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200-Euro-Hilfe soll ab 15. März für alle starten – wenn der Testlauf klappt

Anfang März öffnet die Antragsplattform für Studierende und Fachschüler voraussichtlich nur für wenige Hochschulen in wenigen Bundesländern. Der Großteil der Berechtigten erhielte das Geld  damit erst im Frühling.

"AUF DER ZIELGERADEN" befinde sich die 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler, teilte am Montagabend das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit. Nicht zum ersten Mal, doch diesmal lud das Ministerium zu einem Pressestatement von BMBF-Chefin Bettina Stark-Watzinger (FDP) ein. Worum es an diesem Dienstagmittag gehen wird: vor allem um die geplante Infokampagne, die jetzt starten soll, damit möglichst viele Berechtigte sich rechtzeitig die nötige BundID besorgen.

 

Doch könnte auch der Zeitplan zur Sprache kommen, auf den sich die Länder gestern geeinigt haben. Er sieht vor, dass die eigens konzipierte Antragsplattform nicht wie erhofft am 1. März für alle Studierende und Fachschüler öffnet, sondern dass es zunächst nur einen Testlauf der Plattform im Echtzeitbetrieb geben soll unter Beteiligung weniger Hochschulen in wenigen Ländern (die Rede ist von zwei bis drei Hochschulen in zwei bis drei Ländern).

 

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Wenn technisch alles glattgeht und parallel alle Länder die nicht zu unterschätzenden rechtlichen Hürden genommen haben, soll es am 15. März einen einheitlichen Start für alle Berechtigten in allen Bundesländern geben.

 

Dass jetzt zusätzlich zu den bereits laufenden Software-Tests an vielen Hochschulen noch ein zentraler Testlauf im Echtzeitbetrieb nötig sein soll, überrascht angesichts eines völlig neuen Systems, auf das bis zu 3,5 Millionen Antragsberechtigte zugreifen sollen, nicht wirklich. Allerdings wundert, dass davon erst jetzt die Rede ist. Fest steht, dass am Echtdaten-Testlauf ab 1. März nur Hochschulen aus Ländern teilnehmen können, die dann bereits die nötigen Kabinettsbefassungen – teilweise mit Sonderverkündungen in den Landesgesetzblättern – hinter sich haben.

 

Die übrigen sollen bis spätestens 15. März nachziehen – was nach Angaben von Beteiligten ein "Riesenaufriss" ist. Die nötige Musterrechtsverordnung und die Bund-Länder-Vereinbarung liegen wie berichtet erst seit wenigen Tagen vor und müssen jeweils in allen 16 Ländern einzeln beschlossen werden. 

 

Schleswig-Holsteins Wissenschaftsministerin und KMK-Präsidiumsmitglied Karin Prien (CDU) bestätigte auf Anfrage den geplanten Testlauf zum 1. März und den – davon abhängigen – allgemeinen Start zum 15. März. Dabei kritisierte sie erneut die Bundesregierung. Das Problem sei nicht der Föderalismus, "sondern ein planloses Versprechen im September 2022 ohne Konzept und Absprachen und dann ein spätes, inkonsequentes, und mit den Ländern nicht abgestimmtes Bundesgesetz." Zudem sei die Mittelbereitstellung durch den Bund ohnehin erst für 2023 vorgesehen gewesen.

 

Der Testlauf bedeutet, dass bis Mitte März im besten Falle nur wenige Zehntausende Studierende die 200 Euro bereits auf dem Konto haben dürften – und bis zum offiziellen Ende des Winters am 21. März kaum weitere, weil der allgemeine Antragsstart nur wenige Tage davor liegt.

 

Bleibt es bei den Plänen, wird Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ihr Versprechen, die Energiepauschale komme noch in diesem Winter, voraussichtlich für mehr als 90 Prozent der Berechtigten nicht halten können. Es sei denn, sie hätte damit nur den Antragsstart gemeint. Mit dem die Studierenden und Fachschüler jedoch keine Rechnungen bezahlen können. Ursprünglich hatte Stark-Watzinger sogar einen Auszahlungsstart Anfang Januar in Aussicht gestellt. 

 

 

Nachtrag am 14. Februar um 12.40 Uhr

Stark-Watzinger beharrt auf Februar als möglichen Antragsstart, KMK-Präsidentin Busse kündigt per Schreiben den 15. März an


In ihrem Pressestatement am Mittag verkündete Bettina Stark-Watzinger den Start einer Informationskampagne zur Energiepauschale, die über die ab Dienstagnachmittag geschaltete Website www.einmalzahlung200.de, über eine Hotline und die sozialen Medien laufen soll. Gleichzeitig erhöhte die Ministerin den Druck auf die Länder. Technisch gesehen könne die neu konzipierte Antragsplattform noch im Februar online gehen. "Die jungen Menschen wollen gar nicht, dass wir uns gegenseitig Schwarze Peter zuschieben, "sagte sie. "Aber wir haben unsere Hausgaben gemacht."

 

Sie dankte dem Land Sachsen-Anhalt, das die Plattform im Auftrag des Bundes umgesetzt hatte. Das Land werde noch am Dienstag die notwendige Bund-Länder-Vereinbarung zum Betrieb der Plattform unterzeichnen und habe die Musterrechtsverordnung bereits beschlossen. Die nächsten Länder würden zeitnah folgen. Letztendlich müsse jedes Land einzeln für sich entscheiden, wann es den Antragsprozess für seine Studierenden und Fachschüler starten wolle, betonte Stark-Watzinger – erwähnte aber auch, dass die Länder ihr gegenüber am Dienstag einen gemeinsamen Starttermin angekündigt hätten.


Und zwar sehr deutlich: In dem heute versandten Schreiben von KMK-Präsidentin Astrid-Sabine Busse, das mir vorliegt, heißt es, in der Kultusministerkonferenz bestehe Einvernehmen, dass bei der Ermöglichung von Antragstellung und Auszahlung ein ländergemeinsames Vorgehen notwendig sei. "Eine Situation, in der in einigen Ländern bereits ausgezahlt wird, während in anderen Ländern möglicherweise noch keine Anträge gestellt werden können, kann auch nicht im Interesse des Bundes liegen."

 

In ihrem Statement vor der Presse sagte Stark-Watzinger derweil, Sachsen-Anhalt werde zeitnah im Rahmen eines Pilotverfahrens den Antragprozess freigeben. Mit wie vielen beteiligten Hochschulen, sagte die Ministerin nicht. 

 

Tatsächlich planen die Länder wie berichtet, dass sich bis zu drei Länder mit jeweils zwei bis drei Hochschulen an diesem Pilotbetrieb beteiligen, der offenbar zur Testung der Plattform in Echtzeit nötig ist. Für alle soll es dann, wenn der Pilotbetrieb klappt, nach Vorstellung der Länder Mitte März losgehen. KMK-Präsidentin Busse nannte diesen Termin auch in ihrem heutigen Brief an Stark-Watzinger: "Bei entsprechender Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen erscheint uns dagegen eine bundesweit einheitliche Antragstellung... ab dem 15.03.2023 denkbar." Und weiter: "Wir bitten Sie eindringlich, diesen bundesweit einheitlichen Weg mit uns zu gehen."

 

Was allerdings eben auch bedeutet, dass die Studierenden und Fachschüler in den bereits vorher "fertigen" Ländern länger warten müssen als eigentlich nötig. Die Juso-Hochschulgruppen kritisierten es als "Armutszeugnis", dass Studierende mehr als ein halbes Jahr auf die Auszahlung der geplanten 200-Euro-Einmalzahlungen warten müssten. "Das Geld wurde bereits in den vergangenen Monaten dringend benötigt und verfehlt mit der geplanten Auszahlung ab März seinen ursprünglichen Sinn und Zweck."

 

Dass die Informationskampagne startet, bevor der Termin für den bundesweiten Antragsstart offiziell bekannt ist, begründete Stark-Watzinger mit der Möglichkeit für die Berechtigten, sich auf diese Weise rechtzeitig auf die Antragstellung vorzubereiten und vor allem die dafür notwendige BundID zu besorgen. 

 

Nachtrag am 14. Februar um 16.00 Uhr

Die ersten Bundesländer melden Vollzug. Der rheinland-pfälzische Ministerrat beschloss am Dienstagmittag die Verordnung, die die Umsetzung des Bundesrechts im Land ab März regelt. Auch die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein machten den Rechtsweg für die Einmalzahlung per Verordnung frei.

 

Zugleich verdeutlichte auch die bei der Entwicklung der Antragsplattform federführende Magdeburger Landesregierung an, dass sie keinen Alleingang machen wird. Die Bundesländer hätten sich auf den Beginn einer bundesweit einheitlichen Antragsstellung zur Auszahlung ab dem 15. März 2023 verständigt, betonte die Staatskanzlei. Die Bemühungen Stark-Watzinger, einzelne Länder doch zum Vorpreschen zu bewegen, sind damit endgültig gescheitert sein. 

 

Sachsen-Anhalt kündigte lediglich die Teilnahme an der geplanten Testphase an. "Um diesen Start in optimaler Weise gewährleisten zu können, wird dem bundeseinheitlichen Start eine Testphase vorgeschaltet, in der unter Einbindung einer begrenzten Anzahl von Ausbildungsstätten verschiedener Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb durchlaufen wird", hieß es aus der Staatskanzlei. "Der Zeitraum der Testphase soll der vollständigen Inbetriebnahme zeitlich möglichst dicht vorgelagert sein. Davon wird Sachsen-Anhalt Gebrauch machen."

 

Schleswig-Holsteins Ressortchef Prien sagte, es werde Zeit, "dass die Einmalzahlung für die Studierenden nun endlich auf den Weg gebracht wird und zwar gleichzeitig in allen Bundesländern." Sie wiederholte zugleich ihre Kritik, die sie bereit am Morgen an der Bundesregierung geübt hatte.


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Kommentare: 2
  • #1

    O. Falada (Mittwoch, 15 Februar 2023 09:08)

    Niedersachsen hat gestern die Verordnung veröffentlicht.

  • #2

    Dirk (Dienstag, 28 Februar 2023 22:11)

    Bei uns will das Ministerium ausländische Studierende, die sich noch in der Studienvorbereitung (Studienkolleg) ebfinden, aber vollumfänglich immatrikuliert sind und den Semesterbeitrag bezahlen, von der Unterstützung ausschließen.
    Wenn ich in den Gesetzestext schaue, kann ich keine Begründung dafür finden. :-(