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200-Euro-Pauschale: KMK-Präsidium will bundesweiten Auszahlungsstart Mitte März

Damit wird der Start der zwei Geschwindigkeiten unwahrscheinlicher – deutliche Kritik am Vorgehen des Bundesbildungsministeriums.

DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) stellt sich gegen das Bundesbildungsministerium: Die Länder wollten zusammenbleiben und einem Antragsstart der zwei Geschwindigkeiten bei der 200-Euro-Energiepauschale nicht zustimmen, hieß es am Freitagnachmittag nach einer Schaltkonferenz des KMK-Präsidiums.

Es sei als nicht hinnehmbar kritisiert worden, dass das BMBF versucht habe, Druck auf einzelne Länder auszuüben. Stattdessen strebe man jetzt als gemeinsamen Beginn für die bundesweite Antragstellung den 1. März an, Auszahlungen sollten dann ab 15. März beginnen. Eine solche Lösung werde man nun zwischen allen 16 Bundesländern und mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) besprechen.

Sollte sich das KMK-Präsidium mit seinen Plänen durchsetzen, wäre zwar das Verfahren technisch wie rechtlich abgesicherter als bei einem Vorpreschen einzelner Länder – und die langsameren würden nicht von den schnelleren vorgeführt. Doch würde die Regelung zugleich bedeuten, dass Stark-Watzingers mit ihrer Ankündigung eines Auszahlungsstarts "im Winter" nur noch formal gerade so Recht behielte. Tatsächlich würde die überwiegende Mehrheit der Studierenden und Fachschüler ihrer 200 Euro erst im Frühling, wahrscheinlich im Laufe des Aprils, erhalten. Noch im November hatte die Ministerin die Überweisung der "Soforthilfe" für Anfang Januar in Aussicht gestellt.

Kommentare

#1 -

Patrick Breyer | Mo., 06.02.2023 - 17:14
Seit dem Update zur "Bund ID" ist die Katze also aus dem Sack:

Die 200 Euro sind ein Lockangebot, um die digitale Identität zu pushen (https://www.heise.de/news/EUid-EU-Rat-stimmt-fuer-Online-Ausweis-mit-eindeutigem-Personenkennzeichen-7368464.html).

Zuerst wurde diese bei Flüchtlingen ausgerollt (https://www.heise.de/hintergrund/Fluechtlingslager-auf-Blockchain-4177450.html) und nun bei Studenten - in beiden Fällen Menschen, die wenig bis gar kein Geld haben und für sich 200 Euro bereitwillig eine digitale Identität zulegen werden.

Unter dieser zentralen Personenkennziffer werden zukünftig sämtliche Informationen über einen Menschen gespeichert werden (https://www.heise.de/news/Personenkennziffer-Streit-ueber-Verknuepfung-von-Steuer-ID-und-IBAN-7451758.html) - Ausweis, Biometrie, Fingerabdrücke, Kontodaten, Patientenakte, Impfstatus, Führungszeugnis, Sozialkredit, ...

Der Mensch wird so zum gläsernen Bürger - mir graut nicht nur vor der totalen Überwachungsdystopie, auf die wir sehenden Auges zusteuern, sondern auch vor dem Zeitpunkt, an dem jemandes digitale Identität gehackt und im Internet verbreitet wird.

#2 -

EmCe² | Di., 07.02.2023 - 13:32
Man kann sich leider angesichts Ihrer weiterhin positiven Zuversicht, Herr Wiarda, ein Lächeln kaum verkneifen. Aus Sicht der Hochschulen sind wird noch meilenweit entfernt, von einer Antragstellung zum 1.3. und dann nachgelagerten, zeitnahen Auszahlungen. Sie fragen sicher zu Recht, warum - ich werde es Ihnen sagen:
Es liegt nicht, wie vielleicht einige unken werden, an den trägen Prozessen der Hochschulen, an der Langsamkeit der Verwaltung oder dass man nicht wüsste, wer bei eine studiert. Vielmehr liegt es an einer Fülle an offen Fragen, deren Beantwortung auch sehr kurzfristig wohl nicht zu erwarten ist. Beispiel: Für uns als Hochschule aus NRW ist bislang völlig offen, wer oder was die "zuständige Stelle" gem. EPPSG sein soll. Das Land informierte erst kürzlich per Videokonferenz, dass eben diese Entscheidung noch weiterhin offen sei. Somit ist auch völlig offen (unabhängig davon, ob man eine einzelne Bezirksregierung oder eine andere Institution zu ihrem Glück zwingt) wer es machen soll, mit welchem Personal, mit welchem technischen KnowHow etc. - geschweige denn, wann man sich für einen Produktivstart in der Lage sieht. An eben diese zuständige Stelle sollen alle NRW-Hochschulen ihre Studi-Daten schicken. Weiß man nicht wohin, schickt man auch keine - ganz einfach. Gibt es keine solche Stelle, können die NRW-Studi-Daten somit auch nicht in das deutschlandweite System eingespielt werden = keine Daten = keine Auszahlung. Angedeutet wurde, dass man die Rechtsgrundlagen, auf die nicht nur die Hochschulen dringend pochen, in eine Kabinettssitzung am 28.2. gegeben werden sollen. Völlig utopisch also zu denken, dass ab dem 1.3. überhaupt etwas passiert. Abgesehen davon, kann bislang niemand (vielleicht ist das in den anderen Ländern anders) abschätzen, welche Vorarbeiten die Stelle vorab zu tätigen hat (Personal, Schulung, Technik... - Beschaffung? Tests!!! etc.). Bis man also grünes Licht gibt, dass Unmengen an Studi-Daten (NRW hat, was die Antragsberechtigten angeht ein nicht unwesentlichen Anteil an den 3,5 Mio.) empfangen und weiter verarbeitet werden können, wird man sich tunlichst erst einmal die Zeit nehmen (müssen!) um dies auch zuverlässig und fachlich korrekt sicherstellen zu können. Nächste Baustelle neben der vorgenannten Thematik ist, dass in Teilen den Hochschulen erst in diesen Tagen (ob durch das Auslesungsschreiben des BMBF oder Aussagen des Landes) Auskünfte zur konkreten Eingrenzung von Antragsberechtigten etc. gegeben wurden & noch werden. Und da spreche ich noch nicht über so Punkte wie:
- dass die Softwarehersteller teils die Hochschulen erstmal in die Lage versetzen müssen, das zu tun, was von ihnen erwartet wird
- dass teils voll Berufstätige, die parallel im Bachelor Semesterticket immatrikuliert sind, doppelt kassieren werden (und es anscheinend niemanden interessiert)
- dass die Hochschulen teils (seit dem 2.12.) Exmatrikulierte werden nicht mehr erreichen können um ihnen Code & PIN auszuhändigen,
- dass es weder für die Ministerien, noch für Hochschulen oder Softwarehäuser eine Kostenerstattung für entstandene Aufwände geben wird,
- dass die bisherige Quote derjenigen Antragsberechtigten, die bereits über eine BundID verfügen, unterirdisch gering ausfallen dürfte und somit ein schier nicht bezifferbarer Support zu erwarten sein wird,
- dass es, wenn überhaupt, einen zweisprachigen Auftritt des Antragsportals erst "später" geben wird,
- dass keinerlei Alternativ-Beantragung (auf Papier etc.) für beeinträchtigte / eingeschränkte Personen angedacht ist,
- dass relevante Teile der Beantragung auf "klicken sie hier" Bestätigungen des Studis basieren, die dann zur Auszahlung führen ("haben Sie ihren Wohnort auch wirklich in D? oder waren Sie ganz lange im Ausland und wären dann gar nicht berechtigt?" - welche Antwort darf man erwarten?)

Und es gäbe noch mehr... aber zwei Dinge sind endlich, ihre Maximalzeichen bei den Kommentaren und meine Mittagspause. Also: Leider kann ich weder den Enthusiasmus noch den erhofften Zeitplan teilen. Aber es wird schon - irgendwie.

#3 -

Jan-Martin Wiarda | Di., 07.02.2023 - 13:37
@EmCe² : Vielen Dank für die Einschätzung. Dass ich bei Ihnen als Optimist bei den 200 Euro rüberkomme, ist nicht ohne Ironie, da ich seit September immer wieder auf die Probleme hinweise. :) Aber es nützt vielleicht nichts Anderes als eine Art kopfschüttelnder Optimismus...

#4 -

TP | Di., 07.02.2023 - 20:47
@EmCe²: viel besser kann man das nicht zusammenfassen. Das BMBF macht sich einen „schlanken Fuß“ und am Ende werden die Hochschulen den Ärger der Studierenden und die Aufwände der Bearbeitung haben. Aber keine Unterstützung durch das für die Probleme verantwortliche BMBF.

#5 -

EmCe² | Mi., 08.02.2023 - 16:51
@JMW - Vielleicht für Sie zur Beruhigung bei Ihrem kopfschüttelnden Optimismus: Zumindest der Code-Generator macht das, was er soll und dazu noch überraschend schnell. Heute erhielten wir vom Land den Zugang zur Doku samt Generator. 2.000 Dummy-Daten - zack - nach ner Sekunde fertig (mit Code und Pin). So könnte es gerne weitergehen...

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