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398 Kläger und ein Urteil, das seit 50 Jahren hält

Die "Professorenmehrheit" gehört zu den vermeintlich unverrückbaren Grundgesetzen deutscher Hochschulgovernance. Das Urteil, das sie begründete, ist jetzt genau ein halbes Jahrhundert alt. Was bedeutet das für Hochschulreformen heute und in Zukunft? Ein Gastbeitrag von Hans-Gerhard Husung.

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Artikelbild: 398 Kläger und ein Urteil, das seit 50 Jahren hält

Hans-Gerhard Husung (SPD) war Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin und von 2011 bis 2016 Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Foto: privat.

AM 29. MAI 1973 fällte das Bundesverfassungsgericht sein "Hochschulurteil" (BVerfGE 35, 79) über die Klage von 398 Professorinnen und Professoren. Sie hatten sich gegen einzelne Bestimmungen des "Niedersächsischen Vorschaltgesetzes" von 1971 gewehrt, das zu einem späteren Gesamthochschulgesetz hinführen sollte. 600 Beigeladene aus anderen Bundesländern und 70 Prozessvertreter unterstrichen die Bedeutung des Verfahrens als Kulminationspunkt des historischen Ringens um die Gestaltung der Machtverhältnisse in den Hochschulen. Wie war es dazu gekommen?Und warum ist das Urteil heute immer noch so wichtig?

Die zu Beginn der 1960er Jahre einsetzende Bildungsexpansion erreichte bald auch die Universitäten. Die überkommene "Ordinarienuniversität" geriet durch das rapide Wachstum der Studierendenzahlen und damit einhergehend der Professuren und anderer akademischer Personalkategorien zunehmend unter Druck. Die "Integrierte Gesamthochschule", eine Verbindung von Universität, Pädagogischer Hochschule und Fachhochschule, wurde je nach politischer Couleur als Königs- oder Holzweg propagiert. Willy Brandts Losung 1969 "Mehr Demokratie wagen" beschrieb eine breite Grundstimmung an den Hochschulen nur zu gut.

Wie die Professoren sich gegen Forderungen nach einer "Drittelparität" organisierten

"Drittelparität" zwischen den Gruppen der Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studierenden war als Forderung ebenso populär wie umstritten, also eine Stimmengleichheit in allen wichtigen Hochschulgremien und vor allem im Senat. Der "Bund Freiheit der Wissenschaften" entstand in der Professorenschaft zunächst aus der Sorge um die Funktionsfähigkeit der Universitäten, radikalisierte sich aber zunehmend. Konservative Professoren fanden auch im damaligen Deutschen Hochschullehrerverband ein hochschulpolitisches Sprachrohr.

Als bundesweiter Gegenspieler profilierte sich die "Bundesassistentenkonferenz". Die Studierenden organisierten sich in durchweg linken Gruppen. Auch die großen Parteien positionierten sich in dieser Frage konträr, SPD und FDP einerseits und CDU/CSU andererseits.

Beginnend 1966 mit Hessen betraten die Länder in diesem hochschulpolitisch aufgeheizten Klima mit ihren ...

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Kommentare

#1 -

Gerda Müller | Di., 23.05.2023 - 15:44
"Als bundesweiter Gegenspieler profilierte sich die "Bundesassistentenkonferenz". Die Studierenden organisierten sich in durchweg linken Gruppen" - für den (kleinen) progressiven Teil der ProfessorInnenschaft, die sich ebenfalls für eine Demokratisierung der Hochschulen einsetzte, war zudem der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) ein wichtiges Sammelbecken und politische Interessenvertretung, der seinen konservativen Konterpart - den Bund Freiheit der Wissenschaft - nun seit schon gut sieben Jahren überlebt hat.



Auf jeden Fall: vielen Dank für diese interessante und historisch kritische Würdigung des '73er Urteils!

#2 -

Friedhelm Nonne | Mi., 24.05.2023 - 14:32
Diese verdienstvolle Erinnerung an das Urteil zur Gruppenuniversität könnte in der aktuellen Debatte um die Schaffung eines höheren Anteils von wissenschaftlichen Dauerstellen an den Universitäten noch in besonderer Weise relevant werden. Denn wenn diese Dauerstellen - durch Entscheidung der Universitäten selbst oder durch landesgesetzliche Festlegung - bevorzugt als weisungsungebundene, wissenschaftlich selbstständige Positionen ausgestaltet werden, spricht rechtlich nichts dagegen, sie der Kategorie der Hochschullehrenden zuzuordnen und damit allmählich die allzu einseitige, unnötige und auch nicht immer dem Wohl der Universitäten dienende Zentrierung von Entscheidungsrechten bei der Professorenschaft zu verringern.

#3 -

Mittelbau-Hanna | Do., 25.05.2023 - 20:55
Herzlichen Dank für diesen detaillierten Überblick zur Genese der Governance-Strukturen an den Universitäten. Er zeigt eindrücklich, dass sich Gesetzgebung an geänderte Rahmenbedingungen anpassen kann und dass bei ähnlicher Ausgangslage in Deutschland und Österreich zwei unterschiedliche Systeme entstanden sind, von denen auch das paritätische System ohne Professorenmehrheit zu funktionieren scheint. Beim Übergang von einer nach Lehrstühlen organisierten Universität in eine echte Departmentstruktur des Entscheidungsmiteinanders von Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Karrierestufen sind neue Organisationsformen also ebenfalls denk- und machbar. Da die Professorenmehrheit in Deutschland im Rahmen der Hochschulautonomie zu immer höherer Befristung und Ausbeutung Wiss. Mitarbeiter:innen führt, ist es an der Zeit, die Position ...

#4 -

Armin Birk | Fr., 26.05.2023 - 12:06
Es scheint aktuell kein Thema zu geben, das man nicht mit dem Ruf nach mehr Dauerstellen verbinden kann. Die Haushaltssituation in Bund und Ländern in den nächsten Jahren (und wenn man die neuen Staatsschulden der letzten Jahre mitbedenkt, muss es eher heißen: in den nächsten Jahrzehnten) wird nicht erlauben, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Zeit der Politik des schlichten Ressourcenverteilens, um harten Diskussionen zu entgehen, wird vorbei sein. Nach dem zahnlosen WissZeitVG-Entwurf aus dem BMBF erwarte ich mir von der Ampelkoalition auch keine Schützenhilfe mehr, um die Problemlage grundsätzlich angehen zu können. Vielleicht finden sich ja vereinzelt Hochschulen, die aus ...

#5 -

Hanna | Fr., 26.05.2023 - 02:00
@Armin Birk: Uns Mittelbauler:innen kann man nicht entmutigen. Allein die von der EU verordnete Arbeitszeiterfassungspflicht wird jetzt dazu beitragen, dass endlich sichtbar wird, wie viele Überstunden der aufgrund von WissZVG befristete Mittelbau macht und genau nicht die Gelegenheit hat, die verankerten 1/3 der Arbeitszeit für die eigene Qualifikation zur Verfügung zu haben. Damit müssen die Unis entweder deutlich mehr befristete WiMi-Stellen schaffen, um das Lehrangebot aufrecht erhalten zu können, oder es hagelt so viele Entfristungsklagen, dass so oder so unzählige WiMis aufgrund von dauerhafter Mehrarbeit entfristet werden müssen. Man muss also deutlich mehr Geld in die Hand nehmen. Der Protest ...

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