Ich hätte von den Rektoren eine sachlichere Kritik erwartet
Berlins Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach sagt, was er von der hitzigen Debatte um das geplante neue Hochschulgesetz hält, zu welchen Zugeständnissen er bereit ist – und unter welchen Umständen er die Reform lieber ganz abbläst.

Steffen Krach. Foto: Carolin Weinkopf.
Herr Krach, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode wollen Sie noch ein neues Hochschulgesetz durchbringen. Bereuen Sie das inzwischen?
Nein, von bereuen kann keine Rede sein. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass für uns andere wissenschaftspolitische Fragen im Fokus der vereinbarten Arbeitsagenda standen. Als in der Koalition dann noch der Wunsch nach einer Novelle aufkam, haben wir diese in Angriff genommen.
Sie halten die Reform also für überflüssig?
Das habe ich nicht gesagt. Es gibt Stellen im Gesetz, die nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind, wenn wir an die Anforderungen an Hochschulen und Wissenschaft im 21. Jahrhundert denken. Umgekehrt muss man konstatieren, dass die Berliner Wissenschaft es auch auf der geltenden Grundlage geschafft hat, in den vergangenen zehn Jahren eine außerordentlich positive Entwicklung hinzulegen. Es besteht also keine Notwendigkeit, mit einer Reform jetzt alles auf den Kopf zu stellen. Und genau das wird es mit Wissenschaftssenator Michael Müller und mir nicht geben.
An welchen Stellen sehen Sie denn Änderungsbedarf?
Vor allem bei Fragen der Gleichstellung und der Diversität, bei den Beschäftigungsbedingungen und bei der Studierbarkeit. Manches davon haben wir aber schon in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht. Zum Beispiel haben wir gleich in den ersten 100 Tagen der Legislaturperiode die gesetzliche Grundlage für Tenure-Track-Stellen geschaffen.
"Wenn die Kritik aus so unterschiedlichen Richtungen kommt und wenn die Wortmeldungen so gegensätzlich und widersprüchlich ausfallen, dann scheint unser Entwurf ziemlich ausgewogen zu sein."
An der geplanten Novelle gibt es seit Monaten heftige Kritik, und zwar von allen Seiten: aus den Hochschulleitungen, von den Studierenden, von den Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Wir haben ...
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Kommentare
#1 - Kurze Anmerkung zu den Berufungsverfahren. Einige dauern…
Stringent durchgezogene Berufungsverfahren können in 6-9 Monaten erfolgreich sein, WENN dann nicht die langwierigen Abfragen zur Verbeamtung noch ...
#2 - "Leider scheinen manche im Detail nicht mehr so in…
Das kann man so sehen, aber die Hochschulleitungen müssen ja auch nach innen kommunizieren (auch über externe Kanäle). Und ein "das haben wir vor Monaten mal angesprochen" genügt da eben nicht. Da muss man eben nochmal öffentlich Stellung beziehen. Alles part of the game. Zur Kenntnis nehmen, abheften.
#3 - Dass der Verbeamtungsprozess lange dauert, ist unstrittig,…
Berufungsverfahren sind schon lange nicht mehr nur Berufungsverfahren, sondern auch ein probates Mittel, um Bleibeverhandlungen zu erzwingen.
Stellen wir uns reißbrettartig eine Ausschreibung vor, in deren Zuge eine Dreier- oder Viererliste erarbeitet wurde. Kandidat*in 1 erhält die Zusage, möchte aber eigentlich gar nicht kommen, sondern mit seiner/ihrer Heimatuniversität Bleibeverhandlungen führen. Beide Universitäten machen Angebote, die Verhandlungen können sich über Monate hinziehen. Wenn Kandidat*in 1 dann schließlich absagt, wir Kandidat*in 2 ...
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