Frustrierend, ermüdend, wenig transparent
Bekommt man ein Kind während der Doktorarbeit, besteht gesetzlich die Möglichkeit, zwei Jahre länger von der Universität beschäftigt zu werden.Warum passiert das so selten?
WENN LEONIE RUDOLFS von ihrer Erfahrung mit der Personalabteilung der Freien Universität (FU) erzählt, kehrt die Wut zurück. Rudolfs, die eigentlich anders heißt, ist 36, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Grundschulalter, promoviert in Bildungswissenschaft.
Sie sei nach Auslaufen einer Projektstelle während ihrer Promotion davon ausgegangen, die Uni ermögliche ihr die Weiterqualifizierung, erzählt sie. "Doch obwohl meine Professorin mich als ihre Mitarbeiterin einstellen wollte, hat man mir einen Arbeitsvertrag verweigert." Die FU habe den Fall "über Monate verschleppt".
Mindestens zwei weiteren jungen Wissenschaftlerinnen mit Kindern an der FU ist es genauso gegangen: Sie befanden sich mitten in ihrer Promotion, ihre Professor:innen wollten sie unbedingt haben, das Geld für die Stelle am Lehrstuhl war da – doch die Personalabteilung sagte: Rechtlich ausgeschlossen. Das Problem ist, das stimmte womöglich gar nicht.
Wie kann das sein? Die Antwort beginnt mit dem langen Wort Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es regelt zurzeit, dass nach sechs Jahren befristeter Beschäftigung bis zur Promotion an deutschen Unis Schluss ist. Mit Doktortitel gibt es nochmal sechs Jahre, spätestens dann muss eine Dauerstelle her. ...
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Kommentare
#1 - Solche und ähnliche Fälle gibt es an vielen…
#2 - Ganz unabhängig davon, dass das hier beschriebene Vorgehen…
"ihre mit der Professorin abgesprochene – erstmals haushaltsfinanzierte – Doktorandenstelle". Es muss endlich aufhören, dass Promovierendenstellen "abgesprochen" werden. Stellen gehören ausgeschrieben und in einem qualitätsgesicherten Prozess besetzt. Diese Mauschelei und der Ausschreibungsverzeicht bei wissenschaftlichen Stellen unterhalb der Professur befeuern massiv eine transparente Stellenpolitik in der Wissenschaft und leistet dem Machtmissbrauch immensen Vorschub.
#3 - @Edith Riedel:Sie scheinen den Fall Rudolfs gar nicht…
Sie scheinen den Fall Rudolfs gar nicht verstanden zu haben. Hier geht es doch nicht um Machtmissbrauch seitens der betreuenden Professorin. Frau Rudolfs war bereits mitten im promotionsprozess und wollte ihre Promotion zu ende bringen auf einer Haushaltsstelle, die zur Verfügung stand. Es ist ärgerlich, wenn sachfremd immer gleich von Machtmissbrauch gefasel wird - verzeihung - sobald vom handeln von professsoren die rede ist.
#4 - Liebe*r "Wie bitte?", ich habe den Fall von Frau Rudolfs…
Auch wenn Frau Rudolfs sich bereits im Promotionsprozess befand, und die Haushaltsstelle zur Verfügung stand, sollte meines Erachtens eine Ausschreibung stattfinden. Wenn Frau Rudolfs für die Stelle geeignet ist, wird sie in einem Bewerbungsverfahren dann auch erfolgreich sein. Wenn sie nicht für die Stelle geeignet ist, dann sollte sie sie auch nicht bekommen.
Ein Großteil der ...
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