/ihrer Heimatuniversität Bleibeverhandlungen führen. Beide Universitäten machen Angebote, die Verhandlungen können sich über Monate hinziehen. Wenn Kandidat*in 1 dann schließlich absagt, wir Kandidat*in 2 ...

#4 -

Thomas Elbel | Mi., 26.05.2021 - 12:29
Verbeamtung ist generell nicht das Problem. Und als Dienstrechtler kann ich auch nur dringend von Experimenten mit Professuren im zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis abraten. Das geht letztlich auf Kosten von Qualität und Wissenschaftsfreiheit. Headhunting ist aus meiner Sicht ebenfalls keine Hilfe. Wie soll das in den verfassungs- und einfachgesetzlichen Rahmen passen. Art. 33 Abs. 2 GG schreibt nun mal eine offene Stellenvergabe vor. Natürlich kann man da auch "geheadhuntete" Kandidat:innen einschleusen, aber damit setzt man sich aus Sicht der anderen Bewerber:innen schnell dem Geruch der Befangenheit aus. Das eigentliche Problem rührt aus der Selbstersetzungsbefugnis. Denn aus ihr folgt logisch, dass die typische ...

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihr E-Mail Adresse (wird nicht veröffentlicht, aber für Rückfragen erforderlich)
Ich bin kein Roboter
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Nachfolgende Beiträge in dieser Kategorie


  • allgemeines Artikelbild - Der Wiarda Blog

Zu viel Polemik gegenüber den Hochschulen?

Nach Krachs Hochschulgesetz-Vorstoß: Was sagen die Berliner Hochschulen, Studierenden und Abgeordneten? Und wie geht es jetzt weiter? Eine Umfrage.


  • Verfassungswidriges BAföG?

Verfassungswidriges BAföG?

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Berechnung des Fördersatzes zumindest im Jahr 2015 für einen Verstoß gegen das Recht auf gleiche Bildungschancen. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.


  • Viel Jubel, wenig Durchbruch

Viel Jubel, wenig Durchbruch

Endlich wollte das BMBF mal wieder eine positive Nachricht zur Studienförderung veröffentlichen und erklärte die Pilotphase des neuen "BAföG digital" zum großen Erfolg. Doch die Wirklichkeit gestaltet sich bislang ernüchternd.