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Das 200-Euro-Drama

Die Antragsplattform ist fast fertig, doch geht der Ärger um die Energiepauschale für 3,5 Millionen Studierende und Fachschüler weiter. Droht eine Auszahlung der zwei Geschwindigkeiten?

WANN GENAU ENDET eigentlich der Winter? Eine Frage, mit der sie sich im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuletzt häufiger beschäftigt haben. Denn nachdem Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) noch im November optimistisch "Anfang Januar" als Start der Auszahlung genannt hatte, lautete die Sprachregelung spätestens seit Anfang Januar: "Im Winter" soll die von der Ampelkoalition versprochene 200-Euro-Energiepauschale an die 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler fließen. 


Aktualisierung siehe am Ende des Textes unten >>>


Was entweder auf spätestens den 28. Februar hinauslaufen würde, weil am 1. März der meteorologische Frühling beginnt. Oder auf den 20. März, wenn man sich am Ende des kalendarischen Winters orientiert. Im FAQ auf der BMBF-Website heißt es derzeit vieldeutig: "Die Auszahlung soll zu Beginn des Jahres starten, also noch in diesem Winter."

 

Allerdings könnten sich derlei Definitionsfragen aus Sicht der meisten Betroffenen ohnehin bald als obsolet herausstellen. Denn obgleich das BMBF Optimismus verbreitet: Womöglich wird sich weder der eine noch der andere Termin halten lassen. Zumindest wenn man darunter das Ziel versteht, dass bis dahin mehr als ein paar Berechtigte das Geld auf dem Konto haben sollen. Tatsächlich könnte es sogar locker Mai werden, bis der Großteil der Studierenden und Fachschüler ihre 200 Euro erhalten hat. 

 

Das liegt weniger an der Technik. Die geplante zentrale Antragsplattform hat, seit das Digitalministerium von Sachsen-Anhalt die Federführung erhalten hat, Gestalt angenommen und ist größtenteils fertiggestellt (siehe Kasten). Das viel größere Problem ist die zeitnahe rechtliche Umsetzung. Nicht nur müssen alle 16 Bundesländer und der Bund die weitgehend ausgearbeitete Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen. In allen 16 Bundesländern müssen sich zudem mindestens die Kabinette noch mit der Angelegenheit befassen und die notwendige Rechtsverordnung beschließen, deren Mustertext immerhin auch bereits vorliegt. Genau vor den Folgen dieses zeitaufwändigen Szenarios hatte übrigens unter anderem die damalige KMK-Präsidentin Karin Prien Anfang Dezember in einem Brief an Stark-Watzinger gewarnt. >>>


Wie kommen Studierende und Fachschüler an ihr Geld?

Die Hürden sind hoch: Nur Personen, die wirklich berechtigt sind, sollen die 200-Euro-Pauschale beantragen und erhalten können. Ihre Daten sollen wirksam geschützt werden, die Antragsbearbeitung und Auszahlung schnell ablaufen, und der Bearbeitungsaufwand so gering wie möglich sein.

 

Die technische Lösung, die unter Federführung des Digitalministeriums von Sachsen-Anhalt erarbeitet wurde, sieht so aus: Die rund 4000 Ausbildungsstätten erstellen Listen mit den bei ihnen zum 1. Dezember 2022 eingeschriebenen Schüler und Studierenden, kombiniert mit individuellen Zugangscodes, die sie über einen eigens zur Verfügung gestellten Generator erhalten. Die Listen schicken sie dann verschlüsselt an die zuständigen Behörden in ihrem Bundesland. Diese leiten die Listen inklusive Zugangscodes nach einer Plausibilierungsprüfung an die zentrale Antragsplattform weiter, wo sie automatisch entschlüsselt und verarbeitet werden. Jede Bildungseinrichtungen versendet dann wiederum an ihre Antragsberechtigten ein Schreiben mit dem zugehörigen individuellem einmaligen Zugangscode.

 

Die Fachschüler und Studierenden besorgen sich derweil eine sogenannte BundID, wie sie etwa der digitale Personalausweis oder die Steuersoftware Elster einsetzt. Die Beantragung sei bereits heute im Internet möglich, betonte Bildungsministerin Stark-Watzinger. Mit Bund ID und einmaligem Zugangscode loggen sie sich in das zentrale Antragssystem ein, das – wiederum automatisch – die Identität der Antragsteller mit den von den Ländern geschickten Listen der Antragsberechtigten abgleicht. Sollte eine Person an mehreren Bildungseinrichtungen immatrikuliert sein und mehrere Anträge stellen, erkenne das System dies. Die Antragsteller hinterlegen ihre Bankverbindung, und wenn alles passt, gehen eine automatische Bewilligungs-Mail an die Berechtigten und eine Aufforderung zur 

Auszahlung an die Bundeskasse – die die 200 Euro dann auszahlt. Klingt bestechend, doch gibt es auch Kritik: Der Studierendenverband fzs protestiert, die  Studierenden würden zur Anmeldung per BundID "genötigt". Das Narrativ, was dahinter stehe, laute: "Wer seine Daten nicht hergeben will, der hat halt eben Pech gehabt und braucht die 200 Euro nicht." Die aktuelle Lösung sei alles andere als datensparsam und unbürokratisch. Der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) sagte laut dpa, die Vorbereitungen hätten sich "mehr als zäh" gestaltet. "Für das komplexe Bewilligungsverfahren an sich werden die Länder jetzt alles tun, damit die Studierenden möglichst schnell an das versprochene Geld kommen."

 

Hinterfragen kann man auch, ob der Aufwand für die 4000 Bildungseinrichtungen ebenfalls so gering ist wie behauptet. Reicht ein einfaches Update der Campus-Software, und wann wird dieses bereitgestellt? Und was, wenn keine entsprechende Software eingesetzt wird, vor allem bei kleineren Schulen? Am Ende, befürchten einige, könnte es doch auf die händische bearbeitete Excel-Listen hinauslaufen.  

 

Und was die zentrale Antragsplattform angeht: Kommt sie wirklich wie versprochen ohne menschliche Hilfe aus? Wird das dazu führen, dass es selbst beim kleinsten Fehler sofort eine Ablehnung gibt, oder braucht es, um das zu verhindern, nicht doch noch eine letzte – menschliche Instanz? Und wer beantwortet die tausenden und abertausenden Anfragen zu Verfahrensablauf und Verfahrensstand, die täglich kommen werden, wenn 3,5 Millionen Menschen sich an ihre Anträge machen?

 

Möglich sein soll die Beantragung übrigens bis 30. September. Danach werden die Daten – verschlüsselt – noch ein wenig aufgehoben – falls es zu Klagen kommen sollte. Man werde aber alles so schnell wie möglich löschen, heißt es. 



>>> Technisch wäre es natürlich möglich, dass die Plattform online geht, sobald der Bund und die ersten Länder alles unterzeichnet haben – und die beschlossenen Verordnungen in ihren Landesgesetzblättern verkündet wurden. Was tatsächlich voraussichtlich noch im Februar der Fall sein wird. Und was der Bund wohl als Erfüllen des "Noch im Winter"-Versprechens verkaufen würde. Ministerin Stark-Watzinger kündigte bereits an: "Unser Partner Sachsen-Anhalt wird als Vorreiter zeitnah die letzten rechtlichen Hürden nehmen, um mit der gemeinsamen Arbeitsplattform loszulegen. Der Bund steht bereit."

 

Doch abgesehen von der Frage, ob eine Bund-Länder-Vereinbarung, die nur einige, aber noch nicht alle Länder unterzeichnet haben, rechtlich überhaupt möglich wäre (das BMBF sagt: In diesem Fall ja): Ein solcher Antragsstart der zwei Geschwindigkeiten würde darauf hinauslaufen, dass bis Anfang März nur die Studierenden und Fachschüler aus einigen Ländern bereits ihre 200 Euro ausgezahlt bekämen.

 

Was zu einem Empörungssturm der Betroffenen in denjenigen Bundesländern führen dürfte, die hinterherhinken – womöglich nur um Tage, vielleicht aber auch um Wochen. Und selbst innerhalb der Vorreiter-Bundesländer könnte es in der Anfangsphase Probleme geben: Damit eine Auszahlung bis Anfang März klappt, müssen nämlich erst auch noch die Bildungseinrichtungen im Handumdrehen die zum Berechtigungsabgleich erforderlichen Immatrikulationslisten bereitstellen (siehe wiederum Kasten). 

 

Kein Wunder, dass ein solche Szenario hoch umstritten ist bei den Ländern – würde es doch einen politischen Keil zwischen sie treiben, wenn dann einige Wissenschaftsminister erklären müssten, warum sie nicht hinbekommen, was ihre Kollegen anderswo schon geschafft haben. Und das bei einem so hoch emotionalen Thema wie der 200-Euro-Studierendenhilfe. Das BMBF argumentiert dagegen, es sei  nicht vermittelbar, wenn alle Studierenden nur deshalb länger auf ihr Geld warten müssten, weil die langsamsten Länder den Prozess ausbremsten. 

 

Was beschließt heute die
Kultusministerkonferenz?

 

Entsprechend auf Hochtouren laufen in der Kultusministerkonferenz die Bemühungen, sich unter den Ländern doch auf ein gemeinsames Vorgehen und einen möglichst frühe, aber zugleich realistischen gemeinsamen Start zu einigen. Schon diesen Freitag könnte es dazu eine Entscheidung geben.

 

Doch egal wie es kommt, selbst wenn wie vom BMBF gewollt eine Koalition der Schnellen voranschritte und die ersten Anträge in ein paar Wochen gestellt werden könnten: Bis die letzten Studierenden aus dem letzten Bundesland ihr Geld hätten, wäre es wohl in keinem Fall noch Winter, vielleicht nicht einmal mehr Frühling. 

 

Hätte es anders gehen können? Schon – wenn am Anfang nicht so viel Zeit vergeudet worden wäre. Erst zwei Monate nach Ankündigung der 200-Euro-Hilfe haben sich Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Anfang November überhaupt auf die Auszahlung über eine gemeinsame Plattform geeinigt. Erst Mitte November ging dann die erste Anfrage ans Digitalministerium in Sachsen-Anhalt, ob man dort die Umsetzung übernehmen könne. Sachsen-Anhalt hatte bereits die Teil-Digitalisierung des BAföG federführend für alle Länder übernommen.

 

Diese zehn Wochen fehlen jetzt, und es wären noch mehr geworden, wenn die Länder wie zwischenzeitlich erwogen mehrheitlich den Vermittlungsausschuss angerufen hätten. Groß war der Ärger in vielen Landeshauptstädten über das Handling der Angelegenheit durch das BMBF und dass es so anstelle einer bundeseinheitlichen rechtlichen Lösung überhaupt nur zur Notwendigkeit einer Bund-Länder-Vereinbarung und 16 Verordnungen gekommen sei. Während das Ministerium von Bettina Stark-Watzinger darauf hinwies, dass es eigentlich den Ländern gar nicht bei der Auszahlung der Bundesgelder helfen müsse und sich nur aus Solidarität mit den Ländern engagiere. Die meisten Wissenschaftsminister lenkten dann jedoch ein, weil sie fürchteten, andernfalls in einem fortgesetzten Blame-Game vom BMBF als die eigentlichen Verhinderer dargestellt zu werden. 

 

Groß ist auch jetzt wieder der Ärger vieler Wissenschaftsminister über die Taktik des BMBF, trotz der eigenen Versäumnisse die Länder vor sich hertreiben zu wollen. Und doch: Ein klein wenig zur Erfolgsgeschichte könnte das scheinbar unendliche Bund-Länder-Gezerre um die 200-Euro-Energiepauschale doch noch werden. Weil als Ergebnis eine Plattform entsteht, die ein föderales Kernproblem dauerhaft, und das vergleichsweise elegant, löst. Ein Problem, das der Politik erst in den Krisen der vergangenen Jahre schmerzlich bewusst wurde: Bislang hatte der Bund keinen Kanal, per zentralem Antragsverfahren direkt Hilfsgelder an die Bürger auszuzahlen – was Politikerversprechen einer "schnellen und unbürokratischen" Umsetzung nicht nur bei den 200 Euro ad absurdum führte. 

 

Dieser Kanal, das dazu nötige technische Verfahren, ist nun da. Das BMBF könnte ihn zum Beispiel nutzen, falls es irgendwann den im Herbst beschlossen Nothilfemechanismus im BAföG aktivieren muss. Andere Ministerien ebenfalls. Denn eines scheint sicher: Die nächste Krise kommt bestimmt. Und dann wäre das mit dem "schnell und unbürokratisch" endlich kein Gemeinplatz mehr. 




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Kommentare: 10
  • #1

    Peter Burger (Freitag, 03 Februar 2023 12:10)

    Lieber Herr Wiarda,

    ganz herzlichen Dank! Sie sprechen mir aus der Seele!

    Was für ein Irrsinn und Aufwand! Am Ende werden die Verwaltungskosten - auf die bin ich gespannt - vermutlich irrwitzig hoch sein.

    Wie es wirklich unbürokratisch und schnell hätte gehen können zur Erinnerung: Beim Mauerfall wurde 1989 innerhalb von 2 Wochen an 3 Millionen Personen 100 DM Begrüßungsgeld bar ausgezahlt!

  • #2

    TP (Freitag, 03 Februar 2023 13:36)

    Lieber Herr Wiarda,
    die Energiekostenpauschale ist ein Drama und leider hat das BMBF weder Interesse, noch Kompetenz, hier gute Lösungen zu entwickeln oder umzusetzen. Ein paar Probleme (die hier nicht genannt sind):
    - Studierende, die auch Arbeitnehmer/in sind: es mag bei "echten" Studierenden, die einen Minijob oder SHK-Job zur Finanzierung des Studiums okay sein, wenn sie sowohl als Studierende als auch als Arbeitnehmer jeweils die Energiekostenpauschale erhalten. Wenn aber der Oberstudienrat, die primär wegen des Semestertickets eingeschrieben ist, auch zweimal die Pauschale erhält, dann stellt sich die Frage der Gerechtigkeit schon ein bißchen. Auch auf Nachfrage ist dem BMBF dies egal.
    - Studierende, die in zwei verschiedenen Bundesländern als Ersthörer/in eingeschrieben sind: Da die Erstattung auf Länderebene erfolgt, kann man zweimal die Pauschale bekommen - und ein Abgleich ist nicht vorgesehen.
    - Stichtag für die Berechtigung ist der 01.12.2022. Die Erstattung soll aber irgendwann im Frühjahr erfolgen. In der Zwischenzeit können Studierende sich aber exmatrikuliert haben, ihren Personenstand geändert haben, ihren Namen geändert haben oder DSGVO-konform die Löschung des Accounts im Campus-Management System beantragt haben: Hier ist ein Abgleich der Daten nicht oder nur mit enormen Aufwand möglich - wie wird hier die Berechtigung geprüft und wer leistet den Support bei Problemen.

    Und dann das Thema Datenschutz: Hier werden Listen mit Millionen personenbezogener Daten durch die Welt geschickt - das ist nicht nur ein mögliches Datenschutzproblem, sondern auch ein Angriffsziel für "interessierte" Personen.
    Und all das ist dem BMBF egal - mit den Hochschulen reden will man nicht und verweist bestenfalls auf die Wissenschaftsministerien der Länder - die aber auch keine Antworten vom BMBF erhalten.

  • #3

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 03 Februar 2023 13:47)

    Lieber TP,

    das mit dem Abgleich von in zwei Bundesländern Immatrikulierten ist mir anders dargestellt worden.

    Ihr Punkt mit dem Aufwand in den Einrichtungen bestätigt meine Fragen hierzu.

    Beste Grüße
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #4

    TP (Freitag, 03 Februar 2023 13:55)

    Da die Auszahlung durch Behörden der Länder erfolgt und die Daten ja von den Hochschulen kommen, ist ein Abgleich nicht oder nur manuell möglich - wer wird das bei mutmaßlich mehr als 3 Millionen Anträgen machen?

  • #5

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 03 Februar 2023 13:57)

    @TP: Die Auszahlung läuft über die Bundeskasse, siehe die Beschreibung im Kasten. Der Abgleich soll automatisch auf der zentralen Plattform erfolgen, heißt es. Beste Grüße!

  • #6

    PB (Freitag, 03 Februar 2023 13:57)

    @TP
    Zur Aussage: "Oberstudienrat, die primär wegen des Semestertickets eingeschrieben ist"
    Wie viele werden das sein? So einfach geht das heute mit dem Einschreiben auch nicht mehr, wenn man bereits ein Erststtudium erfolgreich abgeschlossen hat.

    Wie groß ist die Zahl der Studierenden, die in 2 Bundesländern eingeschrieben sind und sich das dann (trotz entsprechender Information) *widerrechtlich* 2x auszahlen lassen?
    Ansonsten: volle Zustimmung, insbesondere zum Datenschutz.

  • #7

    TP (Freitag, 03 Februar 2023 18:46)

    @PB: wieviele werden es sein? Aus erster Hand kann ich Ihnen sagen: bei den Hochschulen, bei denen ich Einblick habe, sind das zwischen fünf und zehn Prozent der Studierenden. Und das Einschreiben für ein Zweitstudium ist einfach: man nehme einen zulassungsfreien Studiengang und dann ist die Bewerbung = Zulassung. Da gibts keine Quoten wie in den NC-Studiengängen.

    @JMW: die Auszahlung läuft über die Bundeskasse. Aber der elektronische Antrag wird über die jeweils zuständigen Landesbehörden abgewickelt. Und die gleichen die Daten nicht ab.

  • #8

    TP (Freitag, 03 Februar 2023 18:51)

    @JMW: die Auszahlung läuft über die Bundeskasse. Der elektrische Antrag selbst läuft aber über die zuständige Landesbehörde. Und da gleichen die Länder keine Daten ab.

    @PB: eine Einschreibung für ein Ticket ist kinderleicht und bei den Hochschulen, bei denen ich es überblicken kann, sind es ca. 5 bis 7% der Studierenden. Einfach einen NC-freien Studiengang nehmen; da gibts keine Zweitstudiumsquote. Alternativ als Lehrer/in in ein Lehramtserweiterungsfach Einschreiben. Wenig Aufwand und dann hat man das Ticket.

  • #9

    RF (Dienstag, 14 Februar 2023 14:40)

    Zumindest in Baden-Württemberg funktioniert das mit dem Trick Zweitstudium nur bedingt. Schreibt man sich für ein Zweitstudium ein und zahlt 650€ Zweitstudiengebühr für das eine Semester, dann hat man nach Erhalt der 200€ Soforthilfe ein schlechtes Geschäft mit 450€ Verlust gemacht ;-)

  • #10

    PC (Donnerstag, 16 Februar 2023 11:14)

    Als Behörden-/Hochschul-Insider muss ich Sie leider enttäuschen:

    "Weil als Ergebnis eine Plattform entsteht, die ein föderales Kernproblem dauerhaft, und das vergleichsweise elegant, löst."

    In keinster Weise ist das elegant gelöst. Dieser geplante Prozess mit Bundes-Antragsplattform, Zulieferung der Daten durch die Länder sowie wilde ungeregelte und uneinheitliche Zustellung von Zugangscode/PIN ist für den Geschäftsprozess-Designer eine Katastrophe...