Kein Grund für selbstzufriedene Töne
Das BMBF hatte über viele Wochen keine Lösung für die Auszahlung der Energie-Soforthilfe an Studierende gefunden. Jetzt mahnt eine FDP-Parteifreundin von Ministerin Stark-Watzinger die Länder zur Eile bei der Auszahlung an. Das ist skurril.
ENDLICH hat die Ampel-Koalition die bereits Anfang September angekündigte Energie-Soforthilfe für Studierende und Fachschüler durchs Parlament gebracht, da sind einige schon der Meinung, sich selbst loben zu müssen. "Junge Menschen in Ausbildung haben wenig Geld und Rücklagen", sagte am Donnerstag zum Beispiel die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ria Schröder. "Deshalb ist es gut und richtig, dass die Ampelkoalition alle Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschüler mit der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro bei den gestiegenen Energiekosten in diesem Winter unterstützt."
So weit so richtig. Weniger rühmlich ist, wie das FDP-geführte Bundesforschungsministerium über Monate nicht die Frage beantworten konnte, auf welchem Weg die insgesamt 700 Millionen Euro eigentlich – so wie vollmundig versprochen –"schnell und unbürokratisch" fließen sollen. Die Kritik aus Studierendenverbänden, Opposition und Ländern wurde mit der Zeit immer drängender. Erst Anfang November kam man dann, nach allerlei Fehlschlägen und sozusagen als Notlösung, mit der Idee einer digitalen Antragsplattform um die Ecke. Die allerdings erst noch konzipiert, programmiert, getestet und dann ...
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Kommentare
#1 - Es ist richtig, dass es vom Vorschlag des DSW Ende März…
#2 - vielen Dank für Ihren Kommentar! Dass es den Vorschlag…
Die Realität der Auszahlung war freilich etwas komplexer als "erfolgten umgehend". Ohne damit die Leistung der Studentenwerke abwerten zu wollen (was mir angesichts ihrer großartigen Arbeit damals wirklich fern liegt), siehe meinen Artikel noch vom 17. Juli 2020: https://www.jmwiarda.de/2020/07/17/nicht-akzeptabel-nicht-würdig/
Ja, es wurde umgehend Geld ausgezahlt, aber viele Antragsteller warteten auch noch ...
#3 - Hallo, immer wieder herzerfrischend, wie Sie Hr. Wiarda,…
Aber je länger die Zeit fortschreitet und je mehr man hört/liest, ...
#4 - Als Zugabe dann noch meine…
Was sind geeignete Nachweise, die zur Überprüfung des Antrages vorliegen müssen? Wie oben beschrieben haben Studienbescheinigungen keinen „Stichtag 1.12.“. Somit kann in keinem Falle verhindert werden, dass bspw. ein bereits im Oktober exmatrikulierter Studierender dennoch die Auszahlung von 200 Euro zu beantragen. Zur Bewilligung legt der die ihm bereits seit Juli/August vorliegende Studienbescheinigung vor.
Abgesehen davon: Die Ministerien pochen auf OZG-Umsetzung etc. – man hört „Medienbruchfreiheit“ an jeder Stelle. Und was passiert hier? Studi X muss sich im Selbstbedienbereich seiner HS ein PDF ziehen, was er in diesem Portal dann wieder hochlädt…? Klingt merkwürdig. ...
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